BESCHLUSS 30 . August Strafsache Bankrotts 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Beschwerdeführers Generalbundesanwalts 30 . August gemäß § Abs. einstimmig beschlossen : 1 . Revision Angeklagten wird Urteil Landgerichts 25 . Juni Feststellungen aufgehoben Schuldspruch Fällen Urteilsgründe Ausspruch Gesamtstrafe . Umfang Aufhebung wird Sache neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittels andere Wirtschaftsstrafkammer Landgerichts zurückverwiesen . 2 . weitergehende Revision wird unbegründet verworfen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten Insolvenzverschleppung Fällen Bankrotts Fällen Vorenthaltens Arbeitsentgelt Fällen Betrugs Untreue Fällen Gesamtfreiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt ; Übrigen hat Verfahren eingestellt Angeklagten freigesprochen . Verletzung formellen materiellen Rechts gestützte Revision Angeklagten ist Umfang Aufhebung begründet ; noch verbleibenden Tat Urteilsgründe Untreue Nachteil Wohnungseigentumsgemeinschaft ist hingegen Gründen Antragsschrift Generalbundesanwalts unbegründet Sinne § Abs. . Verurteilungen Zusammenhang Tätigkeiten Angeklagte Geschäftsführer Wohnbau GmbH Co Folgenden : GmbH Folgenden : GmbH Co GmbH ausgeübt hat Fälle B.III.1 Urteilsgründe greift Verfahrensrüge Verletzung Vorschrift § ; weiteren formellen materiellen Beanstandungen Revision kommt insoweit . Urteilsfeststellungen hielt Angeklagte Familienangehörige Generalvollmachten erteilt hatten Kommanditanteile GmbH Co auch Anteile Wohnbau GmbH. Zugleich war Geschäftsführer Gesellschaften . war Angeklagte alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer GmbH schäftsgegenstand Bereich Vermarktung Sportlern lag Anteile Angeklagten Sohn gehalten wurden . 6 . Januar Auflösung GmbH beschlossen hatten wurde Angeklagte Liquidator bestellt . 15 Juli wurde Unternehmen Antrag Finanzamts Vermögenslosigkeit gelöscht . GmbH Co auch GmbH hatten Jahr massiven finanziellen Schwierigkeiten kämpfen . Zeitlang gelang Angeklagten kurzfristige Liquiditätsengpässe Herschiebens Geldern Unternehmen auch Privatvermögen auszugleichen . Letztlich jedoch wurden Unternehmen zahlungsunfähig . Zahlungsunfähigkeit trat Feststellungen GmbH Co spätestens Anfang Jahres GmbH bereits Ende . II . Strafkammer hat Feststellungen finanziellen Niedergang Unternehmen Eintreten Krisensituationen Auszüge jeweiligen Geschäftskonten zugrunde gelegt Vielzahl Kontoständen Einzelbuchungen entnommen hat . Einzelbuchungen hat Teil zahlengenau Seiten Urteilsgründe wiedergegeben . Revision zulässig erhobene Rüge Landgericht habe Auszüge Geschäftskonten kasse Konto GmbH Co GmbH Konto Konto verwertet prozessordnungsgemäß Hauptverhandlung eingeführt haben ist begründet . 