You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

1562 lines
12 KiB

NAMEN
18
.
April
Strafsache
1
.
2
.
3
.
Betrugs
u.a.
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Sitzung
18
.
April
teilgenommen
haben
:
Vorsitzender
Richter
Bundesgerichtshof
Dr.
Richter
Bundesgerichtshof
Prof.
Dr.
Dr.
Prof.
Dr.
Dr.
Staatsanwältin
Vertreterin
Bundesanwaltschaft
Rechtsanwältin
Verteidigerin
Angeklagten
Rechtsanwalt
Verteidiger
Angeklagten
Justizhauptsekretärin
Justizangestellte
Verhandlung
Verkündung
Urkundsbeamtinnen
Geschäftsstelle
Recht
erkannt
:
1
.
Revision
Staatsanwaltschaft
wird
Urteil
17
.
August
Feststellungen
Ausnahme
Teilfreispruchs
Angeklagten
Fall
.
aufgehoben
.
2
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
folgt
verurteilt
:
Angeklagten
Urkundenfälschung
Tateinheit
Betrug
Fällen
Fälle
II
.
17
19
Freisprechung
Übrigen
Fall
.
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Angeklagten
Diebstahls
Fällen
Fälle
II
.
versuchten
Betrugs
Fall
.
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Angeklagten
Urkundenfälschung
Tateinheit
Betrug
Fällen
Fälle
II
.
7
Fällen
Versuch
Betrugs
blieb
Fälle
.
Beihilfe
Betrug
Fall
.
Urkundenfälschung
Fällen
jeweiliger
Tateinheit
Beihilfe
Diebstahl
Fälle
II
.
versuchten
Betrugs
Fällen
Fälle
.
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
.
zuungunsten
Angeklagten
eingelegte
Revision
Staatsanwaltschaft
beanstandet
Rüge
Verletzung
materiellen
Rechts
unterlassene
Verurteilung
Angeklagten
bandenmäßiger
Begehung
jeweiligen
Straftaten
.
Rechtsmittel
Staatsanwaltschaft
ist
begründet
.
1
.
Feststellungen
Landgerichts
ließ
Gebiet
ehemaligen
agierende
Gruppierung
Ende
Jahres
hochwertige
Baumaschinen
Dritte
vorliegend
Angeklagten
rechtswidrige
Taten
erlangen
verbringen
dort
gewinnbringend
weiter
veräußern
.
wurden
Angeklagten
veranlasst
falschem
Namen
Vorlage
gefälschter
Identitätspapiere
Baufirmen
gründen
Geschäftsführer
aufzutreten
.
Namen
Firmen
wurden
Grundstücke
angemietet
Umschlagplätze
erlangenden
Baumaschinen
genutzt
wurden
.
Sodann
wurden
Angeklagten
Namen
unbekannt
gebliebenen
Mittätern
Baumaschinen
angemietet
Anlieferung
gefälschten
Frachtpapieren
gutgläubigen
Spediteuren
Ausland
verbracht
wurden
werden
sollten
.
Angeklagten
handelten
hierbei
dauerhafte
Einnahmequelle
verschaffen
;
wurde
jeweiligen
Auftraggebern
Beteiligung
einzelnen
Betrugstaten
Entlohnung
jeweils
zugesagt
.
Einzelnen
wurden
folgende
Taten
festgestellt
:
Komplex
Auftrag
unbekannt
gebliebenen
"
Angeklagte
Bau
.
Ende
Firma
"
gründete
Bau
.
Sitz
.
Weisung
Auftragsgebers
mietete
folgende
Baumaschinen
jeweils
Verwendung
falschen
Namens
wahrheitswidrig
Rückgabebereitschaft
vorspiegelte
:
2
.
Dezember
Radlader
Wert
ca.
Fall
II
.
3
.
Dezember
Bagger
Wert
ca.
Fall
II
.
Radlader
Wert
ca.
Fall
.
Radlader
Kettenbagger
Wert
insgesamt
ca.
Fälle
.
.
Fällen
II
.
ließ
Angeklagte
Baumaschinen
liefern
Fällen
II
.
scheiterte
Vorhaben
Vermieter
Maschinen
Anlieferung
Verdacht
schöpften
wieder
mit
zurücknahmen
.
Mai
gründete
Angeklagte
Bau
.
vormaligen
Auftraggebers
Firma
S.
Bau
.
Weisung
gemeinsam
Ehefrau
weitere
Betrugstaten
begehen
.
mietete
frau
"
"
jeweils
falschem
Namen
auftrat
heitswidrig
Rückgabebereitschaft
vorspiegelte
folgende
Baumaschinen
:
7
.
Juni
Minibagger
Radlader
Anbauteilen
Gesamtwert
115.639
Fall
.
