You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

2055 lines
17 KiB

NAMEN
16
Juli
Strafsache
Anstiftung
versuchten
Totschlag
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Sitzung
16
Juli
teilgenommen
haben
:
Vorsitzende
Richterin
Bundesgerichtshof
Dr.
Richter
Bundesgerichtshof
Dr.
Detter
Dr.
Rothfuß
Prof.
Dr.
Bundesanwalt
Vertreter
Bundesanwaltschaft
Rechtsanwältin
Verteidigerin
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Recht
erkannt
:
1
.
Revision
Staatsanwaltschaft
wird
Urteil
24
Juli
Angeklagte
betrifft
Feststellungen
Ausnahme
äußeren
Tatgeschehen
aufgehoben
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
Schwurgerichtskammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
2
.
Revision
Angeklagten
vorbezeichnete
Urteil
wird
verworfen
.
Angeklagte
hat
Kosten
Rechtsmittels
Nebenkläger
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagte
Anstiftung
versuchten
Totschlag
Tateinheit
gefährlicher
Körperverletzung
Freiheitsstrafe
Jahren
verurteilt
.
Urteil
richten
Revisionen
Angeklagten
Staatsanwaltschaft
.
Angeklagte
rügt
Verletzung
formellen
materiellen
Rechtes
.
Staatsanwaltschaft
beanstandet
Sachrüge
Verurteilung
versuchten
Mordes
Tateinheit
gefährlicher
Körperverletzung
rechtsfehlerhafter
Begründung
abgelehnt
worden
sei
.
Rechtsmittel
Angeklagten
hat
Erfolg
.
Generalbundesanwalt
vertretene
Revision
Staatsanwaltschaft
Feststellungen
äußeren
Tatgeschehen
wendet
greift
vollem
Umfang
.
II
.
Landgericht
hat
u.a.
folgende
Feststellungen
getroffen
:
Angeklagte
Nebenkläger
heirateten
.
siedelten
Bundesrepublik
Jahr
Sohn
Welt
kam
.
Laufe
Jahre
verschlechterte
eheliche
Klima
.
Zusammenleben
nahm
immer
mehr
Charakter
Ehekrieges
.
Angeklagte
selbst
berufstätig
war
gönnte
bürgerlichen
Nebenkläger
lebte
äußerst
sparsam
.
Jahre
erwarben
gemeinsam
Doppelhaushälfte
.
Bereits
wurde
Ehescheidung
gesprochen
.
trat
Angeklagte
Gedanken
Scheidung
erneut
näher
.
war
allerdings
bewußt
Nebenkläger
erbittert
Eigentum
Haus
kämpfen
Verzicht
gemeinsame
Sorgerecht
Sohn
teuer
bezahlen
lassen
würde
.
war
klar
Scheidung
aufwendiger
Lebensstil
Gefahr
geraten
würde
.
Angeklagte
lernte
Rahmen
geschäftlichen
Tätigkeiten
Zeugen
kennen
auch
Zeugen
erfuhr
mehrmals
Jahr
fuhr
.
kam
Gedanke
Fahrten
L.
Interessen
auszunutzen
.
beschloß
Ehemann
beseitigen
lassen
Mühen
Scheidungsverfahrens
erheblichen
finanziellen
Einbußen
Kauf
nehmen
wollte
.
erklärte
etwa
Mitte
bereit
nächsten
Reise
Anfang
Oktober
plante
Auftrag
Angeklagten
auszuführen
.
Angeklagte
Vorstellung
nur
erörterte
Vermittlung
unmittelbar
Kontakt
aufnahm
hat
Kammer
Feststellungen
getroffen
.
Angeklagte
mußte
nun
Sorge
tragen
Nebenkläger
selben
Zeitpunkt
aufhalten
würde
Angeklagte
versprach
Nebenkläger
Erstattung
Unkosten
Geldprämie
Übereignung
Hausanteils
frei
erfunden
war
äußerst
wichtige
geschäftliche
Angelegenheit
erledige
.
besorgte
Nebenkläger
letztlich
bereitfand
Visum
Flugtickets
.
brachte
Nebenkläger
Flughafen
teilte
Geschäftspartner
Flughafen
Schild
Aufschrift
"
"
erkennen
würde
.
war
bereits
eingetroffen
hatte
Morgen
Pistole
Kaliber
scharfen
Patronen
besorgt
Gebüsch
einsamen
Ort
versteckt
.
