You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

480 lines
4.2 KiB

BESCHLUSS
5
.
August
Strafsache
besonders
schweren
Raubes
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
5
.
August
gemäß
Abs.
einstimmig
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
auswärtigen
großen
Strafkammer
Landgerichts
12
.
Februar
betrifft
zugehörigen
Feststellungen
aufgehoben
;
jedoch
bleiben
Feststellungen
objektiven
Tatgeschehen
aufrechterhalten
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
2
.
weitergehende
Revision
wird
verworfen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
Vorwurf
gemeinschaftlich
begangenen
besonders
schweren
Raubes
Schuldunfähigkeit
freigesprochen
Unterbringung
psychiatrischen
Krankenhaus
§
StGB
angeordnet
.
allgemeine
Sachbeschwerde
gestützte
Revision
Angeklagten
hat
Entscheidungsformel
ersichtlichen
Teilerfolg
.
1
.
Feststellungen
Landgerichts
überfiel
Angeklagte
Einvernehmen
Mittätern
22
.
Oktober
Nebenkläger
hielt
Messer
Kehle
ermöglichte
so
Mittätern
Opfer
durchsuchen
Mobiltelefone
Geldbeutel
wegzunehmen
.
Landgericht
hat
Gutachten
psychiatrischen
Sachverständigen
folgend
ausschließen
können
Angeklagte
Tatbegehung
aufgehobener
Einsichtsfähigkeit
"
schuldunfähig
Sinne
§
StGB
war
.
erheblichen
Verminderung
"
Steuerungsfähigkeit
auch
Einsichtsfähigkeit
"
war
Strafkammer
überzeugt
.
2
.
Anordnung
Unterbringung
psychiatrischen
Krankenhaus
hält
rechtlicher
Nachprüfung
stand
.
grundsätzlich
unbefristete
Unterbringung
psychiatrischen
Krankenhaus
gemäß
§
StGB
ist
außerordentlich
belastende
Maßnahme
besonders
gravierenden
Eingriff
Rechte
Betroffenen
darstellt
.
darf
nur
dann
angeordnet
werden
zweifelsfrei
feststeht
Unterzubringende
Begehung
Anlasstaten
psychischen
Defekts
schuldunfähig
vermindert
schuldfähig
war
.
Generalbundesanwalt
Antragsschrift
Einzelnen
zutreffend
ausgeführt
hat
kann
Überzeugung
verminderten
Schuldfähigkeit
Voraussetzung
Unterbringung
psychiatrischen
Krankenhaus
regelmäßig
erheblich
verminderte
"
Steuerungsfähigkeit
gestützt
werden
.
erheblich
verminderter
Einsichtsfähigkeit
muss
Tatrichter
zunächst
Klarheit
verschaffen
verminderte
Einsichtsfähigkeit
tatsächlich
geführt
hat
Täter
Einsicht
Unrecht
Tuns
gefehlt
hat
.
Hat
Einsicht
gefehlt
so
ist
weiter
prüfen
Vorwurf
gemacht
werden
kann
.
Ist
Fehlen
vorwerfbar
so
ist
auch
nur
verminderter
Einsichtsfähigkeit
§
StGB
§
StGB
anwendbar
.
Nur
Täter
Einsicht
gefehlt
hat
aber
Vorwurf
gemacht
werden
kann
lägen
Voraussetzungen
§
StGB
Fällen
verminderter
Einsichtsfähigkeit
.
Hat
Angeklagte
erheblich
verminderten
Einsichtsfähigkeit
Unrecht
Tuns
Tatzeitpunkt
tatsächlich
eingesehen
so
ist
Schuld
gemindert
§
StGB
Hinblick
verminderte
Einsichtsfähigkeit
anwendbar
.
diesbezügliche
Klärung
kann
hier
verzichtet
werden
Annahme
Krankheitsbildes
auch
Steuerungsfähigkeit
betroffen
sein
können
vgl.
Urteil
18
.
Januar
NStZ-RR
Feststellungen
fehlt
.
3
.
Senat
war
Umstand
allein
Angeklagte
Revision
eingelegt
hat
gehindert
auch
Freispruch
aufzuheben
;
Gesetz
Sicherung
Unterbringung
psychiatrischen
Krankenhaus
Entziehungsanstalt
16
Juli
.
S.
wurde
frühere
Rechtszustand
geändert
gemäß
Abs.
Satz
StPO
nunmehr
möglich
ist
neuen
Hauptverhandlung
Stelle
Unterbringung
psychiatrischen
Krankenhaus
Täter
schuldig
sprechen
Strafe
verhängen
.
bedeutet
Revision
Angeklagten
Fällen
vorliegenden
Freispruch
aufgehoben
werden
kann
.
Aufhebung
auch
Freispruchs
entspricht
vorliegenden
Fall
Ziel
Gesetzgebers
Neuregelung
vermeiden
erfolgreichen
Revision
Angeklagten
alleinige
Anordnung
Unterbringung
psychiatrischen
Krankenhaus
angenommener
Schuldunfähigkeit
§
StGB
Tat
strafrechtliche
Sanktion
bleibt
neuen
Hauptverhandlung
herausstellt
Angeklagte
Begehung
Tat
schuldfähig
war
.
Gericht
bleibt
jedoch
gehindert
Aufhebung
isoliert
angeordneten
Unterbringung
psychiatrischen
Krankenhaus
erneut
Unterbringung
anzuordnen
zugleich
erstmals
Strafe
verhängen
Beschluss
24
.
Oktober
.
.
4
.
Feststellungen
objektiven
Tatgeschehen
sind
Rechtsfehler
betroffen
;
können
bestehen
bleiben
.
neue
Tatgericht
kann
ergänzende
Feststellungen
treffen
bisherigen
widersprechen
.
VRiBGH
ist
Urlaubs
gehindert
Unterschrift
beizufügen
.
Pfister
Pfister