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456 lines
3.8 KiB

BESCHLUSS
4
.
Oktober
Strafsache
besonders
schwerer
Vergewaltigung
u.a.
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Beschwerdeführers
Generalbundesanwalts
2
.
Antrag
4
.
Oktober
gemäß
§
Abs.
einstimmig
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
21
November
Schuldspruch
klargestellt
Angeklagte
besonders
schwerer
Vergewaltigung
Tateinheit
gefährlicher
Körperverletzung
Freiheitsberaubung
besonders
schwerer
Vergewaltigung
Tateinheit
gefährlicher
Körperverletzung
Besitzes
kinderpornographischer
Schriften
verurteilt
ist
;
Ausspruch
Maßregel
Einziehung
Gegenstände
Ziffern
.
10
.
12
.
Urteilstenors
aufgehoben
.
2
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
3
.
weitergehende
Revision
wird
verworfen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
"
besonders
schweren
Vergewaltigung
Fällen
jeweils
Tateinheit
gefährlicher
Körperverletzung
Fälle
tateinheitlich
begangenen
Freiheitsberaubung
Besitzes
kinderpornographischer
Schriften
"
schuldig
gesprochen
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
verurteilt
Sicherungsverwahrung
angeordnet
Reihe
Gegenständen
eingezogen
.
Verfahrensrügen
sachlichrechtliche
Beanstandungen
gestützte
Revision
Angeklagten
hat
nur
Entscheidungsformel
ersichtlichen
Teilerfolg
.
1
.
Nachprüfung
Strafausspruchs
hat
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
.
Senat
stellt
Schuldspruch
lediglich
besseren
Verständnis
klar
Angeklagte
dreier
zueinander
Tatmehrheit
stehender
Taten
verurteilt
ist
.
2
.
Maßregelausspruch
hält
rechtlicher
Nachprüfung
stand
.
Zwar
hat
Landgericht
rechtsfehlerfrei
formellen
materiellen
Voraussetzungen
Anordnung
Sicherungsverwahrung
§
Abs.
Satz
StGB
festgestellt
erhöhten
Anforderungen
beachtet
Entscheidung
Bundesverfassungsgerichts
BVerfG
Urteil
4
.
Mai
u.a.
BVerfGE
ergeben
.
Indes
lassen
Urteilsgründe
erkennen
Strafkammer
Vorschrift
eingeräumte
Ermessen
pflichtgemäß
ausgeübt
hat
.
Ordnet
Tatrichter
Ermessen
gestellte
Unterbringung
Sicherungsverwahrung
muss
Urteilsgründen
aber
deutlich
werden
Entscheidungsbefugnis
bewusst
war
Gründe
Ermessensausübung
leitend
waren
Beschluss
11
.
September
;
Beschluss
15
.
Oktober
NStZ-RR
44
;
Beschluss
25
.
Mai
NStZ-RR
;
Beschluss
21
.
März
.
fehlt
.
Revisionsgericht
kann
fehlende
Ermessensentscheidung
ersetzen
.
ist
neuen
Tatrichter
vorbehalten
Urteil
18
.
Mai
BGHSt
348
;
Beschluss
21
.
August
NStZ-RR
.
Vorstellung
Gesetzgebers
soll
Gericht
Möglichkeit
haben
festgestellten
Gefährlichkeit
Angeklagten
Zeitpunkt
Urteilsfällung
Verhängung
Freiheitsstrafe
beschränken
erwartet
werden
kann
Strafverbüßung
hinreichend
Warnung
dienen
lässt
.
kann
Tatrichter
Ausnahmecharakter
Vorschrift
Rechnung
tragen
ergibt
§
Abs.
StGB
Gegensatz
Absatz
Vorschrift
frühere
Verurteilung
Strafverbüßung
Angeklagten
voraussetzen
vgl.
Urteil
20
November
.
3
.
Bestand
hat
Urteil
auch
Hinblick
Einziehung
Gegenstände
Tatwerkzeuge
.
Verwendung
grünem
Panzerklebeband
Ziffer
.
Einziehungsentscheidung
Taten
ist
festgestellt
.
Festplatten
Ziffern
.
10
.
12
.
Speicherung
kinderpornographischen
Dateien
dienten
ist
Urteil
ebenfalls
entnehmen
.
Patronen
Ziffern
.
8
.
sind
Feststellungen
Beziehungsgegenstände
angeklagten
Waffendelikts
.
§
Abs.
StGB
§
Abs.
Nr.
WaffG
Betracht
kommenden
Einziehung
subjektiven
Verfahren
steht
jedoch
insoweit
Strafkammer
§
Abs.
eingestellt
worden
ist
vgl.
Beschluss
7
.
Januar
NStZ
.
4
.
Sache
bedarf
Umfang
Aufhebung
neuer
Verhandlung
Entscheidung
.
Maßregel
nur
bislang
unterbliebene
Ermessensentscheidung
bezüglich
Einziehung
nur
fehlende
Feststellungen
handelt
bedarf
Aufhebung
bisher
getroffenen
Feststellungen
.
können
sämtlich
aufrechterhalten
bleiben
.
neue
Tatrichter
kann
weitere
Feststellungen
treffen
bisherigen
Widerspruch
stehen
dürfen
.
Pfister
RiBGH
befindet
Urlaub
ist
gehindert
unterschreiben
.
Gericke