1 . Revision zutreffend ausführt Inhalt Protokollniederschrift bewiesen ist sind entsprechenden Kontoauszüge Hauptverhandlung förmlich Urkunden gemäß § Abs. S. verlesen noch sind Wege Selbstleseverfahrens eingeführt worden . verschiedenen Stellen Hauptverhandlungsprotokolls enthaltene Eintrag Bankordner seien " Gegenstand Hauptverhandlung gemacht richterlichen Augenschein " genommen worden ist geeignet förmliche Verlesung Urkunden beweisen BGHSt 29 30 ; Diemer KK 6 . Aufl . § . ; Meyer-Goßner 54 . Aufl . § . . Inaugenscheinnahme Urkunde beinhaltet Übrigen nur dann zureichende Beweiserhebung Inhalt Vorhandensein Zustand ankommt § Abs. Kontoauszüge ; Meyer-Goßner aaO . . Zwar kann Inhalt Urkunde auch Vorhalt Zeugen Gegenstand Hauptverhandlung gemacht werden vgl. Abs. Verlesung unterbliebene . So ist Hauptverhandlungsprotokoll vermerkt Zeugen erörtert " vorgehalten wurden . Beweisgrundlage ist dann allerdings Vorhalt selbst bestätigende Erklärung desjenigen Vorhalt gemacht wurde BGHSt ; § Abs. Verlesung unterbliebene ; § Inbegriff Verhandlung . Einführung Urkunde Vorhalt sind Grenzen gesetzt . Insbesondere längere sehr komplexe Ausführungen handelt besteht Gefahr Auskunftsperson Sinn schriftlichen Erklärung bloßen inhaltlichen Vorhalt richtig nur unvollständig erfasst genauen Wortlaut Schriftstücks zuverlässig erinnern kann BGHSt ; § Inbegriff Verhandlung ; NStZ 500 ; Meyer-Goßner aaO § . . So liegt Fall hier . hohen Anzahl Kammer verwerteten Kontoauszüge Einzelbuchungen ist auszuschließen Zeugen gehörten Bankmitarbeiter Polizeibeamten entsprechende Zahlenwerk eigener Erinnerung heraus Einzelnen bestätigen konnten vgl. BGHSt insoweit abgedruckt . 2 . Senat kann ausschließen Urteil Fällen B.III.1 Urteilsgründe Mangel beruht . Landgericht hat Abschnitt ausführliche Feststellungen finanziellen Entwicklung beteiligten Unternehmen getroffen Darstellung konkreten Tathandlungen vorangestellt hat . nimmt Entwicklung jeweiligen Geschäftskonten breiten Raum teilweise werden Kontostände einzelne Buchungen etwa eingehende Mietzahlungen genauem Datum Betrag wiedergegeben . Feststellungen Landgericht ausdrücklich " Hauptverhandlung eingeführten Kontoauszüge gestützt hat S. hat sodann Überzeugung gewonnen " GmbH Co " spätestens Anfang GmbH " spätestens Ende " zahlungsunfähig geworden waren vgl. S. dort " Fazit " . Kontoauszügen ergebende konkrete Zahlenwerk hatte bestimmenden Einfluss Bewertung wirtschaftlichen Lage Unternehmen jeweils relevanten Tatzeitpunkten . kann Schuldsprüche Fällen Urteilsgründe Nachteil Angeklagten ausgewirkt haben . gilt Einzelnen : Landgericht hat Angeklagten Fall Urteilsgründe Insolvenzverschleppung gemäß § Abs. 31 . Oktober gültigen Fassung Abs. Nr. StGB verurteilt Geschäftsführer Komplementär-GmbH GmbH Co Missachtung § Abs. S. 31 . Oktober gültigen Fassung ; jetzt § Abs. S. InsO ergebenden Verpflichtungen erst 23 . Januar Insolvenzantrag gestellt habe Unternehmen bereits Anfang zahlungsunfähig gewesen sei . Fall B.III.2 Urteilsgründe hat Angeklagten Vergehens Insolvenzverschleppung § Abs. Nr. GmbHG 31 . Oktober gültigen Fassung schuldig gesprochen Eigenschaft Liquidator GmbH Zeitpunkt Bestellung bereits eingetretener noch andauernder Zahlungsunfähigkeit Unternehmens unterlassen habe Insolvenzantrag stellen . Landgericht hat Beweiswürdigung Eintritt Zahlungsunfähigkeit jeweils explizit Ausführungen generellen