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12 KiB

BESCHLUSS
30
.
August
Strafsache
Bankrotts
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Beschwerdeführers
Generalbundesanwalts
30
.
August
gemäß
§
Abs.
einstimmig
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
25
.
Juni
Feststellungen
aufgehoben
Schuldspruch
Fällen
Urteilsgründe
Ausspruch
Gesamtstrafe
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Wirtschaftsstrafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
2
.
weitergehende
Revision
wird
unbegründet
verworfen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
Insolvenzverschleppung
Fällen
Bankrotts
Fällen
Vorenthaltens
Arbeitsentgelt
Fällen
Betrugs
Untreue
Fällen
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
;
Übrigen
hat
Verfahren
eingestellt
Angeklagten
freigesprochen
.
Verletzung
formellen
materiellen
Rechts
gestützte
Revision
Angeklagten
ist
Umfang
Aufhebung
begründet
;
noch
verbleibenden
Tat
Urteilsgründe
Untreue
Nachteil
Wohnungseigentumsgemeinschaft
ist
hingegen
Gründen
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
unbegründet
Sinne
§
Abs.
.
Verurteilungen
Zusammenhang
Tätigkeiten
Angeklagte
Geschäftsführer
Wohnbau
GmbH
Co
Folgenden
:
GmbH
Folgenden
:
GmbH
Co
GmbH
ausgeübt
hat
Fälle
B.III.1
Urteilsgründe
greift
Verfahrensrüge
Verletzung
Vorschrift
§
;
weiteren
formellen
materiellen
Beanstandungen
Revision
kommt
insoweit
.
Urteilsfeststellungen
hielt
Angeklagte
Familienangehörige
Generalvollmachten
erteilt
hatten
Kommanditanteile
GmbH
Co
auch
Anteile
Wohnbau
GmbH.
Zugleich
war
Geschäftsführer
Gesellschaften
.
war
Angeklagte
alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer
GmbH
schäftsgegenstand
Bereich
Vermarktung
Sportlern
lag
Anteile
Angeklagten
Sohn
gehalten
wurden
.
6
.
Januar
Auflösung
GmbH
beschlossen
hatten
wurde
Angeklagte
Liquidator
bestellt
.
15
Juli
wurde
Unternehmen
Antrag
Finanzamts
Vermögenslosigkeit
gelöscht
.
GmbH
Co
auch
GmbH
hatten
Jahr
massiven
finanziellen
Schwierigkeiten
kämpfen
.
Zeitlang
gelang
Angeklagten
kurzfristige
Liquiditätsengpässe
Herschiebens
Geldern
Unternehmen
auch
Privatvermögen
auszugleichen
.
Letztlich
jedoch
wurden
Unternehmen
zahlungsunfähig
.
Zahlungsunfähigkeit
trat
Feststellungen
GmbH
Co
spätestens
Anfang
Jahres
GmbH
bereits
Ende
.
II
.
Strafkammer
hat
Feststellungen
finanziellen
Niedergang
Unternehmen
Eintreten
Krisensituationen
Auszüge
jeweiligen
Geschäftskonten
zugrunde
gelegt
Vielzahl
Kontoständen
Einzelbuchungen
entnommen
hat
.
Einzelbuchungen
hat
Teil
zahlengenau
Seiten
Urteilsgründe
wiedergegeben
.
Revision
zulässig
erhobene
Rüge
Landgericht
habe
Auszüge
Geschäftskonten
kasse
Konto
GmbH
Co
GmbH
Konto
Konto
verwertet
prozessordnungsgemäß
Hauptverhandlung
eingeführt
haben
ist
begründet
.
1
.
Revision
zutreffend
ausführt
Inhalt
Protokollniederschrift
bewiesen
ist
sind
entsprechenden
Kontoauszüge
Hauptverhandlung
förmlich
Urkunden
gemäß
§
Abs.
S.
verlesen
noch
sind
Wege
Selbstleseverfahrens
eingeführt
worden
.
verschiedenen
Stellen
Hauptverhandlungsprotokolls
enthaltene
Eintrag
Bankordner
seien
"
Gegenstand
Hauptverhandlung
gemacht
richterlichen
Augenschein
"
genommen
worden
ist
geeignet
förmliche
Verlesung
Urkunden
beweisen
BGHSt
29
30
;
Diemer
KK
6
.
Aufl
.
§
.
;
Meyer-Goßner
54
.
Aufl
.
§
.
.
Inaugenscheinnahme
Urkunde
beinhaltet
Übrigen
nur
dann
zureichende
Beweiserhebung
Inhalt
Vorhandensein
Zustand
ankommt
§
Abs.
Kontoauszüge
;
Meyer-Goßner
aaO
.
