BESCHLUSS StR 4 . Mai Strafsache Raubes 3 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Generalbundesanwalts Beschwerdeführers 4 . Mai gemäß § Abs. einstimmig beschlossen : Revision Angeklagten wird Urteil Landgerichts 13 . Dezember Feststellungen aufgehoben . Sache wird neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittels andere Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten Vorwurf Raubs Diebstahls freigesprochen Unterbringung psychiatrischen Krankenhaus angeordnet . Sachrüge begründete Revision Angeklagten hat Erfolg . strafrechtlichen Verantwortlichkeit Angeklagten hat sachverständig beratene Strafkammer festgestellt " paranoidhalluzinatorischen Psychose schizophrenen Formenkreis " leide Fähigkeit Unrecht Taten einzusehen Begehung Erkrankung jedenfalls erheblich eingeschränkt möglicherweise sogar vollständig aufgehoben gewesen sei . kann Frage Unterbringung § StGB nur erheblich verminderten Einsichtsfähigkeit Angeklagten ausgegangen werden Voraussetzungen § § StGB müssen Anordnung Maßregel zweifelsfrei festgestellt sein ; bloße Möglichkeit gegeben sind genügt . lediglich verminderter Einsichtsfähigkeit kommt aber konkreten Fall Fehlen Einsicht bewirkt hat BGHSt 27 . Verminderung Einsichtsfähigkeit Fehlen Einsicht ausgelöst Straftaten geführt hat ist auch Sicherung Allgemeinheit Unterbringung psychiatrischen Krankenhaus veranlaßt BGHSt 26/27 ; StGB Schuldunfähigkeit . Urteil war aufzuheben . neue Tatrichter wird auch Gelegenheit haben erforderlichen Zusammenhang Erkrankung Angeklagten begangenen Taten erforderlichen Weise darzulegen . Auch insoweit genügt aufgehobene Urteil Anforderungen : Mitteilung Angeklagte Festnahme " Untersuchungshaft psychotisch dekompensiert " wirres Zeug geredet habe noch allgemeinen tatbezogenen Feststellungen erhalte Gedankenübertragung Befehle teilweise höre Stimmen sagten solle stehlen andere Dinge tun manchmal hätten Stimmen auch aufgefordert erhängen " läßt entnehmen Ursache festgestellten Taten Erkrankung Angeklagten ist Beschaffungstaten handelt . Auch liegt jedenfalls Angeklagte 14 . 15 . Lebensjahr fast regelmäßig Cannabis raucht konsumiert auch andere Drogen trinkt Alkohol Übermaß zuletzt ca. Flaschen Bier täglich . Pfister