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274 lines
2.3 KiB

StR
BESCHLUSS
16
.
Mai
Strafsache
Betrugs
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
16
.
Mai
gemäß
§
Abs.
einstimmig
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
7
.
Januar
wird
verworfen
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Gründe
:
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
hat
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
.
Ergänzend
Ausführungen
Generalbundesanwalts
bemerkt
Senat
:
1
.
Urteil
Landgerichts
20
.
Dezember
war
Tatentstehung
festgestellt
worden
Angeklagte
finanziellen
Gründen
gesondert
verfolgten
B.
bereit
erklärt
hatte
betrügerische
Weise
hochwertige
Leihfahrzeuge
verschaffen
dann
jugoslawische
Tätergruppe
verschoben
werden
sollten
.
Erst
Gruppe
finanziellen
Zusagen
eingehalten
hatte
Angeklagte
dritten
Tat
aussteigen
wollte
wurde
Feststellungen
Drohungen
bewogen
weiterzumachen
.
Senat
hat
Urteil
Beschluß
22
.
August
StR
Schuldspruch
insoweit
bestätigt
Angeklagte
Betrugs
Fällen
verurteilt
worden
ist
jedoch
Strafausspruch
zugehörigen
lungen
aufgehoben
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
zurückverwiesen
.
neuen
Hauptverhandlung
hat
Angeklagte
berufen
Beginn
Tatserie
nur
massive
Bedrohungen
Beteiligung
veranlaßt
worden
sein
.
Strafkammer
hat
zwar
umfassendes
Tatmotiv
zugrunde
gelegt
bindend
festgestellten
Schuldspruch
widerspreche
;
hat
strafmildernd
Gunsten
Angeklagten
berücksichtigt
Drohungen
immerhin
Anfang
mitbestimmend
gewesen
seien
tatfördernd
ausgewirkt
hätten
.
verstößt
Bindungswirkung
rechtskräftigen
Feststellungen
Schuldspruch
.
gehören
auch
Tatgeschehen
näher
beschreiben
etwa
Tatentstehung
Beweggründe
Tatbegehung
BGHSt
vergleichbaren
Fall
.
Umstände
sind
zwar
auch
Strafzumessung
Bedeutung
unterliegen
aber
sogenannte
doppelrelevante
Umstände
Bindungswirkung
weitere
Verfahren
Neufestsetzung
Strafe
.
ist
Angeklagte
Rechtsfehler
beschwert
.
2
.
Strafkammer
durfte
Recht
Angeklagten
anlasten
Betrugstaten
erhebliche
Vermögenswerte
erlangt
hat
.
Vorgehen
gerichtet
war
beschafften
Fahrzeuge
Eigentümern
endgültig
entziehen
jugoslawischen
Tätergruppe
Verschieben
Ausland
übergeben
bestand
Vermögensschaden
Gesamtwert
Leihfahrzeuge
Senat
bereits
Entscheidung
22
.
StR
Ausdruck
gebracht
hat
.
nachträglich
Teil
Fahrzeuge
etwa
Fahndungserfolge
Eigentümer
zurückgelangt
ist
stellt
lediglich
nachträgliche
Schadensminderung
.
Pfister
Lienen