NAMEN 18 . April Strafsache 1 . 2 . 3 . Betrugs u.a. 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Sitzung 18 . April teilgenommen haben : Vorsitzender Richter Bundesgerichtshof Dr. Richter Bundesgerichtshof Prof. Dr. Dr. Prof. Dr. Dr. Staatsanwältin Vertreterin Bundesanwaltschaft Rechtsanwältin Verteidigerin Angeklagten Rechtsanwalt Verteidiger Angeklagten Justizhauptsekretärin Justizangestellte Verhandlung Verkündung Urkundsbeamtinnen Geschäftsstelle Recht erkannt : 1 . Revision Staatsanwaltschaft wird Urteil 17 . August Feststellungen Ausnahme Teilfreispruchs Angeklagten Fall . aufgehoben . 2 . Umfang Aufhebung wird Sache neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittels andere Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten folgt verurteilt : Angeklagten Urkundenfälschung Tateinheit Betrug Fällen Fälle II . 17 19 Freisprechung Übrigen Fall . Gesamtfreiheitsstrafe Jahren Angeklagten Diebstahls Fällen Fälle II . versuchten Betrugs Fall . Gesamtfreiheitsstrafe Jahren Angeklagten Urkundenfälschung Tateinheit Betrug Fällen Fälle II . 7 Fällen Versuch Betrugs blieb Fälle . Beihilfe Betrug Fall . Urkundenfälschung Fällen jeweiliger Tateinheit Beihilfe Diebstahl Fälle II . versuchten Betrugs Fällen Fälle . Gesamtfreiheitsstrafe Jahren . zuungunsten Angeklagten eingelegte Revision Staatsanwaltschaft beanstandet Rüge Verletzung materiellen Rechts unterlassene Verurteilung Angeklagten bandenmäßiger Begehung jeweiligen Straftaten . Rechtsmittel Staatsanwaltschaft ist begründet . 1 . Feststellungen Landgerichts ließ Gebiet ehemaligen agierende Gruppierung Ende Jahres hochwertige Baumaschinen Dritte vorliegend Angeklagten rechtswidrige Taten erlangen verbringen dort gewinnbringend weiter veräußern . wurden Angeklagten veranlasst falschem Namen Vorlage gefälschter Identitätspapiere Baufirmen gründen Geschäftsführer aufzutreten . Namen Firmen wurden Grundstücke angemietet Umschlagplätze erlangenden Baumaschinen genutzt wurden . Sodann wurden Angeklagten Namen unbekannt gebliebenen Mittätern Baumaschinen angemietet Anlieferung gefälschten Frachtpapieren gutgläubigen Spediteuren Ausland verbracht wurden werden sollten . Angeklagten handelten hierbei dauerhafte Einnahmequelle verschaffen ; wurde jeweiligen Auftraggebern Beteiligung einzelnen Betrugstaten Entlohnung jeweils € zugesagt . Einzelnen wurden folgende Taten festgestellt : Komplex Auftrag unbekannt gebliebenen " Angeklagte Bau . Ende Firma " gründete Bau . Sitz . Weisung Auftragsgebers mietete folgende Baumaschinen jeweils Verwendung falschen Namens wahrheitswidrig Rückgabebereitschaft vorspiegelte : 2 . Dezember Radlader Wert ca. € Fall II . 3 . Dezember Bagger Wert ca. € Fall II . Radlader Wert ca. € Fall . Radlader Kettenbagger Wert insgesamt ca. € Fälle . . Fällen II . ließ Angeklagte Baumaschinen liefern Fällen II . scheiterte Vorhaben Vermieter Maschinen Anlieferung Verdacht schöpften wieder mit zurücknahmen . Mai gründete Angeklagte Bau . vormaligen Auftraggebers Firma S. Bau . Weisung gemeinsam Ehefrau weitere Betrugstaten begehen . mietete frau " " jeweils falschem Namen auftrat heitswidrig Rückgabebereitschaft vorspiegelte folgende Baumaschinen : 7 . Juni Minibagger Radlader Anbauteilen Gesamtwert 115.639 € Fall . 