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265 lines
2.2 KiB

BESCHLUSS
StR
4
.
Mai
Strafsache
Raubes
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Beschwerdeführers
4
.
Mai
gemäß
§
Abs.
einstimmig
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
13
.
Dezember
Feststellungen
aufgehoben
.
Sache
wird
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
Vorwurf
Raubs
Diebstahls
freigesprochen
Unterbringung
psychiatrischen
Krankenhaus
angeordnet
.
Sachrüge
begründete
Revision
Angeklagten
hat
Erfolg
.
strafrechtlichen
Verantwortlichkeit
Angeklagten
hat
sachverständig
beratene
Strafkammer
festgestellt
"
paranoidhalluzinatorischen
Psychose
schizophrenen
Formenkreis
"
leide
Fähigkeit
Unrecht
Taten
einzusehen
Begehung
Erkrankung
jedenfalls
erheblich
eingeschränkt
möglicherweise
sogar
vollständig
aufgehoben
gewesen
sei
.
kann
Frage
Unterbringung
§
StGB
nur
erheblich
verminderten
Einsichtsfähigkeit
Angeklagten
ausgegangen
werden
Voraussetzungen
§
§
StGB
müssen
Anordnung
Maßregel
zweifelsfrei
festgestellt
sein
;
bloße
Möglichkeit
gegeben
sind
genügt
.
lediglich
verminderter
Einsichtsfähigkeit
kommt
aber
konkreten
Fall
Fehlen
Einsicht
bewirkt
hat
BGHSt
27
.
Verminderung
Einsichtsfähigkeit
Fehlen
Einsicht
ausgelöst
Straftaten
geführt
hat
ist
auch
Sicherung
Allgemeinheit
Unterbringung
psychiatrischen
Krankenhaus
veranlaßt
BGHSt
26/27
;
StGB
Schuldunfähigkeit
.
Urteil
war
aufzuheben
.
neue
Tatrichter
wird
auch
Gelegenheit
haben
erforderlichen
Zusammenhang
Erkrankung
Angeklagten
begangenen
Taten
erforderlichen
Weise
darzulegen
.
Auch
insoweit
genügt
aufgehobene
Urteil
Anforderungen
:
Mitteilung
Angeklagte
Festnahme
"
Untersuchungshaft
psychotisch
dekompensiert
"
wirres
Zeug
geredet
habe
noch
allgemeinen
tatbezogenen
Feststellungen
erhalte
Gedankenübertragung
Befehle
teilweise
höre
Stimmen
sagten
solle
stehlen
andere
Dinge
tun
manchmal
hätten
Stimmen
auch
aufgefordert
erhängen
"
läßt
entnehmen
Ursache
festgestellten
Taten
Erkrankung
Angeklagten
ist
Beschaffungstaten
handelt
.
Auch
liegt
jedenfalls
Angeklagte
14
.
15
.
Lebensjahr
fast
regelmäßig
Cannabis
raucht
konsumiert
auch
andere
Drogen
trinkt
Alkohol
Übermaß
zuletzt
ca.
Flaschen
Bier
täglich
.
Pfister