StR BESCHLUSS 16 . Mai Strafsache Betrugs 3 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführers 16 . Mai gemäß § Abs. einstimmig beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 7 . Januar wird verworfen . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Gründe : Nachprüfung Urteils Grund Revisionsrechtfertigung hat Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben . Ergänzend Ausführungen Generalbundesanwalts bemerkt Senat : 1 . Urteil Landgerichts 20 . Dezember war Tatentstehung festgestellt worden Angeklagte finanziellen Gründen gesondert verfolgten B. bereit erklärt hatte betrügerische Weise hochwertige Leihfahrzeuge verschaffen dann jugoslawische Tätergruppe verschoben werden sollten . Erst Gruppe finanziellen Zusagen eingehalten hatte Angeklagte dritten Tat aussteigen wollte wurde Feststellungen Drohungen bewogen weiterzumachen . Senat hat Urteil Beschluß 22 . August StR Schuldspruch insoweit bestätigt Angeklagte Betrugs Fällen verurteilt worden ist jedoch Strafausspruch zugehörigen lungen aufgehoben Sache neuer Verhandlung Entscheidung zurückverwiesen . neuen Hauptverhandlung hat Angeklagte berufen Beginn Tatserie nur massive Bedrohungen Beteiligung veranlaßt worden sein . Strafkammer hat zwar umfassendes Tatmotiv zugrunde gelegt bindend festgestellten Schuldspruch widerspreche ; hat strafmildernd Gunsten Angeklagten berücksichtigt Drohungen immerhin Anfang mitbestimmend gewesen seien tatfördernd ausgewirkt hätten . verstößt Bindungswirkung rechtskräftigen Feststellungen Schuldspruch . gehören auch Tatgeschehen näher beschreiben etwa Tatentstehung Beweggründe Tatbegehung BGHSt vergleichbaren Fall . Umstände sind zwar auch Strafzumessung Bedeutung unterliegen aber sogenannte doppelrelevante Umstände Bindungswirkung weitere Verfahren Neufestsetzung Strafe . ist Angeklagte Rechtsfehler beschwert . 2 . Strafkammer durfte Recht Angeklagten anlasten Betrugstaten erhebliche Vermögenswerte erlangt hat . Vorgehen gerichtet war beschafften Fahrzeuge Eigentümern endgültig entziehen jugoslawischen Tätergruppe Verschieben Ausland übergeben bestand Vermögensschaden Gesamtwert Leihfahrzeuge Senat bereits Entscheidung 22 . StR Ausdruck gebracht hat . nachträglich Teil Fahrzeuge etwa Fahndungserfolge Eigentümer zurückgelangt ist stellt lediglich nachträgliche Schadensminderung . Pfister Lienen