Papier
Aufschrift
"
"
machte
Flughafen
Nebenkläger
aufmerksam
.
Nebenkläger
Aushändigung
Reisepaß
Ticket
erbat
begann
mißtrauisch
werden
.
nahm
Nebenkläger
Auto
angeblich
Hotel
bringen
.
dunkle
Seitenstraße
abbog
dort
anhielt
Vorwand
müsse
"
austreten
"
stieg
auch
erneut
mißtrauisch
gewordene
Nebenkläger
.
Pistole
Gebüsch
geholt
Jackentasche
versteckt
hatte
kam
lief
hinten
Auto
herum
Beifahrerseite
.
Mißtrauen
Nebenklägers
war
jetzt
"
vollends
geweckt
"
.
zog
Pistole
schoß
zweimal
Kopf
Nebenklägers
.
Nebenkläger
konnte
schweren
zungen
fliehen
Sicherheit
bringen
.
war
zunächst
fliehenden
Nebenkläger
hergelaufen
.
aber
bewußt
wurde
Opfer
entkommen
war
versteckte
Pistole
.
konnte
aber
kurze
Zeit
später
festgenommen
werden
.
wurde
Urteil
Berufungsgerichts
Stadt
rechtskräftig
versuchten
Mordes
Freiheitsstrafe
Jahren
verurteilt
.
.
Revision
Staatsanwaltschaft
:
Rechtsmittel
hat
Erfolg
.
Verurteilung
nur
Anstiftung
versuchten
Totschlag
Tateinheit
gefährlicher
Körperverletzung
hält
rechtlicher
Nachprüfung
stand
.
Schon
Verneinung
Mordmerkmale
"
Heimtücke
"
"
Habgier
"
weisen
Urteilsgründe
durchgreifende
Rechtsfehler
.
Tatrichter
hat
Ansicht
Angeklagte
habe
L.
nur
versuchten
Totschlag
angestiftet
folgende
Ausführungen
gemacht
:
"
Mordmerkmal
Heimtücke
Anklage
ausgeht
ist
verwirklicht
Nebenkläger
Zeit
Angriffs
arglos
war
.
Angaben
Nebenklägers
festzustellen
war
hatte
bereits
Verhalten
L.
Flughafen
Argwohn
geweckt
;
Fahrt
alten
Tankstelle
erst
recht
Anhalten
dunklen
Zwecke
hatten
wachsam
abwehrbereit
gemacht
.
hat
insoweit
angegeben
Fällen
Pkw
ausgestiegen
sei
Gefühl
gehabt
habe
Fahrzeugs
besser
etwaige
Gefahren
reagieren
können
.
Tatsache
Gebüsch
zurückkam
Beifahrerseite
gekommen
sei
habe
alarmiert
.
rechnete
also
Angriff
war
reaktionsbereit
so
Wehrlosigkeit
Opfers
ausgegangen
werden
kann
.
Mordmerkmal
Heimtücke
tatbezogenes
Merkmal
handelt
ist
Fehlen
Merkmals
auch
Angeklagten
zugute
halten
.
Mordmerkmale
Habgier
sonstige
niedrige
Beweggründe
können
ebenfalls
verwirklicht
angesehen
werden
.
Zwar
handelte
Angeklagte
Absicht
Verschlechterung
wirtschaftlichen
Verhältnisse
Folgen
Scheidung
verhindern
jedoch
kann
Motiv
Gewinnsucht
gesteigerten
Gewinnstreben
Preis
gleichgesetzt
werden
.
Entscheidend
war
Wunsch
Sohn
angenehme
Existenzgrundlage
erhalten
.
Umstand
auch
Sorge
Wohl
Kindes
Bestandteil
Motivation
war
verhindert
auch
Annahme
Mordmerkmals
sonstigen
niedrigen
Beweggründe
.
"
1
.
Verneinung
Mordmerkmals
"
Heimtücke
"
begegnet
rechtlichen
Bedenken
.
kann
dahinstehen
objektiv
Heimtücke
vorlag
Staatsanwaltschaft
meint
heimtückisches
Handeln
L.
gegeben
ist
Nebenkläger
Hinterhalt
gelockt
wurde
vgl.
u.a.