.
Zwar
kann
Inhalt
Urkunde
auch
Vorhalt
Zeugen
Gegenstand
Hauptverhandlung
gemacht
werden
vgl.
Abs.
Verlesung
unterbliebene
.
So
ist
Hauptverhandlungsprotokoll
vermerkt
Zeugen
erörtert
"
vorgehalten
wurden
.
Beweisgrundlage
ist
dann
allerdings
Vorhalt
selbst
bestätigende
Erklärung
desjenigen
Vorhalt
gemacht
wurde
BGHSt
;
§
Abs.
Verlesung
unterbliebene
;
§
Inbegriff
Verhandlung
.
Einführung
Urkunde
Vorhalt
sind
Grenzen
gesetzt
.
Insbesondere
längere
sehr
komplexe
Ausführungen
handelt
besteht
Gefahr
Auskunftsperson
Sinn
schriftlichen
Erklärung
bloßen
inhaltlichen
Vorhalt
richtig
nur
unvollständig
erfasst
genauen
Wortlaut
Schriftstücks
zuverlässig
erinnern
kann
BGHSt
;
§
Inbegriff
Verhandlung
;
NStZ
500
;
Meyer-Goßner
aaO
§
.
.
So
liegt
Fall
hier
.
hohen
Anzahl
Kammer
verwerteten
Kontoauszüge
Einzelbuchungen
ist
auszuschließen
Zeugen
gehörten
Bankmitarbeiter
Polizeibeamten
entsprechende
Zahlenwerk
eigener
Erinnerung
heraus
Einzelnen
bestätigen
konnten
vgl.
BGHSt
insoweit
abgedruckt
.
2
.
Senat
kann
ausschließen
Urteil
Fällen
B.III.1
Urteilsgründe
Mangel
beruht
.
Landgericht
hat
Abschnitt
ausführliche
Feststellungen
finanziellen
Entwicklung
beteiligten
Unternehmen
getroffen
Darstellung
konkreten
Tathandlungen
vorangestellt
hat
.
nimmt
Entwicklung
jeweiligen
Geschäftskonten
breiten
Raum
teilweise
werden
Kontostände
einzelne
Buchungen
etwa
eingehende
Mietzahlungen
genauem
Datum
Betrag
wiedergegeben
.
Feststellungen
Landgericht
ausdrücklich
"
Hauptverhandlung
eingeführten
Kontoauszüge
gestützt
hat
S.
hat
sodann
Überzeugung
gewonnen
"
GmbH
Co
"
spätestens
Anfang
GmbH
"
spätestens
Ende
"
zahlungsunfähig
geworden
waren
vgl.
S.
dort
"
Fazit
"
.
Kontoauszügen
ergebende
konkrete
Zahlenwerk
hatte
bestimmenden
Einfluss
Bewertung
wirtschaftlichen
Lage
Unternehmen
jeweils
relevanten
Tatzeitpunkten
.
kann
Schuldsprüche
Fällen
Urteilsgründe
Nachteil
Angeklagten
ausgewirkt
haben
.
gilt
Einzelnen
:
Landgericht
hat
Angeklagten
Fall
Urteilsgründe
Insolvenzverschleppung
gemäß
§
Abs.
31
.
Oktober
gültigen
Fassung
Abs.
Nr.
StGB
verurteilt
Geschäftsführer
Komplementär-GmbH
GmbH
Co
Missachtung
§
Abs.
S.
31
.
Oktober
gültigen
Fassung
;
jetzt
§
Abs.
S.
InsO
ergebenden
Verpflichtungen
erst
23
.
Januar
Insolvenzantrag
gestellt
habe
Unternehmen
bereits
Anfang
zahlungsunfähig
gewesen
sei
.
Fall
B.III.2
Urteilsgründe
hat
Angeklagten
Vergehens
Insolvenzverschleppung
§
Abs.
Nr.
GmbHG
31
.
Oktober
gültigen
Fassung
schuldig
gesprochen
Eigenschaft
Liquidator
GmbH
Zeitpunkt
Bestellung
bereits
eingetretener
noch
andauernder
Zahlungsunfähigkeit
Unternehmens
unterlassen
habe
Insolvenzantrag
stellen
.
Landgericht
hat
Beweiswürdigung
Eintritt
Zahlungsunfähigkeit
jeweils
explizit
Ausführungen
generellen
finanziellen
Entwicklung
Unternehmen
Bezug
genommen
dort
angeführten
Kontostände
verwiesen
S.
.
Senat
kann
ausschließen
Revision
aufgezeigte
Verfahrensmangel
Verurteilungen
ausgewirkt
hat
.
Gründen
waren
auch
Schuldsprüche
Bankrotts
aufzuheben
.
