BESCHLUSS 11 . April Strafsache Mordes u.a. 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführers 11 . April gemäß Abs. beschlossen : Revision Angeklagten wird Urteil Landgerichts 19 . März Ausspruch Unterbringung Entziehungsanstalt zugehörigen Feststellungen aufgehoben . Insoweit wird Sache neuer Verhandlung Entscheidung andere Schwurgerichtskammer Landgerichts auch Kosten Rechtsmittels zurückverwiesen . weitergehende Revision wird verworfen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten Mordes Tateinheit Raub Todesfolge lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt Unterbringung Entziehungsanstalt angeordnet . Strafausspruch weisen Rechtsfehler Nachteil Angeklagten . Verfahrensrügen Anträgen Verteidigung beschäftigen Fehlen weiteren Röntgenuntersuchung Tatopfer beweisen sind jedenfalls unbegründet . Geschehen letztlich Tod Geschädigten führte handelte gericht rechtsfehlerfrei dargelegt hat Rahmen Erwartbaren liegende stets spontan auftretende Komplikation Intubierung älterer Patienten . prophylaktische Behandlung ist möglich ; Röntgendiagnostik könnte Eintritt Komplikation verhindern vorab anzeigen . Tod 89jährigen Geschädigten Folge erforderlichen Operation stellt erhebliche Abweichung tatsächlichen vorgestellten Kausalverlauf war Angeklagten zuzurechnen . Maßregelausspruch kann bestehen bleiben . Landgericht hat Prognose Sinne § StGB ausgeführt Behandlung sei " völlig aussichtslos " auch Sachverständige Dr. habe hingewiesen " Aussichtslosigkeit gesprochen werden könne " . ist rechtsfehlerhaft . Bereits Jahr hat Bundesverfassungsgericht damalige Regelung § Abs. StGB verfassungswidrig erklärt BVerfGE . großen Vielzahl Entscheidungen haben Strafsenate Bundesgerichtshofs immer wieder Urteile aufgehoben Anwendung verfassungswidrigen Kriteriums " Aussichtslosigkeit " beruhten . 20 Juli geltenden Neufassung § StGB hat Gesetzgeber auch Wortlaut § Satz StGB angepasst klargestellt " hinreichend konkreten Erfolgsaussicht " bedarf ; ist Fehlen " Aussichtslosigkeit " ersichtlich gleichbedeutend . Tatgerichte beinahe Jahre Entscheidung Bundesverfassungsgerichts Jahre Gesetzesänderung immer noch Bundesgerichtshof vielfach bemängelte verfassungswidrige Kriterium abstellen mag auch beruhen fehlerhafte ihrerseits uninformierte Sachverständigengutachten kritiklos übernommen werden . zeigt zunächst jedenfalls hier Sachkunde Frage stellende Unkenntnis Sachverständigen normativen Grundlagen Gutachtensauftrags . Verantwortlich ist aber Fall Gericht Sachverständigen anzuleiten Fehler kritisch hinterfragen hat . Vorliegend lässt auch Zusammenhang Urteilsgründe entnehmen Landgericht inhaltlich richtigen Prognosemaßstab angewendet hat . Maßregelanordnung ist neu entscheiden . Krehl