8
.
Juni
Kleinbagger
Radlader
Gesamtwert
Fall
II
.
8)
.
Fällen
II
.
ließ
Angeklagte
Maschinen
Richtung
"
transportieren
.
Bitten
Ehefrau
"
"
mietete
Angeklagte
Vorspiegelung
Verfügungsberechtigung
gutgläubigen
Dritten
verkauft
wurde
.
Übergabe
Fahrzeugs
kam
Flucht
Angeklagten
mehr
Fall
.
.
Komplex
gleicher
Weise
wurde
Angeklagte
folgten
Bauvermittlung
.
gesondert
Frau
Aliasnamen
"
"
tätig
.
Weisung
Auftraggebers
gründete
April
Firma
lung
.
.
Mitte
Juni
mietete
Angeklagte
Wert
ca.
stellte
Fahrzeug
Weisung
Auftragsgebers
Nähe
Hauptbahnhofs
Verbringung
Gebiet
ehemaligen
ermöglichen
Fall
II
.
.
Tag
später
pachtete
Angeklagte
falschem
Na-
men
Vorspiegelung
Zahlungsfähigkeit
–willigkeit
Grundstücke
Umschlagplatz
rechtswidrig
erworbenen
Baumaschinen
.
Folgezeit
entrichtete
Anfang
beabsichtigt
Pachtzins
Kaution
Fälle
.
.
Juli
mietete
Angeklagte
Lieferwagen
Wert
ca.
Vorlage
gefälschten
Ausweises
Vorspiegelung
Rückgabebereitschaft
.
Entsprechend
vorgefassten
Absicht
brachte
Fahrzeug
Ende
Mietzeit
Fall
.
.
unbekannt
gebliebene
Mittäterin
"
"
mietete
falschem
Na-
folgende
Baumaschinen
:
29
.
Juni
Minibagger
Radlader
Gesamtwert
ca.
Fall
II
.
Gabelstapler
Wert
ca.
Fall
.
Raupenbagger
Wert
ca.
Fall
.
Radlader
Wert
ca.
Fall
.
1
Juli
Minibagger
Radlader
Gesamtwert
ca.
Fall
II
.
.
Angeklagte
nahm
Baumaschinen
ließ
Fällen
II
.
14
zeitnah
Fall
.
verbringen
;
Fall
.
scheiterte
Vorhaben
Maschine
integrierten
GPS-Sender
bestehenden
Ortungsmöglichkeit
.
Weisung
Auftraggebers
"
klagte
Bau
.
Oktober
Firma
"
"
gründete
Bau
"
.
.
gezeit
bemühte
Anmietung
Baumaschinen
gleicher
Weise
zuvor
verschoben
werden
sollten
.
So
kam
Anfang
November
Abschluss
Mietvertrages
Radlader
Kettenbagger
Gesamtwert
.
Angeklagte
"
Unterstützung
geschickt
hatte
Tage
später
Begriff
war
Maschinen
Abtransport
verladen
wurden
begleitende
Angeklagte
festgenommen
Fall
.
.
Anfrage
Baggers
Radladers
Wert
insgesamt
Radladers
Kettenbaggers
Gesamtwert
ca.
Angeklagten
verhinderten
Warnmeldungen
Polizei
Vertragsabschluss
Fälle
.
.
Angeklagten
angemieteter
Radlader
Kompressor
Rüttelplatten
Gesamtwert
wurden
noch
angeliefert
konnten
aber
inzwischen
ebenfalls
erfolgten
Festnahme
rechtzeitig
sichergestellt
zurückgeführt
werden
Fall
.
.
2
.
organisierte
Gruppierung
auch
Diebstahl
hochwertigen
Baumaschinen
abgelegenen
Baustellen
.
gewann
gesondert
verfolgte
Angeklagten
kannt
gebliebenen
Mittäter
"
"
Baumaschinen
Universalschlüssel
entwendeten
Tieflader
gutgläubigen
Spediteure
fuhren
gefälschten
Frachtpapieren
Export
überließen
.
Angeklagte
verschaffte
dauerhafte
Einnahmequelle
;
erhielt
Diebstahl
Entlohnung
.
-9-
Juli
entwendete
Angeklagte
Mithilfe
"
Weise
"
Universalschlüssel
erhalten
hatte
Hydraulikbagger
Wert
Baustelle
slowenischen
Grenze
sichergestellt
wurde
Fall
.
.
entwendeten
unbekannte
Täter
Radlader
Neupreis
Kiesgrube
übergaben
Spedition
Weitertransport
.
Angeklagte
beteiligte
Tat
Weisung
"
"
Fahrer
Spedition
gefälschte
Frachtpapiere
übergab
Frachtbrief
ausfüllte
Fall
.