8 . Juni Kleinbagger Radlader Gesamtwert € Fall II . 8) . Fällen II . ließ Angeklagte Maschinen Richtung " transportieren . Bitten Ehefrau " " mietete Angeklagte Vorspiegelung Verfügungsberechtigung gutgläubigen Dritten verkauft wurde . Übergabe Fahrzeugs kam Flucht Angeklagten mehr Fall . . Komplex gleicher Weise wurde Angeklagte folgten Bauvermittlung . gesondert Frau Aliasnamen " " tätig . Weisung Auftraggebers gründete April Firma lung . . Mitte Juni mietete Angeklagte Wert ca. € stellte Fahrzeug Weisung Auftragsgebers Nähe Hauptbahnhofs Verbringung Gebiet ehemaligen ermöglichen Fall II . . Tag später pachtete Angeklagte falschem Na- men Vorspiegelung Zahlungsfähigkeit –willigkeit Grundstücke Umschlagplatz rechtswidrig erworbenen Baumaschinen . Folgezeit entrichtete Anfang beabsichtigt Pachtzins Kaution Fälle . . Juli mietete Angeklagte Lieferwagen Wert ca. € Vorlage gefälschten Ausweises Vorspiegelung Rückgabebereitschaft . Entsprechend vorgefassten Absicht brachte Fahrzeug Ende Mietzeit Fall . . unbekannt gebliebene Mittäterin " " mietete falschem Na- folgende Baumaschinen : 29 . Juni Minibagger Radlader Gesamtwert ca. € Fall II . Gabelstapler Wert ca. € Fall . Raupenbagger Wert ca. € Fall . Radlader Wert ca. € Fall . 1 Juli Minibagger Radlader Gesamtwert ca. € Fall II . . Angeklagte nahm Baumaschinen ließ Fällen II . 14 zeitnah Fall . verbringen ; Fall . scheiterte Vorhaben Maschine integrierten GPS-Sender bestehenden Ortungsmöglichkeit . Weisung Auftraggebers " klagte Bau . Oktober Firma " " gründete Bau " . . gezeit bemühte Anmietung Baumaschinen gleicher Weise zuvor verschoben werden sollten . So kam Anfang November Abschluss Mietvertrages Radlader Kettenbagger Gesamtwert € . Angeklagte " Unterstützung geschickt hatte Tage später Begriff war Maschinen Abtransport verladen wurden begleitende Angeklagte festgenommen Fall . . Anfrage Baggers Radladers Wert insgesamt € Radladers Kettenbaggers Gesamtwert ca. € Angeklagten verhinderten Warnmeldungen Polizei Vertragsabschluss Fälle . . Angeklagten angemieteter Radlader Kompressor Rüttelplatten Gesamtwert € wurden noch angeliefert konnten aber inzwischen ebenfalls erfolgten Festnahme rechtzeitig sichergestellt zurückgeführt werden Fall . . 2 . organisierte Gruppierung auch Diebstahl hochwertigen Baumaschinen abgelegenen Baustellen . gewann gesondert verfolgte Angeklagten kannt gebliebenen Mittäter " " Baumaschinen Universalschlüssel entwendeten Tieflader gutgläubigen Spediteure fuhren gefälschten Frachtpapieren Export überließen . Angeklagte verschaffte dauerhafte Einnahmequelle ; erhielt Diebstahl Entlohnung € . -9- Juli entwendete Angeklagte Mithilfe " Weise " Universalschlüssel erhalten hatte Hydraulikbagger Wert € Baustelle slowenischen Grenze sichergestellt wurde Fall . . entwendeten unbekannte Täter Radlader Neupreis € Kiesgrube übergaben Spedition Weitertransport . Angeklagte beteiligte Tat Weisung " " Fahrer Spedition gefälschte Frachtpapiere übergab Frachtbrief ausfüllte Fall . . September entwendeten Angeklagte " " Baustelle Bagger Wert ca. € übergaben Spediteur . beabsichtigte Verschiebung Fahrzeugs Ausland scheiterte jedoch Fahrer Spedition Verdacht schöpfte Fall . . Nacht 14 . 