Tröndle/Fischer
StGB
.
Aufl
.
§
Rdn
.
m.w
.
.
rechtliche
Qualifizierung
versuchter
Mord
würde
genügen
Haupttäter
glaubte
heimtückisch
handeln
vgl.
u.a.
StGB
§
Abs.
Heimtücke
.
Strafkammer
hat
festgestellten
gebotene
Würdigung
Umstandes
unterlassen
Verbergen
Waffe
Jacke
belegt
ist
ersichtlich
nach
ausging
Geschädigte
rechne
Angriff
Begehung
Tat
ausnützen
wollte
.
Senat
kann
ausschließen
Strafkammer
Beachtung
Grundsätze
Annahme
versuchten
Heimtückemordes
gelangt
wäre
.
kann
weiter
ausgeschlossen
werden
Angeklagte
entsprechenden
Anstiftervorsatz
hatte
.
muß
fremde
Haupttat
Einzelheiten
nur
Hauptmerkmalen
erfassen
.
entsprechende
Merkmale
Tat
Anstiftervorsatz
zuzurechnen
sind
hängt
Rahmenvorstellung
Anstifters
nachfolgenden
Tatgeschehen
umfaßt
vgl.
u.a.
NStZ
.
Angeklagte
Nebenkläger
Verschleierungsmaßnahmen
Tatort
gelockt
hatte
liegt
L.
vorsätzlich
heimtückischen
Tötung
Nebenklägers
bestimmt
hat
.
2
.
Auch
Ablehnung
Mordmerkmals
"
Habgier
läßt
erkennen
.
Tatrichter
stellt
Verneinung
"
Habgier
"
ausschließlich
Angeklagte
aber
Täterin
Anstifterin
verurteilt
wurde
.
ständigen
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
Verhältnis
§
StGB
§
StGB
vgl.
u.a.
BGHSt
375
;
vgl.
auch
Tröndle/Fischer
StGB
§
Rdn
.
jeweils
m.w
.
kommt
Bejahung
täterbezogenen
Mordmerkmals
Habgier
Person
Haupttäters
Teilnehmer
.
sind
Vorstellungen
Kenntnisse
Motivation
Haupttäters
maßgebend
.
Landgericht
hätte
prüfen
müssen
Haupttäter
habgierig
-9-
handelte
Angeklagte
wußte
.
lag
hier
.
Tat
Geld
gedungenen
"
"
stellt
regelmäßig
typische
Erscheinungsform
Tötung
Habgier
vgl.
StGB
Abs.
Habgier
m.w
.
.
Angeklagte
Nebenkläger
einmal
gesagt
hat
kenne
Mann
Geld
Leute
beseitige
S.
hat
eigenen
Angaben
S.
"
finanzielle
Belohnung
Erledigung
Auftrags
zugesagt
"
.
Einlassung
Angeklagten
habe
Tat
nur
Freundschaft
begehen
wollen
S.
hat
anschließend
korrigiert
"
Mann
gefahren
sei
habe
haben
wollen
Auftrag
übernommen
habe
S.
.
3
.
übrigen
drängten
schon
bisherigen
Feststellungen
Erörterung
Mittäterschaft
Angeklagten
.
Abgrenzung
Täterschaft
Anstiftung
hat
Tatrichter
wertender
Betrachtung
Gesamtumstände
vorzunehmen
vgl.
u.a.
BGHSt
.
12
.
Dezember
.
Tatrichter
Urteilsgründen
Abgrenzungsfrage
bedacht
hat
fehlen
bereits
Feststellungen
bedeutsamen
Umständen
.
Tatrichter
hat
Beispiel
offen
gelassen
Angeklagte
geplanten
Tatablauf
kannte
jemals
selbst
Kontakt
hatte
.
Entsprechende
Feststellungen
wird
neue
Tatrichter
treffen
dann
gebotene
Wertung
vorzunehmen
haben
.
wird
hierbei
beachten
haben
Mittäterschaft
auch
Tatbeiträgen
nur
Vorfeld
Tatausführung
Betracht
kommen
kann
.
4
.
aufgezeigten
Rechtsfehler
führen
Aufhebung
Urteils
.
gilt
auch
rechtsfehlerfrei
festgestellten
gefährlichen
Körperverletzung
versuchten
Tötungsdelikt
Tateinheit
steht
vgl.
.
