BESCHLUSS 5 . August Strafsache besonders schweren Raubes 3 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführers 5 . August gemäß Abs. einstimmig beschlossen : 1 . Revision Angeklagten wird Urteil auswärtigen großen Strafkammer Landgerichts 12 . Februar betrifft zugehörigen Feststellungen aufgehoben ; jedoch bleiben Feststellungen objektiven Tatgeschehen aufrechterhalten . Umfang Aufhebung wird Sache neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittels andere Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . 2 . weitergehende Revision wird verworfen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten Vorwurf gemeinschaftlich begangenen besonders schweren Raubes Schuldunfähigkeit freigesprochen Unterbringung psychiatrischen Krankenhaus § StGB angeordnet . allgemeine Sachbeschwerde gestützte Revision Angeklagten hat Entscheidungsformel ersichtlichen Teilerfolg . 1 . Feststellungen Landgerichts überfiel Angeklagte Einvernehmen Mittätern 22 . Oktober Nebenkläger hielt Messer Kehle ermöglichte so Mittätern Opfer durchsuchen Mobiltelefone Geldbeutel wegzunehmen . Landgericht hat Gutachten psychiatrischen Sachverständigen folgend ausschließen können Angeklagte Tatbegehung aufgehobener Einsichtsfähigkeit " schuldunfähig Sinne § StGB war . erheblichen Verminderung " Steuerungsfähigkeit auch Einsichtsfähigkeit " war Strafkammer überzeugt . 2 . Anordnung Unterbringung psychiatrischen Krankenhaus hält rechtlicher Nachprüfung stand . grundsätzlich unbefristete Unterbringung psychiatrischen Krankenhaus gemäß § StGB ist außerordentlich belastende Maßnahme besonders gravierenden Eingriff Rechte Betroffenen darstellt . darf nur dann angeordnet werden zweifelsfrei feststeht Unterzubringende Begehung Anlasstaten psychischen Defekts schuldunfähig vermindert schuldfähig war . Generalbundesanwalt Antragsschrift Einzelnen zutreffend ausgeführt hat kann Überzeugung verminderten Schuldfähigkeit Voraussetzung Unterbringung psychiatrischen Krankenhaus regelmäßig erheblich verminderte " Steuerungsfähigkeit gestützt werden . erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit muss Tatrichter zunächst Klarheit verschaffen verminderte Einsichtsfähigkeit tatsächlich geführt hat Täter Einsicht Unrecht Tuns gefehlt hat . Hat Einsicht gefehlt so ist weiter prüfen Vorwurf gemacht werden kann . Ist Fehlen vorwerfbar so ist auch nur verminderter Einsichtsfähigkeit § StGB § StGB anwendbar . Nur Täter Einsicht gefehlt hat aber Vorwurf gemacht werden kann lägen Voraussetzungen § StGB Fällen verminderter Einsichtsfähigkeit . Hat Angeklagte erheblich verminderten Einsichtsfähigkeit Unrecht Tuns Tatzeitpunkt tatsächlich eingesehen so ist Schuld gemindert § StGB Hinblick verminderte Einsichtsfähigkeit anwendbar . diesbezügliche Klärung kann hier verzichtet werden Annahme Krankheitsbildes auch Steuerungsfähigkeit betroffen sein können vgl. Urteil 18 . Januar NStZ-RR Feststellungen fehlt . 3 . Senat war Umstand allein Angeklagte Revision eingelegt hat gehindert auch Freispruch aufzuheben ; Gesetz Sicherung Unterbringung psychiatrischen Krankenhaus Entziehungsanstalt 16 Juli . S. wurde frühere Rechtszustand geändert gemäß Abs. Satz StPO nunmehr möglich ist neuen Hauptverhandlung Stelle Unterbringung psychiatrischen Krankenhaus Täter schuldig sprechen Strafe verhängen . bedeutet Revision Angeklagten Fällen vorliegenden Freispruch aufgehoben werden kann . Aufhebung auch Freispruchs entspricht vorliegenden Fall Ziel Gesetzgebers Neuregelung vermeiden erfolgreichen Revision Angeklagten alleinige Anordnung Unterbringung psychiatrischen Krankenhaus angenommener Schuldunfähigkeit § StGB Tat strafrechtliche Sanktion bleibt neuen Hauptverhandlung herausstellt Angeklagte Begehung Tat schuldfähig war . Gericht bleibt jedoch gehindert Aufhebung isoliert angeordneten Unterbringung psychiatrischen Krankenhaus erneut Unterbringung anzuordnen zugleich erstmals Strafe verhängen Beschluss 24 . Oktober . . 4 . Feststellungen objektiven Tatgeschehen sind Rechtsfehler betroffen ; können bestehen bleiben . neue Tatgericht kann ergänzende Feststellungen treffen bisherigen widersprechen . VRiBGH ist Urlaubs gehindert Unterschrift beizufügen . Pfister Pfister