BESCHLUSS 10 . Februar Strafsache bewaffneten Handeltreibens Betäubungsmitteln geringer Menge u.a. ECLI : : 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführers 10 . Februar gemäß § Abs. beschlossen : 1 . Revision Angeklagten wird Urteil Landgerichts Gießen 21 . September Feststellungen aufgehoben Entscheidung Unterbringung Entziehungsanstalt unterblieben ist . 2 . Umfang Aufhebung wird Sache neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittels andere Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . 3 . weitergehende Revision wird verworfen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten unerlaubten bewaffneten Betäubungsmitteln geringer Menge Tateinheit unerlaubtem Besitz Betäubungsmitteln Freiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt . allgemeine Sachrüge gestützte Revision Angeklagten ist Strafausspruch richtet unbegründet Sinne § Abs. . Landgericht jedoch Entscheidung Unterbringung ten Entziehungsanstalt § StGB getroffen hat hat Urteil Bestand . Generalbundesanwalt hat ausgeführt : " Feststellungen langjährigen Betäubungsmittelabhängigkeit Angeklagten hätten Strafkammer Prüfung drängen müssen Angeklagten Voraussetzungen Unterbringung Entziehungsanstalt gegeben sind . Ausführungen Betäubungsmittelkonsum Angeklagten hatte Strafkammer Hinzuziehung Sachverständigen Frage auseinanderzusetzen Angeklagten Hang Sinne § StGB vorliegt mithin chronische körperliche Sucht beruhende Abhängigkeit zumindest eingewurzelte psychischer Disposition beruhende Übung erworbene intensive Neigung immer wieder Rauschmittel nehmen . Feststellung Angeklagte Tatzeit Einkünfte verfügte arbeitslos war legt auch symptomatischer Zusammenhang gegebenenfalls anzunehmenden Hang Begehung verfahrensgegenständlichen Straftat Sinne Beschaffungskriminalität bestand . Frage Unterbringung Entziehungsanstalt muss neu verhandelt entschieden werden . nur Angeklagte Revision eingelegt hat hindert Nachholung Unterbringungsanordnung § Abs. Satz ; hat Nichtanwendung § StGB Tatgericht auch Rechtsmittelangriff ausgenommen . " schließt Senat Angeklagte Feststellungen bereits Jahre auch nur vorübergehend erfolgreich Entgiftung unterzogen hat .