Strafkammer
Fällen
B.III.3
Urteilsgründe
Tatbestand
§
Abs.
Nr.
StGB
erfüllt
angesehen
hat
Angeklagte
verantwortlicher
Funktion
unterließ
Bilanzen
Unternehmen
Geschäftsjahr
Liquidationsbilanz
GmbH
erstellen
greift
Rüge
noch
Gesichtspunkt
.
Zwar
hat
Landgericht
zutreffender
ziehung
Grundsätze
Rechtsfigur
omissio
libera
vgl.
:
OLG
NStZ-RR
;
Beckemper
;
;
S.
;
StGB
.
Aufl
.
.
29
12
.
Aufl
.
.
§
StGB
:
BGHSt
.
;
.
ausgeführt
finanzielle
Unmöglichkeit
Steuerberater
Erstellung
Bilanzen
beauftragen
Angeklagten
entlasten
könne
abzeichnender
Liquiditätsprobleme
eingehende
Mietzahlungen
sonstige
Vermögenswerte
Bildung
Rücklagen
Begleichung
eigener
Schulden
Schulden
GmbH
verwandt
habe
.
Wertung
zugrunde
gelegten
Buchungsvorgänge
Landgericht
überwiegend
tabellarisch
Urteilsgründen
aufgeführt
hat
S.
hat
jedoch
ebenfalls
prozessordnungsgemäß
eingeführten
Kontounterlagen
entnommen
Urteil
auch
insoweit
Verfahrensmangel
beruht
.
gilt
Auffassung
Generalbundesanwalts
auch
Feststellung
Angeklagte
rechtsgrundlos
Gelder
Geschäftskonten
GmbH
Co
gezogen
hat
.
Zwar
haben
Zeugen
Vermögensverschiebungen
pauschal
Grunde
nach
bestätigt
.
Bewertung
Pflichtwidrigkeitsvorwurf
begründenden
jeweiligen
Fälligkeitsstichtag
beziehenden
Liquiditätsprognose
vgl.
BGHSt
§
StGB
setzt
jedoch
Kenntnis
konkreten
Zahlungsflüssen
Landgericht
erst
verwerteten
Kontoauszügen
eröffnet
hat
.
Hintergrund
kann
auch
Verurteilung
Vorenthaltens
Arbeitsentgelt
Fällen
Urteilsgründe
Bestand
haben
Landgericht
ebenfalls
schuldhaften
Zahlungsunvermögen
ausgegangen
ist
.
-9-
Schuldspruch
Fällen
Urteilsgründe
Abs.
Nr.
StGB
unterlassener
Buchführung
Fall
Urteilsgründe
§
Abs.
Nr.
StGB
Verheimlichens
Vermögenswerten
hat
ebenfalls
Bestand
.
Auch
hier
sind
Feststellungen
Eintritt
Zahlungsunfähigkeit
Verfahrensmangel
betroffen
.
Entsprechendes
gilt
Landgericht
Angeklagten
Betruges
schuldig
gesprochen
hat
Fall
Urteilsgründe
auch
erkannter
Zahlungsunfähigkeit
Handwerker
Vornahme
Werkleistungen
Wohnobjekten
GmbH
Co
beauftragt
hatte
.
3
.
Urteil
war
vorbezeichneten
Umfang
aufzuheben
.
neuerliche
Hauptverhandlung
weist
Senat
Feststellung
tatsächlichen
drohenden
Zahlungsunfähigkeit
empfiehlt
Liquiditätsstatus
erstellen
Sachverständigen
erstellen
lassen
übersichtlich
Barmittel
kurzfristig
liquidierbaren
Vermögenswerte
bestehenden
erwartenden
Verbindlichkeiten
jeweiligen
Fälligkeit
gegenübergestellt
werden
§
Abs.
Zahlungsunfähigkeit
;
NStZ
;
insoweit
BGHSt
abgedruckt
;
vgl.
auch
Wegner
Handbuch
Wirtschaftsstrafrecht
2
.
Aufl
.
VII
.
.
;
aaO
§
.
.
.
Sofern
neue
Tatrichter
Feststellung
Zahlungsunfähigkeit
erneut
wirtschaftskriminalistischer
Beweisanzeichen
vornehmen
sollte
wird
beachten
haben
hierbei
nur
Verbindlichkeiten
herangezogen
werden
können
möglichst
konkret
bezeichnenden
Bewertungszeitpunkt
auch
fällig
waren
vgl.
Abs.
S.
InsO
;
GmbHG
§
Abs.
Zahlungsunfähigkeit
;
aaO
§
.
.
Verurteilung
Untreue
Fall
Urteilsgründe
hält
Sachrüge
revisionsrechtlichen
Überprüfung
ebenfalls
stand
.
