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242 lines
2.1 KiB

BESCHLUSS
10
.
Februar
Strafsache
bewaffneten
Handeltreibens
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
u.a.
ECLI
:
:
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
10
.
Februar
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
Gießen
21
.
September
Feststellungen
aufgehoben
Entscheidung
Unterbringung
Entziehungsanstalt
unterblieben
ist
.
2
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
3
.
weitergehende
Revision
wird
verworfen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
unerlaubten
bewaffneten
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
Tateinheit
unerlaubtem
Besitz
Betäubungsmitteln
Freiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
.
allgemeine
Sachrüge
gestützte
Revision
Angeklagten
ist
Strafausspruch
richtet
unbegründet
Sinne
§
Abs.
.
Landgericht
jedoch
Entscheidung
Unterbringung
ten
Entziehungsanstalt
§
StGB
getroffen
hat
hat
Urteil
Bestand
.
Generalbundesanwalt
hat
ausgeführt
:
"
Feststellungen
langjährigen
Betäubungsmittelabhängigkeit
Angeklagten
hätten
Strafkammer
Prüfung
drängen
müssen
Angeklagten
Voraussetzungen
Unterbringung
Entziehungsanstalt
gegeben
sind
.
Ausführungen
Betäubungsmittelkonsum
Angeklagten
hatte
Strafkammer
Hinzuziehung
Sachverständigen
Frage
auseinanderzusetzen
Angeklagten
Hang
Sinne
§
StGB
vorliegt
mithin
chronische
körperliche
Sucht
beruhende
Abhängigkeit
zumindest
eingewurzelte
psychischer
Disposition
beruhende
Übung
erworbene
intensive
Neigung
immer
wieder
Rauschmittel
nehmen
.
Feststellung
Angeklagte
Tatzeit
Einkünfte
verfügte
arbeitslos
war
legt
auch
symptomatischer
Zusammenhang
gegebenenfalls
anzunehmenden
Hang
Begehung
verfahrensgegenständlichen
Straftat
Sinne
Beschaffungskriminalität
bestand
.
Frage
Unterbringung
Entziehungsanstalt
muss
neu
verhandelt
entschieden
werden
.
nur
Angeklagte
Revision
eingelegt
hat
hindert
Nachholung
Unterbringungsanordnung
§
Abs.
Satz
;
hat
Nichtanwendung
§
StGB
Tatgericht
auch
Rechtsmittelangriff
ausgenommen
.
"
schließt
Senat
Angeklagte
Feststellungen
bereits
Jahre
auch
nur
vorübergehend
erfolgreich
Entgiftung
unterzogen
hat
.