.
September
entwendeten
Angeklagte
"
"
Baustelle
Bagger
Wert
ca.
übergaben
Spediteur
.
beabsichtigte
Verschiebung
Fahrzeugs
Ausland
scheiterte
jedoch
Fahrer
Spedition
Verdacht
schöpfte
Fall
.
.
Nacht
14
.
15
.
Oktober
entwendeten
unbekannte
Täter
Bodenverdichter
Wert
Baustelle
.
Ende
Oktober/Anfang
November
entwendeten
unbekannte
Täter
Radlader
Wert
Baustelle
.
.
Fällen
trug
Angeklagte
Gelingen
Tat
"
übersandten
Kaufvertrag
abstempelte
unbekannten
täter
übergab
Fälle
.
.
Landgericht
hat
Verurteilung
Angeklagten
bandenmäßiger
Begehung
Straftaten
abgesehen
Angaben
Angeklagten
sei
jeweils
Hinterleute
Gebiet
ehemaligen
angeworben
Verwirklichung
einzelnen
Taten
Einzelnen
angeleitet
worden
zugrunde
gelegt
hat
S.
.
Angeklagten
getroffene
Bandenabrede
hat
Landgericht
festzustellen
vermocht
.
II
.
1
.
Revision
Staatsanwaltschaft
Begründung
allein
unterlassene
Verurteilung
bandenmäßiger
Begehung
beanstandet
insoweit
Teilfreispruch
Angeklagten
Fall
.
angreift
hat
insoweit
begrenzten
Umfang
Erfolg
.
Landgericht
Verurteilung
gelangten
Fällen
jeweils
Vorliegen
bandenmäßiger
Begehung
verneint
hat
begegnet
durchgreifenden
rechtlichen
Bedenken
.
2
.
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
setzt
Bande
Zusammenschluss
mindestens
Personen
fortgesetzten
Begehung
noch
unbestimmten
Zahl
Straftaten
Gesetz
genannten
Deliktstypus
verbunden
haben
BGHSt
.
Erforderlich
ist
ausdrücklich
konkludent
getroffene
Bandenabrede
einzelne
Mitglied
Willen
hat
mindestens
anderen
Personen
Begehung
Straftaten
Zukunft
gewisse
Dauer
zusammenzuschließen
.
notwendig
ist
hingegen
Bandenmitglieder
persönlich
miteinander
verabreden
BGHSt
f.
.
Bandenabrede
kann
auch
aufeinander
folgende
Vereinbarungen
entstehen
etwa
dergestalt
Dritter
Bandenmitglied
informiert
wird
deliktischen
Vereinbarung
anschließt
.
Ebenso
wenig
erforderlich
ist
gefestigter
Bandenwille
"
Tätigwerden
übergeordneten
Bandeninteresse
"
NStZ
35
;
§
Abs.
Nr.
Bande
.
Auch
müssen
Bandenmitglieder
namentlich
Person
bekannt
sein
BGHSt
f.
;
.
Gemessen
begegnet
Annahme
Landgerichts
gebe
ausreichenden
Anhaltspunkte
bandenmäßige
Begehung
Taten
Angeklagten
Fällen
durchgreifenden
Bedenken
.
gilt
Fällen
II
.
9
17
19
schon
Landgericht
erkennbar
bedacht
hat
genannten
Tatkomplexen
jeweils
Personen
eingebunden
waren
schon
insoweit
bandenmäßige
Begehung
prüfen
war
.
Komplex
beging
Angeklagte
Weisung
"
Bau
.
Fälle
II
.
"
sam
Ehefrau
Betrugsstraftaten
.
Ebenso
wurde
Angeklagte
Komplex
Bauvermittlung
.
Fälle
II
.
17
19
gesondert
verfolgten
Frau
"
jedenfalls
Fällen
II
.
"
"
tätig
"
Begehung
Betrugsstraftaten
zusammenarbeitete
.
Fällen
II
.
gewann
Angeklagten
namens
"
Angeklagte
"
unbekannt
gebliebenen
Mittäter
"
Begehung
Diebstählen
.
Fall
.
traf
Tatort
Mitangeklagten
"
Hilfe
Abtransport
geschickt
hatte
.
Schon
kammer
getroffenen
Feststellungen
wiederholten
deliktischen
Zusammenwirkens
jeweils
Personen
lassen
Einbindung
Angeklagten
Gebiet
ehemaligen
agierende
Gruppierung
ergebendes
Handeln
Rahmen
Bandenabrede
ankäme
möglich
erscheinen
jeweils
konkret
Tatbeteiligten
Bande
anzusehen
sind
.