Landgericht
hat
folgende
Feststellungen
getroffen
:
Angeklagte
war
Geschäftsführer
Mehrheitsgesellschafter
Kapital
gend
:
GmbH
Co
GmbH
Co
.
Geschäftsanteil
Angeklagten
war
verpfändet
Angeklagte
erhebliche
Finanzierung
Immobilienankäufen
resultierende
Schulden
hatte
.
Weitere
Gesellschafterin
GmbH
Co
war
Firma
Tochtergesellschaft
Einlage
Euro
.
Ziel
Geschäftsgründung
war
Abverkauf
finanzierten
Immobilien
Erlöse
überwiegend
letztlich
Sparkasse
zufließen
Darlehensrückführung
dienen
sollten
.
Februar
schloss
Angeklagte
Verantwortlichen
GmbH
Co
KG
Geschäftsbesorgungsvertrag
Provision
Vermarktung
Verwaltung
Wohnobjekten
übertragen
wurde
.
15
.
Dezember
vereinnahmte
Angeklagte
Mietzahlungen
GmbH
Co
KG
Höhe
Bestimmungen
Geschäftsbesorgungsvertrages
Mietkonto
verbuchte
behielt
.
II
.
1
.
Landgericht
hat
Angeklagten
insoweit
Untreue
gemäß
Abs.
1
.
Alt
.
StGB
verurteilt
.
Nichtabführung
Mietzahlungen
habe
Geschäftsbesorgungsvertrag
eingeräumte
Befugnis
fremdes
Vermögen
verfügen
missbraucht
Vermögen
GmbH
Co
Nachteil
zugefügt
.
2
.
begegnet
durchgreifenden
rechtlichen
Bedenken
.
Zutreffend
weist
Revision
Rahmen
§
StGB
Schädigung
Gesamthandvermögens
Kommanditgesellschaft
nur
insoweit
bedeutsam
sein
kann
gleichzeitig
Vermögen
Gesellschafter
berührt
.
Frage
Nachteilseintritts
ist
allein
Gesellschaft
Vermögen
einzelnen
Gesellschafter
abzustellen
vgl.
BGHSt
;
StGB
§
Abs.
Nachteil
;
Untreue
Konsens
S.
;
GmbH-Strafrecht
5
.
Aufl
.
§
§
.
.
.
Gesellschaftsanteil
Angeklagten
betroffen
ist
schließt
Einverständnis
Annahme
Vermögensschadens
StGB
Abs.
Nachteil
25
;
NStZ
279
;
aaO
.
.
steht
Verpfändung
Kommanditanteile
.
ist
jedenfalls
Weiteres
auch
Übertragung
Stimmrechte
verbunden
Hueck/Fastrich
Hueck
19
.
Aufl
.
§
Rn
.
;
2
.
Aufl
.
Rn
.
.
Feststellungen
Höhe
Seiten
Komplementär-GmbH
Vermögensschaden
entstanden
ist
hat
Landgericht
getroffen
.
Zwar
kommt
Generalbundesanwalt
zutreffend
hinweist
anteilige
Schädigung
GmbH
Verhältnis
Einlageleistung
Gesamteinlage
Betracht
vgl.
NStZ
;
Soyka
Untreue
Nachteil
Personengesellschaften
S.
.
auch
weiteren
möglichen
Schadenspositionen
.
lediglich
marginalen
Höhe
Nachteils
liegt
aber
Hand
Angeklagte
jederzeit
bereit
Lage
gewesen
war
eigenen
Mitteln
auszugleichen
vgl.
BGHSt
;
NStZ
;
aaO
.
.
Angeklagte
Vereinnahmung
Mietzahlungen
zugleich
Verhältnis
Sparkasse
nehmerin
Gesellschaftsanteils
ergebenden
Pflichten
verstoßen
Höhe
Kommanditanteil
entfallenden
Anteils
Vermögensnachteil
zugefügt
hat
kann
stehen
.
konkreter
Feststellungen
Inhalt
Sicherungsabrede
ist
bereits
offen
Ablieferung
vereinnahmter
Gelder
GmbH
Co
auch
Verhältnis
Pfandnehmerin
wesentliche
Vertragspflicht
darstellte
vgl.
Anm
.
.
möglicher
Pflichtenverstoß
war
jedenfalls
Anklage
bezeichnet
noch
war
Angeklagte
sonstiger
Weise
etwa
Form
rechtlichen
Hinweises
entsprechend
§
Abs.
hingewiesen
worden
.
Aufhebung
Schuldsprüche
Fällen
Urteilsgründe
erfordert
Aufhebung
auch
Gesamtstrafe
.