15 . Oktober entwendeten unbekannte Täter Bodenverdichter Wert € Baustelle . Ende Oktober/Anfang November entwendeten unbekannte Täter Radlader Wert € Baustelle . . Fällen trug Angeklagte Gelingen Tat " übersandten Kaufvertrag abstempelte unbekannten täter übergab Fälle . . Landgericht hat Verurteilung Angeklagten bandenmäßiger Begehung Straftaten abgesehen Angaben Angeklagten sei jeweils Hinterleute Gebiet ehemaligen angeworben Verwirklichung einzelnen Taten Einzelnen angeleitet worden zugrunde gelegt hat S. . Angeklagten getroffene Bandenabrede hat Landgericht festzustellen vermocht . II . 1 . Revision Staatsanwaltschaft Begründung allein unterlassene Verurteilung bandenmäßiger Begehung beanstandet insoweit Teilfreispruch Angeklagten Fall . angreift hat insoweit begrenzten Umfang Erfolg . Landgericht Verurteilung gelangten Fällen jeweils Vorliegen bandenmäßiger Begehung verneint hat begegnet durchgreifenden rechtlichen Bedenken . 2 . Rechtsprechung Bundesgerichtshofs setzt Bande Zusammenschluss mindestens Personen fortgesetzten Begehung noch unbestimmten Zahl Straftaten Gesetz genannten Deliktstypus verbunden haben BGHSt . Erforderlich ist ausdrücklich konkludent getroffene Bandenabrede einzelne Mitglied Willen hat mindestens anderen Personen Begehung Straftaten Zukunft gewisse Dauer zusammenzuschließen . notwendig ist hingegen Bandenmitglieder persönlich miteinander verabreden BGHSt f. . Bandenabrede kann auch aufeinander folgende Vereinbarungen entstehen etwa dergestalt Dritter Bandenmitglied informiert wird deliktischen Vereinbarung anschließt . Ebenso wenig erforderlich ist gefestigter Bandenwille " Tätigwerden übergeordneten Bandeninteresse " NStZ 35 ; § Abs. Nr. Bande . Auch müssen Bandenmitglieder namentlich Person bekannt sein BGHSt f. ; . Gemessen begegnet Annahme Landgerichts gebe ausreichenden Anhaltspunkte bandenmäßige Begehung Taten Angeklagten Fällen durchgreifenden Bedenken . gilt Fällen II . 9 17 19 schon Landgericht erkennbar bedacht hat genannten Tatkomplexen jeweils Personen eingebunden waren schon insoweit bandenmäßige Begehung prüfen war . Komplex beging Angeklagte Weisung " Bau . Fälle II . " sam Ehefrau Betrugsstraftaten . Ebenso wurde Angeklagte Komplex Bauvermittlung . Fälle II . 17 19 gesondert verfolgten Frau " jedenfalls Fällen II . " " tätig " Begehung Betrugsstraftaten zusammenarbeitete . Fällen II . gewann Angeklagten namens " Angeklagte " unbekannt gebliebenen Mittäter " Begehung Diebstählen . Fall . traf Tatort Mitangeklagten " Hilfe Abtransport geschickt hatte . Schon kammer getroffenen Feststellungen wiederholten deliktischen Zusammenwirkens jeweils Personen lassen Einbindung Angeklagten Gebiet ehemaligen agierende Gruppierung ergebendes Handeln Rahmen Bandenabrede ankäme möglich erscheinen jeweils konkret Tatbeteiligten Bande anzusehen sind . Zwar ist denkbar Auftraggeber Begehung einzelner Straftaten