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304 lines
2.4 KiB

BESCHLUSS
5
.
Februar
Strafsache
unerlaubten
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Beschwerdeführers
5
.
Februar
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
16
.
September
aufgehoben
Angeklagte
Fällen
II
.
Urteilsgründe
verurteilt
worden
ist
Ausspruch
insoweit
verhängten
Einzelstrafen
2
.
Ausspruch
Gesamtstrafe
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
3
.
weiter
gehende
Revision
wird
verworfen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
unerlaubten
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
Fällen
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
verurteilt
.
hiergegen
gerichtete
Revision
Angeklagten
hat
Sachrüge
Beschlussformel
ersichtlichen
Erfolg
;
Übrigen
hat
Nachprüfung
Urteils
Angeklagten
benachteiligenden
Rechtsfehler
ergeben
§
Abs.
.
1
.
Darstellung
Tatgeschehens
Aufhebung
erfassten
Fällen
beschränkt
folgende
Ausführungen
:
"
.
lieferte
Angeklagte
B.
jeweils
Marihuana
.
weiteren
Fällen
12.-13
.
Überdies
lieferte
Angeklagte
weiteren
Fällen
jeweils
Marihuana
.
14
.
weiteren
Fall
lieferte
Amphetamin
.
15
.
Fall
lieferte
Marihuana
zusätzlich
Marihuana
Amphetamin
.
"
Angeklagte
hat
Täterschaft
insoweit
bestritten
.
Landgericht
hat
Überzeugung
Taten
Grund
Angaben
Zeugen
polizeilichen
Vernehmung
geführten
Strafverfahren
gewonnen
.
2
.
getroffenen
Feststellungen
Grunde
liegende
Beweiswürdigung
tragen
Revision
Recht
rügt
Verurteilung
Angeklagten
Fällen
II
.
Urteilsgründe
unerlaubten
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
.
Schuldspruch
Taten
hier
Ort
Zeit
sonstigen
Tatumständen
näher
bestimmt
auch
Tathergangs
nur
sehr
vage
beschrieben
sind
ist
namentlich
Angeklagte
Vorwürfe
bestreitet
rechtstaatlichen
Grundsätzen
vereinbaren
vgl.
nur
§
Abs.
Satz
Mindestfeststellungen
.
Könnte
Verurteilung
auch
derart
vage
Feststellungen
gestützt
werden
so
würde
Angeklagte
Verteidigungsmöglichkeiten
unangemessen
beschränkt
aaO
.
wird
je
weniger
konkrete
Tatsachen
Schuldspruch
bekannt
sind
desto
fraglicher
Richter
Tat
Sinne
§
überhaupt
überzeugt
sein
kann
§
Abs.
Satz
Mindestfeststellungen
.
gilt
insbesondere
dann
Tatvorwurf
vorliegenden
Fall
Vorgänge
betrifft
früheren
Aussagen
einzigen
Zeugen
beruhen
später
widerrufen
hat
.
3
.
Teilaufhebung
führt
Wegfall
insoweit
verhängten
Einzelstrafen
entzieht
Ausspruch
Gesamtstrafe
Grundlage
.
RiBGH
Dr.
ist
Krankheit
gehindert
unterschreiben