BESCHLUSS 18 . Dezember Strafsache versuchter räuberischer Erpressung u.a. 4 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführers 18 . Dezember gemäß § Abs. beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 1 Juli wird unbegründet verworfen Nachprüfung Urteils Grund Revisionsrechtfertigung Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben hat . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Ergänzend zutreffenden Ausführungen Generalbundesanwalts Antragsschrift 4 November bemerkt Senat Verfahrensrüge Verstoßes § Abs. Satz : Senat kann hier gegebenen Fall sog. Negativmitteilung Beginn Hauptverhandlung unterblieben ist Frage offen lassen Revisionsvortrag § Abs. Satz StPO Kenntnisse Hinweise bezüglich etwaiger Verständigungsgespräche umfassen muss Vorliegen verständigungsbezogener Erörterungen § Freibeweisverfahren aufzuklären ist vgl. BVerfG Beschlüsse 26 . August NStZ . Hier ist bereits Revisionsvortrag ausgeschlossen Vorfeld Hauptverhandlung Erörterungen § stattgefunden haben Gegenstand Möglichkeit Verständigung Sinne § gewesen ist . Revisionsbegründung vorgelegten Vermerk Vorsitzenden Strafkammer 30 . Juni Frage Haftverschonung betreffendes Gespräch Instanzverteidigern Angeklagten heißt ausdrücklich : Verfahrensabsprachen wurden getroffen . wurden auch vorbereitende(n Erörterungen Absprache geführt . Wahrheitsgehalt dienstlichen Erklärung steht Senat Zweifel . Revisionsverteidiger Fühlungnahme Instanzverteidigern vorträgt derartigen Gespräch könne niemals sicher ausgeschlossen werden auch stillschweigend Möglichkeit Verständigung Raum gestanden habe vermag Generalbundesanwalt bloße Mutmaßung bezeichnete tatsachengestützte Spekulation Beweiskraft Senat freibeweislich verwertenden Äußerung Vorsitzenden einzuschränken . weiteren freibeweislichen Erhebungen sieht Senat auch Berücksichtigung Ausführungen Angeklagten Gegenerklärung veranlasst : Angeklagte trägt abgesehen Vorsitzenden dokumentierten Gespräch Anhaltspunkte weitere Vorfeld verhandlung geführte Frage Verständigung berührende Erörterungen ; allein aktenkundige Gespräch bezogene Möglichkeit Verständigung wird indes ausgeführt Vermerk ausgeschlossen . Sost-Scheible Bender Franke Quentin