11
.
Februar
;
auch
Aufhebung
.
Feststellungen
äußeren
Tatgeschehen
sind
Rechtsfehlern
jedoch
berührt
können
bestehen
bleiben
.
Ergänzende
Widerspruch
stehende
Feststellungen
sind
möglich
.
5
.
Hinblick
Nähe
Tatvollendung
ist
übrigen
auch
rechtlich
bedenklich
Tatrichter
Begründung
Möglichkeit
Versuch
mildern
§
Abs.
Abs.
StGB
Gebrauch
gemacht
hat
S.
.
6
.
Anbetracht
bisherigen
Verfahrensganges
hat
Senat
Sache
Umfang
Aufhebung
Schwurgerichtskammer
anderen
Landgerichts
zurückverwiesen
§
Abs.
Satz
.
IV
.
Revision
Angeklagten
:
Revision
Angeklagten
bleibt
Erfolg
.
Sachrüge
A
Revisionsbegründungsschrift
9
.
Dezember
sind
unbegründet
.
Insoweit
wird
zutreffenden
Ausführungen
Generalbundesanwalts
Antragsschrift
2
.
April
Bezug
genommen
.
Erörterung
bedarf
aber
Verfahrensrüge
beanstandet
wird
§
Nr.
sei
verletzt
Entscheidung
Richter
mitgewirkt
hätten
Ausübung
Richteramtes
Gesetzes
ausgeschlossen
gewesen
seien
.
1
.
Rüge
liegt
folgender
Verfahrensgang
:
Zeugen
lief
parallel
hiesigen
Sache
eigenes
Verfahren
nämlichen
Sachverhalt
.
Vorsitzende
Richterin
.
Verfahren
Beisitzer
dortigen
Verfahren
waren
Beisitzer
hiesigen
Verfahren
tätig
.
hiesigen
Hauptverhandlung
Aussage
Berufung
§
verweigerte
sollte
Beweis
erhoben
werden
eigenen
Verfahren
Angeklagter
eingelassen
hatte
.
wurde
30
.
Verhandlungstag
zweite
berufsrichterliche
Beisitzer
Fa.
Verfahrens
Zeuge
vernommen
.
31
.
Verhandlungstag
beantragte
Verteidigung
Vernehmung
beisitzenden
Berufsrichter
.
W.
Rechtsanwalts
Staatsanwalts
Fr.
Zeugen
bezüglich
Einlassung
Beweisantrag
wurde
u.a.
Behauptung
Beweis
gestellt
habe
Verfahren
eingelassen
"
Frau
angeboten
habe
Ehemann
beklagte
Ehemann
neuen
russischen
Freund
vorzustellen
Frau
abgelehnt
habe
.
"
Begründung
wurde
auch
angeführt
Zeuge
Fa.
mehr
erinnern
konnte
beisitzenden
Richter
.
W.
Lage
seien
"
Aussage
gesondert
verfolgten
vollständig
erinnern
Beweis
gestellte
Tatsache
bestätigen
.
"
Rechtsanwalt
berief
anwaltliche
Schweigepflicht
;
Staatsanwalt
Fr.
konnte
erinnern
Beweisbehauptung
insoweit
bestätigen
bekundet
habe
habe
Frau
gesagt
Hause
kommen
Mann
erschrecken
könne
.
Befragen
erklärte
Verteidigerin
Beweisantrag
erledigt
sei
Vernehmung
benannten
beisitzenden
Richter
bestehe
.
Richter
äußerten
dahingehend
dienstlich
Beweisantrag
aufgestellte
Behauptung
bestätigen
können
.
dienstlichen
Erklärungen
wurden
verlesen
.
Erklärungen
abgegeben
wurden
wies
Gericht
Beschluß
Antrag
Vernehmung
Zeugen
.
W.
.
Begründung
wurde
ausgeführt
Antrag
sei
insoweit
unzulässig
"
Zeugen
dienstlich
erklärt
haben
aufgestellte
Behauptung
bestätigen
können
.
Antrag
beharrt
wird
offenbart
Antrag
nur
Zweck
verfolgt
Zeugen
benannten
Richter
auszuschalten
Gericht
Ausübung
Amtes
hindern
.
"
Verteidigung
beantragte
Beweisthema
Vernehmung
Dolmetscherin
Verfahrens
wurde
vernommen
.
