BESCHLUSS 30 . August Strafsache erpresserischen Menschenraubes Todesfolge hier : Antrag Pauschgebühr ECLI : : 4 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 30 . August beschlossen : gerichtlich bestellten Verteidiger Rechtsanwalt Angeklagten . wird Revisionshauptverhandlung gesetzlichen Gebühr Pauschgebühr Höhe € Worten : eintausendvierhundert Euro bewilligt . Gründe : Rechtsanwalt S. ist Revisionshauptverhandlung Verfügung Vorsitzenden 16 Juli Pflichtverteidiger Angeklagten . bestellt worden . Verfahren ist Bundesgerichtshof Entscheidung Antrag Bewilligung Pauschvergütung berufen § Abs. Satz . V.m . § Abs. Satz . Pflichtverteidiger hat Bewilligung Pauschgebühr Höhe € beantragt . Anhörung Staatskasse hat Senat Pauschgebühr Höhe € bewilligt . Betrag wurde auch Verteidigern Mitangeklagten zugesprochen . Vorbereitung Hauptverhandlung Senat hatte Antragsteller ebenso Verteidiger anderen Angeklagten umfangreichen Verfahrensrügen schwierigen sachlich-rechtlichen Fragen befassen Rechtsmittel Nebenkläger aufgeworfen wurden . war besonders umfangreiche Vorbereitung onshauptverhandlung erforderlich . ist Pauschgebühr Höhe auch Fall Pflichtverteidigers Angeklagten . gerechtfertigt angemessen . Senat ist gehindert höhere Pauschvergütung beantragt gewähren 11 . Januar Sbd NStZ-RR 256 ; . Beschluss 17 . März AR . 17 ; ebenso Burhoff 22 . Aufl . . . Sost-Scheible Roggenbuck Franke Quentin