finanziellen Entwicklung Unternehmen Bezug genommen dort angeführten Kontostände verwiesen S. . Senat kann ausschließen Revision aufgezeigte Verfahrensmangel Verurteilungen ausgewirkt hat . Gründen waren auch Schuldsprüche Bankrotts aufzuheben . Strafkammer Fällen B.III.3 Urteilsgründe Tatbestand § Abs. Nr. StGB erfüllt angesehen hat Angeklagte verantwortlicher Funktion unterließ Bilanzen Unternehmen Geschäftsjahr Liquidationsbilanz GmbH erstellen greift Rüge noch Gesichtspunkt . Zwar hat Landgericht zutreffender ziehung Grundsätze Rechtsfigur omissio libera vgl. : OLG NStZ-RR ; Beckemper ; ; S. ; StGB . Aufl . . 29 12 . Aufl . . § StGB : BGHSt . ; . ausgeführt finanzielle Unmöglichkeit Steuerberater Erstellung Bilanzen beauftragen Angeklagten entlasten könne abzeichnender Liquiditätsprobleme eingehende Mietzahlungen sonstige Vermögenswerte Bildung Rücklagen Begleichung eigener Schulden Schulden GmbH verwandt habe . Wertung zugrunde gelegten Buchungsvorgänge Landgericht überwiegend tabellarisch Urteilsgründen aufgeführt hat S. hat jedoch ebenfalls prozessordnungsgemäß eingeführten Kontounterlagen entnommen Urteil auch insoweit Verfahrensmangel beruht . gilt Auffassung Generalbundesanwalts auch Feststellung Angeklagte rechtsgrundlos Gelder Geschäftskonten GmbH Co gezogen hat . Zwar haben Zeugen Vermögensverschiebungen pauschal Grunde nach bestätigt . Bewertung Pflichtwidrigkeitsvorwurf begründenden jeweiligen Fälligkeitsstichtag beziehenden Liquiditätsprognose vgl. BGHSt § StGB setzt jedoch Kenntnis konkreten Zahlungsflüssen Landgericht erst verwerteten Kontoauszügen eröffnet hat . Hintergrund kann auch Verurteilung Vorenthaltens Arbeitsentgelt Fällen Urteilsgründe Bestand haben Landgericht ebenfalls schuldhaften Zahlungsunvermögen ausgegangen ist . -9- Schuldspruch Fällen Urteilsgründe Abs. Nr. StGB unterlassener Buchführung Fall Urteilsgründe § Abs. Nr. StGB Verheimlichens Vermögenswerten hat ebenfalls Bestand . Auch hier sind Feststellungen Eintritt Zahlungsunfähigkeit Verfahrensmangel betroffen . Entsprechendes gilt Landgericht Angeklagten Betruges schuldig gesprochen hat Fall Urteilsgründe auch erkannter Zahlungsunfähigkeit Handwerker Vornahme Werkleistungen Wohnobjekten GmbH Co beauftragt hatte . 3 . Urteil war vorbezeichneten Umfang aufzuheben . neuerliche Hauptverhandlung weist Senat Feststellung tatsächlichen drohenden Zahlungsunfähigkeit empfiehlt Liquiditätsstatus erstellen Sachverständigen erstellen lassen übersichtlich Barmittel kurzfristig liquidierbaren Vermögenswerte bestehenden erwartenden Verbindlichkeiten jeweiligen Fälligkeit gegenübergestellt werden § Abs. Zahlungsunfähigkeit ; NStZ ; insoweit BGHSt abgedruckt ; vgl. auch Wegner Handbuch Wirtschaftsstrafrecht 2 . Aufl . VII . . ; aaO § . . . Sofern neue Tatrichter Feststellung Zahlungsunfähigkeit erneut wirtschaftskriminalistischer Beweisanzeichen vornehmen sollte wird beachten haben hierbei nur Verbindlichkeiten herangezogen werden können möglichst konkret bezeichnenden Bewertungszeitpunkt auch fällig waren vgl. Abs. S. InsO ; GmbHG § Abs. Zahlungsunfähigkeit ; aaO § . . Verurteilung Untreue Fall Urteilsgründe hält Sachrüge revisionsrechtlichen Überprüfung ebenfalls stand . Landgericht hat folgende Feststellungen getroffen : Angeklagte war Geschäftsführer Mehrheitsgesellschafter Kapital € gend : GmbH Co GmbH Co . Geschäftsanteil Angeklagten war verpfändet Angeklagte erhebliche Finanzierung Immobilienankäufen resultierende Schulden hatte . Weitere Gesellschafterin GmbH Co war Firma Tochtergesellschaft Einlage Euro . Ziel Geschäftsgründung war Abverkauf finanzierten Immobilien Erlöse überwiegend letztlich Sparkasse zufließen Darlehensrückführung dienen sollten . Februar schloss Angeklagte Verantwortlichen GmbH Co KG Geschäftsbesorgungsvertrag Provision Vermarktung Verwaltung Wohnobjekten übertragen wurde . 15 . Dezember vereinnahmte Angeklagte Mietzahlungen GmbH Co KG Höhe € Bestimmungen Geschäftsbesorgungsvertrages Mietkonto verbuchte behielt . II . 1 . Landgericht hat Angeklagten insoweit Untreue gemäß Abs. 1 . Alt . StGB verurteilt . Nichtabführung Mietzahlungen habe Geschäftsbesorgungsvertrag eingeräumte Befugnis fremdes Vermögen verfügen missbraucht Vermögen GmbH Co Nachteil zugefügt . 2 . begegnet durchgreifenden rechtlichen Bedenken . Zutreffend weist Revision Rahmen § StGB Schädigung Gesamthandvermögens Kommanditgesellschaft nur insoweit bedeutsam sein kann gleichzeitig Vermögen Gesellschafter berührt . Frage Nachteilseintritts ist allein Gesellschaft Vermögen einzelnen Gesellschafter abzustellen vgl. BGHSt ; StGB § Abs. Nachteil ; Untreue Konsens S. ; GmbH-Strafrecht 5 . Aufl . § § . . . Gesellschaftsanteil Angeklagten betroffen ist schließt Einverständnis Annahme Vermögensschadens StGB Abs. Nachteil 25 ; NStZ 279 ; aaO . . steht Verpfändung Kommanditanteile . ist jedenfalls Weiteres auch Übertragung Stimmrechte verbunden Hueck/Fastrich Hueck 19 . Aufl . § Rn . ; 2 . Aufl . Rn . . Feststellungen Höhe Seiten Komplementär-GmbH Vermögensschaden entstanden ist hat Landgericht getroffen . Zwar kommt Generalbundesanwalt zutreffend hinweist anteilige Schädigung GmbH Verhältnis Einlageleistung Gesamteinlage Betracht vgl. NStZ ; Soyka Untreue Nachteil Personengesellschaften S. . auch weiteren möglichen Schadenspositionen . lediglich marginalen Höhe Nachteils € € liegt aber Hand Angeklagte jederzeit bereit Lage gewesen war eigenen Mitteln auszugleichen vgl. BGHSt ; NStZ ; aaO . . Angeklagte Vereinnahmung Mietzahlungen zugleich Verhältnis Sparkasse nehmerin Gesellschaftsanteils ergebenden Pflichten verstoßen Höhe Kommanditanteil entfallenden Anteils Vermögensnachteil zugefügt hat kann stehen . konkreter Feststellungen Inhalt Sicherungsabrede ist bereits offen Ablieferung vereinnahmter Gelder GmbH Co auch Verhältnis Pfandnehmerin wesentliche Vertragspflicht darstellte vgl. Anm . . möglicher Pflichtenverstoß war jedenfalls Anklage bezeichnet noch war Angeklagte sonstiger Weise etwa Form rechtlichen Hinweises entsprechend § Abs. hingewiesen worden . Aufhebung Schuldsprüche Fällen Urteilsgründe erfordert Aufhebung auch Gesamtstrafe .