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1.8 KiB

BESCHLUSS
20
.
Mai
Strafsache
Brandstiftung
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
20
.
Mai
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
gemäß
Abs.
§
Abs.
§
Abs.
analog
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
17
.
Oktober
wird
Verfahren
gemäß
§
Abs.
eingestellt
Angeklagte
Fall
.
Urteilsgründe
Geschädigter
verurteilt
ist
;
Umfang
Einstellung
fallen
Kosten
Verfahrens
notwendigen
Auslagen
Angeklagten
Staatskasse
Last
;
vorbezeichnete
Urteil
Schuldspruch
geändert
Angeklagte
Brandstiftung
Fällen
schuldig
ist
.
2
.
weiter
gehende
Revision
wird
verworfen
.
3
.
Angeklagte
hat
verbleibenden
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
Brandstiftung
Fällen
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
verurteilt
.
Revision
rügt
Verletzung
materiellen
formellen
Rechts
.
1
.
Senat
stellt
Verfahren
Antrag
Generalbundesanwalts
Fall
.
Urteilsgründe
Geschädigter
gemäß
§
Abs.
.
hat
Änderung
Schuldspruchs
Wegfall
Tat
festgesetzten
Einzelstrafe
Jahr
Monaten
Freiheitsstrafe
Folge
.
Teileinstellung
Verfahrens
lässt
Ausspruch
Gesamtstrafe
unberührt
.
Senat
kann
Hinblick
verbleibenden
Einzelstrafen
Jahren
zweimal
Jahren
Monaten
Jahren
Monaten
Jahren
Monaten
Jahren
Freiheitsstrafe
ausschließen
Landgericht
eingestellten
Fall
verhängte
Strafe
mildere
Gesamtstrafe
gebildet
hätte
.
2
.
Überprüfung
Urteils
Revisionsrechtfertigung
hat
verbleibenden
Umfang
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
§
Abs.
.
Rüge
Landgericht
habe
Verwertung
polizeilichen
Aussage
Mitangeklagten
B.
auch
Verfahrensrecht
verstoßen
Vernehmungsbeamtin
Ergebnis
Observationsmaßnahmen
Sinne
§
Abs.
Satz
getäuscht
worden
sei
entspricht
bereits
Anforderungen
§
Abs.
Satz
mitgeteilt
wird
Observationsergebnisse
tatsächlich
erzielt
wurden
.
Sost-Scheible
Roggenbuck
Bender
Quentin