32
.
Verhandlungstag
beantragte
Verteidigung
Beweisthema
Vernehmung
ehrenamtlichen
Richter
Protokollführers
Verfahrens
wurden
33
.
Verhandlungstag
vernommen
.
34
.
Verhandlungstag
beantragte
Verteidigung
festzustellen
Beisitzer
.
W.
Ausübung
Richteramtes
Gesetzes
ausgeschlossen
seien
§
Nr.
.
Richter
hätten
dienstlichen
Erklärungen
lediglich
erklärt
sagen
können
bekundet
Beweisbehauptung
bestätigen
können
.
komme
Zeugenvernehmung
gleich
.
Antrag
wurde
Gerichtsbeschluß
zurückgewiesen
Richter
Sache
vernommen
worden
seien
.
Begründung
wurde
weiter
ausgeführt
:
"
Dienstliche
Erklärungen
genannten
Art
Frage
verhalten
Zeuge
benannte
Richter
Wissen
gestellten
weisbehauptungen
Vorgänge
früheren
Hauptverhandlung
bestätigen
kann
erfüllen
Voraussetzungen
Zeugenaussage
Sinne
§
Nr.
.
allein
Bedürfnis
Zurückweisung
rechtsmißbräuchlicher
Zeugenbenennung
erkennender
Richter
Rechnung
tragen
sind
bestimmt
Gegenstand
Beweiswürdigung
sein
sollen
lediglich
Vorbereitung
gerichtlichen
Entscheidung
dienen
Vorgänge
Straffrage
Bedeutung
sein
können
Beweis
erheben
ist
.
Richter
Erklärung
abgibt
gerät
noch
Zwangslage
eigenen
Angaben
Vergleich
anderen
Zeugenaussagen
Bewertung
unterziehen
müssen
so
Gesetzgeber
Regelung
Nr.
angestrebte
kritische
Distanz
erhalten
bleibt
.
ist
selbstverständlich
Kammer
Urteil
nur
Kenntnisse
zugrundelegen
darf
vorliegenden
Verfahren
ordnungsgemäß
erhoben
wurden
.
"
2
.
Verfahrensweise
Landgerichts
ist
Rechtsgründen
beanstanden
.
absolute
Revisionsgrund
§
Nr.
liegt
.
angefochtenen
Urteil
hat
ausgeschlossener
Richter
mitgewirkt
.
berufsrichterlichen
Beisitzer
wurden
Sache
Zeugen
vernommen
.
dienstlichen
Erklärungen
vgl.
auch
BGHSt
.
sind
Zeugenaussagen
Sinne
§
Nr.
.
kann
dahinstehen
Generalbundesanwalt
folgen
ist
Berufsrichter
wollten
dienstlichen
Erklärungen
lediglich
Ausdruck
bringen
Beweisbehauptung
erinnern
bestätigen
können
.
selbst
dienstlichen
rungen
versteht
Richter
erinnern
gerade
Beweisthema
bestätigen
konnten
führt
hier
Zeugenvernehmung
Sinne
§
Nr.
auszugehen
ist
.
Richterausschluß
Gesetzes
ist
abschließend
aufgezählte
Tatbestände
geknüpft
objektivierbare
Tatsachen
Vorgänge
zugrundeliegen
jederzeit
zuverlässig
eindeutig
nachprüfbar
sind
vgl.
BVerfGE
.
auch
Konkretisierung
verfassungsrechtlichen
Grundsatzes
gesetzlichen
Richters
verstehenden
Vorschriften
sind
eng
auszulegen
vgl.
u.a.
BGHSt
4
.
Nr.
setzt
Richter
Sache
Zeuge
vernommen
ist
.
Zeugenvernehmung
Sinne
§
Nr.
erfordert
allerdings
stets
persönliche
Anhörung
Organ
Rechtspflege
;
kommen
auch
schriftliche
Erklärungen
Betracht
.
Dienstliche
Erklärungen
sind
jedoch
weiteres
schriftlichen
Zeugenerklärungen
gleichzusetzen
.
dienstlichen
Erklärungen
Richters
bestimmt
sind
Gegenstand
Beweiswürdigung
sein
lediglich
prozessual
erheblichen
Vorgängen
Zuständen
verhalten
etwa
freibeweislichen
Aufklärung
Frage
dienen
Richter
überhaupt
Zeuge
sein
Wissen
gestellten
Tatsachen
Betracht
kommt
führen
Richterausschluß
§
Nr.
a.a
.
