BESCHLUSS 5 . Februar Strafsache unerlaubten Betäubungsmitteln geringer Menge 4 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Generalbundesanwalts Beschwerdeführers 5 . Februar gemäß § Abs. beschlossen : 1 . Revision Angeklagten wird Urteil 16 . September aufgehoben Angeklagte Fällen II . Urteilsgründe verurteilt worden ist Ausspruch insoweit verhängten Einzelstrafen 2 . Ausspruch Gesamtstrafe . Umfang Aufhebung wird Sache neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten andere Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . 3 . weiter gehende Revision wird verworfen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten unerlaubten Betäubungsmitteln geringer Menge Fällen Gesamtfreiheitsstrafe Jahren verurteilt . hiergegen gerichtete Revision Angeklagten hat Sachrüge Beschlussformel ersichtlichen Erfolg ; Übrigen hat Nachprüfung Urteils Angeklagten benachteiligenden Rechtsfehler ergeben § Abs. . 1 . Darstellung Tatgeschehens Aufhebung erfassten Fällen beschränkt folgende Ausführungen : " . lieferte Angeklagte B. jeweils Marihuana . weiteren Fällen 12.-13 . Überdies lieferte Angeklagte weiteren Fällen jeweils Marihuana . 14 . weiteren Fall lieferte Amphetamin . 15 . Fall lieferte Marihuana zusätzlich Marihuana Amphetamin . " Angeklagte hat Täterschaft insoweit bestritten . Landgericht hat Überzeugung Taten Grund Angaben Zeugen polizeilichen Vernehmung geführten Strafverfahren gewonnen . 2 . getroffenen Feststellungen Grunde liegende Beweiswürdigung tragen Revision Recht rügt Verurteilung Angeklagten Fällen II . Urteilsgründe unerlaubten Betäubungsmitteln geringer Menge . Schuldspruch Taten hier Ort Zeit sonstigen Tatumständen näher bestimmt auch Tathergangs nur sehr vage beschrieben sind ist namentlich Angeklagte Vorwürfe bestreitet rechtstaatlichen Grundsätzen vereinbaren vgl. nur § Abs. Satz Mindestfeststellungen . Könnte Verurteilung auch derart vage Feststellungen gestützt werden so würde Angeklagte Verteidigungsmöglichkeiten unangemessen beschränkt aaO . wird je weniger konkrete Tatsachen Schuldspruch bekannt sind desto fraglicher Richter Tat Sinne § überhaupt überzeugt sein kann § Abs. Satz Mindestfeststellungen . gilt insbesondere dann Tatvorwurf vorliegenden Fall Vorgänge betrifft früheren Aussagen einzigen Zeugen beruhen später widerrufen hat . 3 . Teilaufhebung führt Wegfall insoweit verhängten Einzelstrafen entzieht Ausspruch Gesamtstrafe Grundlage . RiBGH Dr. ist Krankheit gehindert unterschreiben