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356 lines
3.1 KiB

NAMEN
8
.
April
Strafsache
Betrugs
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Sitzung
8
.
April
teilgenommen
haben
:
Vorsitzender
Richter
Bundesgerichtshof
Prof.
Dr.
Richter
Bundesgerichtshof
Pfister
Lienen
beisitzende
Richter
Staatsanwalt
Vertreter
Bundesanwaltschaft
Urkundsbeamter
Geschäftsstelle
Recht
erkannt
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
Itzehoe
10
.
September
wird
verworfen
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
Sachbearbeiter
Arbeitsamt
fingierte
"
Rückzahlungen
Arbeitgeber
"
entsprechende
Überweisungen
Bundesanstalt
Gesamtbetrag
540.249
sein
eigenes
Konto
bewirkt
hatte
Betrugs
Fällen
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
verurteilt
.
hiergegen
gerichtete
Revision
Angeklagten
hat
Erfolg
.
Nachprüfung
Urteils
hat
Schuldspruch
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
auch
Strafausspruch
hält
Auffassung
Generalbundesanwalts
rechtlichen
Prüfung
stand
.
1
.
Insbesondere
gefährdet
Bestand
Urteils
Landgericht
jeweils
Spielsucht
Angeklagten
§
§
Abs.
StGB
gemilderten
Strafrahmen
§
Abs.
StGB
zugrunde
gelegt
hat
ausdrücklich
erörtern
Hinblick
allgemeinen
Milderungsgründe
vertypten
Strafmilderungsgrund
§
StGB
Verneinung
Regelwirkung
Anwendung
Strafrahmens
Grundtatbestandes
§
Abs.
StGB
geboten
gewesen
wäre
.
Fall
wird
nur
geprägt
Angeklagte
Regelbeispiele
Abs.
StGB
nämlich
gewerbsmäßiges
Handeln
Nr.
Mißbrauch
Befugnisse
Amtsträgers
Nr.
verwirklicht
hat
.
Maßgeblich
kommt
Straftaten
umfangreiche
langandauernde
Serie
eingebettet
waren
hohen
Gesamtschaden
verursacht
hatten
.
Umstände
lag
Verneinung
Regelwirkung
§
Abs.
StGB
Maße
Fehlen
ausdrücklichen
Erörterung
Rechtsfehler
darstellt
.
2
.
stellt
letztlich
auch
Aufhebung
Strafausspruchs
führenden
Rechtsfehler
Landgericht
Fällen
Einzelstrafen
Monaten
Freiheitsstrafe
verhängt
hat
§
Abs.
Satz
vorgeschrieben
ausdrücklich
erörtern
Voraussetzungen
§
Abs.
StGB
gegeben
sind
.
Verhängung
kurzen
Freiheitsstrafe
hat
regelmäßig
nur
Bestand
Gesamtwürdigung
Tat
Täter
kennzeichnenden
Umstände
unverzichtbar
erweist
Urteilsgründen
dargestellt
wird
StGB
Abs.
Umstände
.
Voraussetzungen
§
StGB
ergeben
hier
jedoch
auch
Gesamtzusammenhang
Urteilsgründe
vgl.
StGB
Abs.
Umstände
.
eng
zusammenhängenden
umfangreichen
Serie
Vermögensdelikten
Bedürfnis
Einwirkung
Täter
deutlich
zutage
treten
läßt
vgl.
StGB
Abs.
Umstände
8)
drängt
Verhängung
kurzfristiger
Freiheitsstrafen
§
StGB
Maße
Beruhen
Urteils
fehlenden
ausdrücklichen
Erörterung
ausgeschlossen
werden
kann
.
3
.
Schließlich
mußte
Landgericht
strafmildernd
berücksichtigen
Arbeitsamt
vorhandenen
Kontrollmechanismen
Mitarbeitern
herrschenden
Vertrauensverhältnisses
ausgewirkt
hatten
Wegfall
Kontrollmaßnahmen
Jahr
Taten
noch
leichter
hatten
begangen
werden
können
.
hat
Strafkammer
Recht
hingewiesen
gewisse
Taterleichterung
erschwerend
berücksichtigenden
Vertrauensmißbrauch
Arbeitskollegen
kompensiert
wird
vgl.
NStZ-RR
.
Sachlage
kommt
weitere
Frage
wirtschaftliche
Erwägungen
gebotene
Personalabbau
verbundene
Reduzierung
Kontrollmöglichkeiten
überhaupt
"
Mitverschulden
"
bewertet
werden
können
mehr
.
Lienen
Pfister