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2.7 KiB

BESCHLUSS
11
.
April
Strafsache
Mordes
u.a.
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
11
.
April
gemäß
Abs.
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
19
.
März
Ausspruch
Unterbringung
Entziehungsanstalt
zugehörigen
Feststellungen
aufgehoben
.
Insoweit
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
andere
Schwurgerichtskammer
Landgerichts
auch
Kosten
Rechtsmittels
zurückverwiesen
.
weitergehende
Revision
wird
verworfen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
Mordes
Tateinheit
Raub
Todesfolge
lebenslangen
Freiheitsstrafe
verurteilt
Unterbringung
Entziehungsanstalt
angeordnet
.
Strafausspruch
weisen
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
.
Verfahrensrügen
Anträgen
Verteidigung
beschäftigen
Fehlen
weiteren
Röntgenuntersuchung
Tatopfer
beweisen
sind
jedenfalls
unbegründet
.
Geschehen
letztlich
Tod
Geschädigten
führte
handelte
gericht
rechtsfehlerfrei
dargelegt
hat
Rahmen
Erwartbaren
liegende
stets
spontan
auftretende
Komplikation
Intubierung
älterer
Patienten
.
prophylaktische
Behandlung
ist
möglich
;
Röntgendiagnostik
könnte
Eintritt
Komplikation
verhindern
vorab
anzeigen
.
Tod
89jährigen
Geschädigten
Folge
erforderlichen
Operation
stellt
erhebliche
Abweichung
tatsächlichen
vorgestellten
Kausalverlauf
war
Angeklagten
zuzurechnen
.
Maßregelausspruch
kann
bestehen
bleiben
.
Landgericht
hat
Prognose
Sinne
§
StGB
ausgeführt
Behandlung
sei
"
völlig
aussichtslos
"
auch
Sachverständige
Dr.
habe
hingewiesen
"
Aussichtslosigkeit
gesprochen
werden
könne
"
.
ist
rechtsfehlerhaft
.
Bereits
Jahr
hat
Bundesverfassungsgericht
damalige
Regelung
§
Abs.
StGB
verfassungswidrig
erklärt
BVerfGE
.
großen
Vielzahl
Entscheidungen
haben
Strafsenate
Bundesgerichtshofs
immer
wieder
Urteile
aufgehoben
Anwendung
verfassungswidrigen
Kriteriums
"
Aussichtslosigkeit
"
beruhten
.
20
Juli
geltenden
Neufassung
§
StGB
hat
Gesetzgeber
auch
Wortlaut
§
Satz
StGB
angepasst
klargestellt
"
hinreichend
konkreten
Erfolgsaussicht
"
bedarf
;
ist
Fehlen
"
Aussichtslosigkeit
"
ersichtlich
gleichbedeutend
.
Tatgerichte
beinahe
Jahre
Entscheidung
Bundesverfassungsgerichts
Jahre
Gesetzesänderung
immer
noch
Bundesgerichtshof
vielfach
bemängelte
verfassungswidrige
Kriterium
abstellen
mag
auch
beruhen
fehlerhafte
ihrerseits
uninformierte
Sachverständigengutachten
kritiklos
übernommen
werden
.
zeigt
zunächst
jedenfalls
hier
Sachkunde
Frage
stellende
Unkenntnis
Sachverständigen
normativen
Grundlagen
Gutachtensauftrags
.
Verantwortlich
ist
aber
Fall
Gericht
Sachverständigen
anzuleiten
Fehler
kritisch
hinterfragen
hat
.
Vorliegend
lässt
auch
Zusammenhang
Urteilsgründe
entnehmen
Landgericht
inhaltlich
richtigen
Prognosemaßstab
angewendet
hat
.
Maßregelanordnung
ist
neu
entscheiden
.
Krehl