You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

140 lines
1.0 KiB

BESCHLUSS
20
.
Mai
Strafsache
Mordes
u.a.
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
20
.
Mai
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
10
.
Mai
wird
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
§
Abs.
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
Nebenklägern
Revisionsverfahren
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
.
Ergänzend
Ausführungen
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
25
.
Februar
bemerkt
Senat
:
zulässige
§
Abs.
Satz
Verfahrensrüge
Verstoßes
§
Nr.
.
V.m
.
§
Abs.
Satz
ist
Revisionsvorbringen
ebenso
wenig
entnehmen
Rüge
Verletzung
Rechts
Angeklagten
gerichtliche
Entscheidung
angemessener
Frist
Art
.
Abs.
Satz
.
Übrigen
ist
angefochtene
Urteil
Revision
selbst
vorträgt
Frist
§
Abs.
Satz
nämlich
26
Juli
Akten
gebracht
worden
.
Gegenerklärung
Verteidigers
31
.
März
Schreiben
Angeklagten
12
.
März
8
.
27
.
April
lagen
Senat
Beratung
.
Sost-Scheible
Bender
Franke
Quentin