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238 lines
2.2 KiB

BESCHLUSS
18
.
Dezember
Strafsache
versuchter
räuberischer
Erpressung
u.a.
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
18
.
Dezember
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
1
Juli
wird
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Ergänzend
zutreffenden
Ausführungen
Generalbundesanwalts
Antragsschrift
4
November
bemerkt
Senat
Verfahrensrüge
Verstoßes
§
Abs.
Satz
:
Senat
kann
hier
gegebenen
Fall
sog.
Negativmitteilung
Beginn
Hauptverhandlung
unterblieben
ist
Frage
offen
lassen
Revisionsvortrag
§
Abs.
Satz
StPO
Kenntnisse
Hinweise
bezüglich
etwaiger
Verständigungsgespräche
umfassen
muss
Vorliegen
verständigungsbezogener
Erörterungen
§
Freibeweisverfahren
aufzuklären
ist
vgl.
BVerfG
Beschlüsse
26
.
August
NStZ
.
Hier
ist
bereits
Revisionsvortrag
ausgeschlossen
Vorfeld
Hauptverhandlung
Erörterungen
§
stattgefunden
haben
Gegenstand
Möglichkeit
Verständigung
Sinne
§
gewesen
ist
.
Revisionsbegründung
vorgelegten
Vermerk
Vorsitzenden
Strafkammer
30
.
Juni
Frage
Haftverschonung
betreffendes
Gespräch
Instanzverteidigern
Angeklagten
heißt
ausdrücklich
:
Verfahrensabsprachen
wurden
getroffen
.
wurden
auch
vorbereitende(n
Erörterungen
Absprache
geführt
.
Wahrheitsgehalt
dienstlichen
Erklärung
steht
Senat
Zweifel
.
Revisionsverteidiger
Fühlungnahme
Instanzverteidigern
vorträgt
derartigen
Gespräch
könne
niemals
sicher
ausgeschlossen
werden
auch
stillschweigend
Möglichkeit
Verständigung
Raum
gestanden
habe
vermag
Generalbundesanwalt
bloße
Mutmaßung
bezeichnete
tatsachengestützte
Spekulation
Beweiskraft
Senat
freibeweislich
verwertenden
Äußerung
Vorsitzenden
einzuschränken
.
weiteren
freibeweislichen
Erhebungen
sieht
Senat
auch
Berücksichtigung
Ausführungen
Angeklagten
Gegenerklärung
veranlasst
:
Angeklagte
trägt
abgesehen
Vorsitzenden
dokumentierten
Gespräch
Anhaltspunkte
weitere
Vorfeld
verhandlung
geführte
Frage
Verständigung
berührende
Erörterungen
;
allein
aktenkundige
Gespräch
bezogene
Möglichkeit
Verständigung
wird
indes
ausgeführt
Vermerk
ausgeschlossen
.
Sost-Scheible
Bender
Franke
Quentin