Personen Tatausführung beauftragt bandenmäßiger Zusammenschluss ergibt . ben Taten Beteiligten aber hier gewisse Dauer gemeinsamen Begehung Straftaten zusammengeschlossen gibt jedenfalls konkreten Anhalt Vorliegen Bandenabrede . Insoweit begegnet durchgreifenden rechtlichen Bedenken Landgericht Inhalt konkret " Auftraggebern " Angeklagten weiteren Tatbeteiligten näher getroffenen Abreden befasst geprüft hat bandenmäßiger Zusammenschluss liegen kann . gilt letztlich auch Fälle Feststellungen Landgerichts genannten Tatkomplexen etwa Fällen II . vgl. S. : nur Bitte Frau " " Gefälligkeit II . S. : Weisung Auftraggebers Beteiligung Hinweise gibt möglichen Bandenabrede erfasste Taten handeln könnte . Fälle II . Komplex gericht " Bau . hat " Auftraggeber Angeklagten zwar lediglich Tatbeteiligten benannt S. . . ist Urteil insoweit frei Widersprüchen . Strafkammer führt Wiedergabe Einlassungen Angeklagten erklärt " habe Fällen II . so " Ehefrau seien geber gewesen S. . Landgericht Feststellungen grundsätzlich geständigen Angaben Angeklagten stützt setzt Einlassung Angeklagten auseinander lässt insoweit offen Grund Fällen II . Ehefrau " " Beteiligte Straftaten angesehen hat Fällen II . . lässt besorgen Landgericht denkbaren Blick bandenmäßige Begehung Taten auch Fällen II . möglicher Beteiligung Angeklagten Ehefrau verstellt hat . " " Zwar kommt verbleibenden Fällen Fälle II . Gegensatz genannten Fällen Annahme Bande unmittelbaren Auftraggebern geworbenen Angeklagten zusammensetzt Betracht . weisen Feststellungen Landgerichts Gebiet ehemaligen agierenden Gruppierung Bande Rechtssinne anzusehen sein könnte Angeklagten Mitglieder agierten . ist Ansicht Landgerichts ausgeschlossen Angeklagten Hinterleute ehemaligen angeworben Verwirklichung Taten Einzelnen angeleitet worden sind S. . Auch Steuerung Tatgeschehens einzelne Hinterleute liegt ehemaligen ansässige Gruppierung dort Begehung Straftaten zusammengeschlossen hat Angeklagten Auftraggeber jeweils Kenntnis bestehenden Strukturen Vereinbarungen angeschlossen haben . gilt umso Anschluss Bande mittäterschaftliches Handeln voraussetzt Beteiligung Gehilfe genügen kann . insoweit Voraussetzungen Annahme Bande vorliegen kann Senat abschließend beurteilen Feststellungen Strafkammer rechtlichen Ansatz folgerichtig näher Charakteristik Auftraggebern stehenden Gruppierung eingehen musste insoweit unzureichend sind . Angeklagten nur Einzelfällen Auftraggebern Ausführung Einzeltaten beauftragt waren Begehung Straftaten vereinbart hatten genügt Annahme Einbindung " Bande " noch nähere Kenntnis Zusammenwirken Gruppe schon Bandeneigenschaft belegen lässt . Übrigen wären Einbindung Angeklagten " Bande konkrete Feststellungen Zusammenarbeit traggebern Angeklagten Kenntnis Bestand Gruppierung treffen . Entsprechende Feststellungen wird Landgericht nachzuholen haben . Sollten insgesamt einzelner Fälle zusätzlichen Voraussetzungen Annahme bandenmäßiger Begehung ergeben wird Einzelfall sorgfältig prüfen sein festgestellte Tatbeteiligung Einbindung international operierende Bande Annahme täterschaftlichen Handelns rechtfertigt . Krehl