BESCHLUSS 20 . Mai Strafsache Brandstiftung 4 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 20 . Mai Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführers gemäß Abs. § Abs. § Abs. analog beschlossen : 1 . Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 17 . Oktober wird Verfahren gemäß § Abs. eingestellt Angeklagte Fall . Urteilsgründe Geschädigter verurteilt ist ; Umfang Einstellung fallen Kosten Verfahrens notwendigen Auslagen Angeklagten Staatskasse Last ; vorbezeichnete Urteil Schuldspruch geändert Angeklagte Brandstiftung Fällen schuldig ist . 2 . weiter gehende Revision wird verworfen . 3 . Angeklagte hat verbleibenden Kosten Rechtsmittels tragen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten Brandstiftung Fällen Gesamtfreiheitsstrafe Jahren verurteilt . Revision rügt Verletzung materiellen formellen Rechts . 1 . Senat stellt Verfahren Antrag Generalbundesanwalts Fall . Urteilsgründe Geschädigter gemäß § Abs. . hat Änderung Schuldspruchs Wegfall Tat festgesetzten Einzelstrafe Jahr Monaten Freiheitsstrafe Folge . Teileinstellung Verfahrens lässt Ausspruch Gesamtstrafe unberührt . Senat kann Hinblick verbleibenden Einzelstrafen Jahren zweimal Jahren Monaten Jahren Monaten Jahren Monaten Jahren Freiheitsstrafe ausschließen Landgericht eingestellten Fall verhängte Strafe mildere Gesamtstrafe gebildet hätte . 2 . Überprüfung Urteils Revisionsrechtfertigung hat verbleibenden Umfang Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben § Abs. . Rüge Landgericht habe Verwertung polizeilichen Aussage Mitangeklagten B. auch Verfahrensrecht verstoßen Vernehmungsbeamtin Ergebnis Observationsmaßnahmen Sinne § Abs. Satz getäuscht worden sei entspricht bereits Anforderungen § Abs. Satz mitgeteilt wird Observationsergebnisse tatsächlich erzielt wurden . Sost-Scheible Roggenbuck Bender Quentin