.
Verfahrensgang
belegt
hier
dienstlichen
Erklärungen
nur
Vorbereitung
Entscheidung
Frage
dienten
berufsrichterlichen
Beisitzer
Zeugen
vernommen
werden
sollten
Beweisantrag
prozeßfremde
Zwecke
verfolgt
wurden
.
Beweisanträge
prozeßfremde
Ziele
verfolgt
werden
sind
gemäß
§
Abs.
Satz
unzulässig
verwerfen
.
prozeßfremdes
Ziel
wird
auch
dann
verfolgt
erkennender
Richter
Benennung
Zeuge
ausgeschaltet
werden
soll
Wirklichkeit
Sachaufklärung
erstrebt
wird
vgl.
u.a.
§
Abs.
Satz
Unzulässigkeit
9
;
BGHSt
331
;
.
;
362
;
;
Problematik
insgesamt
auch
.
deutliches
Indiz
sachfremden
Zweck
ist
Beharren
Zeugenvernehmung
Zeuge
benannte
Richter
bereits
dienstlich
erklärt
hat
Behauptung
Zeuge
benannt
wurde
bestätigen
könne
vgl.
u.a.
BGHSt
;
§
Abs.
Satz
Unzulässigkeit
.
ist
unerheblich
Behauptung
bestätigen
kann
mehr
erinnert
Gegenteil
Behauptung
Erinnerung
hat
vgl.
auch
.
Beweisantrag
ist
gerichtet
Zeuge
bestimmte
Tatsache
bekundet
.
nun
Zeuge
benannte
Richter
dienstlich
erklärt
Beweisbehauptung
bestätigen
könne
gleichwohl
Antragsteller
Behauptung
Zeuge
werde
Beweisthema
bestätigen
Zeugenvernehmung
erkennenden
Richters
beharrt
legt
Vorgehen
prozeßfremde
Zwecke
verfolgt
werden
.
gegebenen
Sachlage
konnte
Landgericht
ausgehen
Verteidigung
bewußt
war
beantragte
weitere
Beweiserhebung
Sicherheit
grenzender
Wahrscheinlichkeit
anderen
Erkenntnisse
erbringen
würde
aufrechterhaltene
Beweisantrag
nur
noch
Verfahrensverzögerung
diente
vgl.
.
Allein
noch
klärt
war
nämlich
behauptete
Bekundung
habe
angeboten
neuer
russischer
Freund
Angeklagten
vorzustellen
.
Zurückweisung
Antrags
unzulässig
Landgericht
war
rechtlich
beanstanden
.
Vorgehensweise
Kammer
belegt
zugleich
vornherein
Problematik
bewußt
war
dienstlichen
Erklärungen
Zeugenaussagen
Tatsachen
Vorgänge
Straffrage
dienen
nur
Freibeweisverfahren
Entscheidung
vorbereiten
sollten
Beweisantrag
Sachaufklärung
erstrebt
wird
lediglich
prozeßfremde
Zwecke
verfolgt
werden
.
Bestätigung
findet
Gerichtsbeschluß
34
.
Verhandlungstag
Antrag
Feststellung
Berufsrichter
ausgeschlossen
seien
zurückgewiesen
wurde
.
bringt
Gericht
Bezugnahme
.
eindeutig
Ausdruck
.
3
.
Verletzung
§
StPO
Verbindung
§
liegt
ebenfalls
.
Äußert
erkennender
Richter
dienstlichen
Erklärung
Wahrnehmungen
früheren
Hauptverhandlung
gemacht
hat
darf
Inhalt
dienstlichen
Erklärung
Beurteilung
Straffrage
Rahmen
Beweiswürdigung
verwertet
werden
vgl.
.
ist
hier
aber
Fall
.
Landgericht
hat
beschränkt
dienstlichen
Erklärungen
Anknüpfungspunkt
Verfolgung
prozeßfremder
Zwecke
Verteidigung
sehen
.
schriftlichen
Urteilsgründe
wurde
Inhalt
dienstlichen
Erklärungen
verwertet
Kammerbeschluß
34
.
Verhandlungstag
bereits
angekündigt
worden
war
.
Detter
Rothfuß