Zwar
ist
denkbar
Auftraggeber
Begehung
einzelner
Straftaten
Personen
Tatausführung
beauftragt
bandenmäßiger
Zusammenschluss
ergibt
.
ben
Taten
Beteiligten
aber
hier
gewisse
Dauer
gemeinsamen
Begehung
Straftaten
zusammengeschlossen
gibt
jedenfalls
konkreten
Anhalt
Vorliegen
Bandenabrede
.
Insoweit
begegnet
durchgreifenden
rechtlichen
Bedenken
Landgericht
Inhalt
konkret
"
Auftraggebern
"
Angeklagten
weiteren
Tatbeteiligten
näher
getroffenen
Abreden
befasst
geprüft
hat
bandenmäßiger
Zusammenschluss
liegen
kann
.
gilt
letztlich
auch
Fälle
Feststellungen
Landgerichts
genannten
Tatkomplexen
etwa
Fällen
II
.
vgl.
S.
:
nur
Bitte
Frau
"
"
Gefälligkeit
II
.
S.
:
Weisung
Auftraggebers
Beteiligung
Hinweise
gibt
möglichen
Bandenabrede
erfasste
Taten
handeln
könnte
.
Fälle
II
.
Komplex
gericht
"
Bau
.
hat
"
Auftraggeber
Angeklagten
zwar
lediglich
Tatbeteiligten
benannt
S.
.
.
ist
Urteil
insoweit
frei
Widersprüchen
.
Strafkammer
führt
Wiedergabe
Einlassungen
Angeklagten
erklärt
"
habe
Fällen
II
.
so
"
Ehefrau
seien
geber
gewesen
S.
.
Landgericht
Feststellungen
grundsätzlich
geständigen
Angaben
Angeklagten
stützt
setzt
Einlassung
Angeklagten
auseinander
lässt
insoweit
offen
Grund
Fällen
II
.
Ehefrau
"
"
Beteiligte
Straftaten
angesehen
hat
Fällen
II
.
.
lässt
besorgen
Landgericht
denkbaren
Blick
bandenmäßige
Begehung
Taten
auch
Fällen
II
.
möglicher
Beteiligung
Angeklagten
Ehefrau
verstellt
hat
.
"
"
Zwar
kommt
verbleibenden
Fällen
Fälle
II
.
Gegensatz
genannten
Fällen
Annahme
Bande
unmittelbaren
Auftraggebern
geworbenen
Angeklagten
zusammensetzt
Betracht
.
weisen
Feststellungen
Landgerichts
Gebiet
ehemaligen
agierenden
Gruppierung
Bande
Rechtssinne
anzusehen
sein
könnte
Angeklagten
Mitglieder
agierten
.
ist
Ansicht
Landgerichts
ausgeschlossen
Angeklagten
Hinterleute
ehemaligen
angeworben
Verwirklichung
Taten
Einzelnen
angeleitet
worden
sind
S.
.
Auch
Steuerung
Tatgeschehens
einzelne
Hinterleute
liegt
ehemaligen
ansässige
Gruppierung
dort
Begehung
Straftaten
zusammengeschlossen
hat
Angeklagten
Auftraggeber
jeweils
Kenntnis
bestehenden
Strukturen
Vereinbarungen
angeschlossen
haben
.
gilt
umso
Anschluss
Bande
mittäterschaftliches
Handeln
voraussetzt
Beteiligung
Gehilfe
genügen
kann
.
insoweit
Voraussetzungen
Annahme
Bande
vorliegen
kann
Senat
abschließend
beurteilen
Feststellungen
Strafkammer
rechtlichen
Ansatz
folgerichtig
näher
Charakteristik
Auftraggebern
stehenden
Gruppierung
eingehen
musste
insoweit
unzureichend
sind
.
Angeklagten
nur
Einzelfällen
Auftraggebern
Ausführung
Einzeltaten
beauftragt
waren
Begehung
Straftaten
vereinbart
hatten
genügt
Annahme
Einbindung
"
Bande
"
noch
nähere
Kenntnis
Zusammenwirken
Gruppe
schon
Bandeneigenschaft
belegen
lässt
.
Übrigen
wären
Einbindung
Angeklagten
"
Bande
konkrete
Feststellungen
Zusammenarbeit
traggebern
Angeklagten
Kenntnis
Bestand
Gruppierung
treffen
.
Entsprechende
Feststellungen
wird
Landgericht
nachzuholen
haben
.
Sollten
insgesamt
einzelner
Fälle
zusätzlichen
Voraussetzungen
Annahme
bandenmäßiger
Begehung
ergeben
wird
Einzelfall
sorgfältig
prüfen
sein
festgestellte
Tatbeteiligung
Einbindung
international
operierende
Bande
Annahme
täterschaftlichen
Handelns
rechtfertigt
.
Krehl