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357 lines
2.9 KiB

BESCHLUSS
19
.
August
Strafsache
1
.
2
.
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
hier
:
Revision
Angeklagten
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Beschwerdeführers
Generalbundesanwalts
2
.
Antrag
19
.
August
§
Abs.
§
einstimmig
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
10
.
September
auch
Mitangeklagten
betrifft
zugehörigen
stellungen
aufgehoben
Angeklagten
Fall
.
1
.
Urteilsgründe
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
verurteilt
worden
sind
;
Ausspruch
Gesamtstrafe
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
2
.
weitergehende
Revision
wird
verworfen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
bungsmitteln
geringer
Menge
Fällen
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
.
allgemeine
Sachbeschwerde
gestützte
Revision
Angeklagten
hat
Entscheidungsformel
ersichtlichen
Erfolg
.
Übrigen
ist
unbegründet
.
1
.
Verurteilung
Betäubungsmitteln
Fall
II
.
1
.
Urteilsgründe
hält
rechtlicher
Nachprüfung
stand
.
Feststellungen
Landgerichts
"
bestückten
"
Angeklagte
Mitangeklagte
"
gesondert
verfolgten
Erdbunker
Gramm
Heroin
.
Heroin
holte
gesondert
verfolgte
dort
vereinbarungsgemäß
später
.
"
"
Feststellungen
sind
untauglich
Schuldspruch
deltreibens
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
belegen
.
Auch
Gesamtzusammenhang
Urteils
kann
entnommen
werden
Angeklagte
eigennützig
eigenes
geschäft
bemühten
.
Angeklagte
Taten
eingeräumt
hat
ist
insoweit
ebenso
Bedeutung
Umstand
Urteil
Verständigung
vorausgegangen
ist
§
Abs.
Satz
Urteil
angegeben
worden
Senat
aber
Verfahrensrüge
Mitangeklagten
bekannt
ist
.
Allein
Bereitschaft
Angeklagten
bestimmten
Sachverhalts
Strafe
hinzunehmen
gerichtlich
zugesagte
Höchstmaß
überschreitet
entbindet
Gericht
Pflicht
Aufklärung
Darlegung
Sachverhalts
Tatbestand
Angeklagten
vorgeworfenen
Gesetzesverletzung
erforderlich
ist
Beschluss
28
.
Oktober
.
Auch
Fall
bedarf
Mindestmaßes
Sorgfalt
Abfassung
Urteilsgründe
Beschluss
23
.
Juni
.
Unerheblich
ist
zuletzt
auch
Anklageschrift
Senat
Revisionsverfahren
Amts
Kenntnis
nehmen
hatte
Angeklagten
bandenmäßiges
gewerbsmäßiges
Handeltreiben
Last
legt
weitergehende
Tatbestand
erfüllende
Tatsachen
vorträgt
.
Revisionsgericht
ist
berechtigt
Urteil
fehlenden
Feststellungen
Rückgriff
Anklageschrift
übrigen
Aktenbestandteile
ergänzen
.
gilt
auch
hier
Feststellungen
"
Einrücken
"
Teils
Anklagesatzes
Urteilsgründe
aufgenommen
worden
sind
.
Verfahrensweise
"
Einrückens
"
birgt
Gefahr
richterliche
Prüfung
verzichten
objektiven
subjektiven
Tatbestand
erfüllenden
Tatsachen
Hauptverhandlung
vollständig
festgestellt
worden
sind
.
gefährdet
Bestand
Urteils
jedenfalls
dann
Anklagesatz
Tatsachen
entnehmen
sind
Anklage
vollständig
"
eingerückt
"
wird
.
Aufhebung
Schuldspruchs
verbundene
Wegfall
Einzelstrafe
führt
Aufhebung
Gesamtstrafe
.
2
.
Aufhebung
Gesetzesverletzung
Anwendung
Strafgesetzes
ist
§
StPO
Mitangeklagten
selbst
Revision
eingelegt
hat
erstrecken
.
Pfister
Lienen