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8.4 KiB

BESCHLUSS
21
.
August
Strafsache
schweren
Bandendiebstahls
ECLI
:
:
BGH:2018:210818B2STR311.18.0
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Beschwerdeführers
Generalbundesanwalts
Ziffer
.
Antrag
21
.
August
gemäß
§
Abs.
einstimmig
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
16
.
April
Ausspruch
Einziehung
Wertes
Taterträgen
aufgehoben
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
2
.
weiter
gehende
Revision
wird
verworfen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
schweren
Bandendiebstahls
Fällen
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
Einziehung
Wertes
Taterträgen
Höhe
angeordnet
.
Rüge
Verletzung
formellen
sachlichen
Rechts
gestützte
Revision
hat
Entscheidungsformel
ersichtlichen
Teilerfolg
;
Übrigen
ist
unbegründet
Sinne
§
Abs.
.
Feststellungen
war
Angeklagte
Mitglied
Bande
arbeitsteilig
hochwertige
Kraftfahrzeuge
Funkstreckenverlängerer
entwendete
.
Aufgabe
Angeklagten
war
gemeinsam
weiteren
Mittätern
Ort
Fahrzeuge
öffnen
mitgeführte
gefälschte
Kennzeichen
gestohlenen
Kraftfahrzeuge
anzubringen
.
wurden
Öffnen
Bandenmitglied
gefahren
weitere
Mittäter
Stunden
Einzelteile
zerlegt
Anschluss
weiterverkauft
wurden
.
Gruppierung
handelte
enger
Absprache
Tatgenosse
wusste
Notwendigkeit
jeweiligen
Tatbeitrags
konkreten
Ausführung
Gesamtvorhabens
.
Beteiligten
wollten
Taten
dauerhaft
Lebensunterhalt
finanzieren
.
Art
Weise
entwendeten
Angeklagte
Mittäter
16
.
Oktober
zunächst
südhessischen
Audi
SQ
Wert
unbekannt
gebliebenen
Person
überführt
wurde
Fall
Anklage
.
gleichen
Nacht
stahlen
Angeklagte
Mittäter
anderer
Stelle
Wert
.
Angeklagte
brachte
Fahrzeug
weiteren
Bandenmitgliedern
Beuteanteil
Höhe
erhielt
Fall
Anklage
.
8
November
entwendeten
Angeklagte
Mittäter
südhessischen
W.
SQ
Wert
unbekannten
Person
überführt
wurde
Fall
Anklage
.
Anschluss
stahlen
Angeklagte
Mittäter
anderer
Stelle
Avant
Wert
Fall
Anklage
Angeklagte
fahren
wollte
.
Tatbeitrag
sollte
wiederum
erhalten
.
Bundespolizei
Angeklagten
mehrstündiger
Fahrt
entwendeten
Fahrzeug
Nähe
polnischen
Grenze
kontrollieren
wollte
versuchte
entkommen
.
verunfallte
Fluchtversuchs
konnte
festgenommen
werden
.
Fahrzeug
erlitt
Totalschaden
wurde
sichergestellt
verwertet
.
Verwertungserlös
hat
Strafkammer
festgestellt
.
II
.
1
.
ausgeführte
Verfahrensrüge
genügt
Anforderungen
§
Abs.
Satz
ist
unzulässig
.
2
.
umfassende
materiellrechtliche
Prüfung
Urteils
hat
Strafausspruch
Angeklagten
beschwerenden
Rechtsfehler
ergeben
.
Hingegen
hat
Einziehungsentscheidung
Bestand
.
Landgericht
hat
Einziehungsentscheidung
Höhe
§
§
Abs.
StGB
gestützt
.
Einziehungsentscheidung
unterfällt
bereits
Aufhebung
Strafkammer
versäumt
hat
Grundlagen
Berechnung
Urteil
näher
darzulegen
27
.
Juni
NStZ-RR
.
hätte
hier
jedoch
bestanden
Strafkammer
allein
mitgeteilte
Gesamtsumme
Wertersatzeinziehung
Höhe
offen
lässt
Strafkammer
Betrag
Summe
Fahrzeugwerte
Fällen
Summe
Fahrzeugwerte
Fällen
errechnet
hat
.
Einziehungsanordnung
Strafkammer
Höhe
wird
Übrigen
ersten
noch
zweiten
Berechnungsvariante
Feststellungen
getragen
.
Einziehung
Wertes
Taterträgen
gemäß
§
Satz
StGB
knüpft
§
Abs.
StGB
setzt
Täter
rechtswidrige
Tat
erlangt
hat
.
Vermögenswert
ist
Tat
erlangt
Täter
Teilnehmer
unmittelbar
Verwirklichung
Tatbestandes
Phase
Tatablaufs
so
zugeflossen
ist
tatsächliche
Verfügungsgewalt
ausüben
kann
Urteil
24
.
Mai
.
.
Annahme
mittäterschaftlichen
Handelns
vermag
fehlende
Darlegung
Erlangung
tatsächlicher
Mit-)Verfügungsgewalt
ersetzen
.
Tatbeteiligten
kann
Gesamtheit
Tat
Erlangten
Folge
gesamtschuldnerischen
Haftung
vgl.
Senat
Beschluss
18
Juli
juris
.
f.
;
Urteil
25
.
April
nur
dann
zugerechnet
werden
Beteiligten
einig
sind
Mitverfügungsgewalt
zukommen
soll
Beschluss
27
.
April
NStZ
auch
tatsächlich
hatte
Senat
Beschluss
8
.
Dezember
.
genügt
Tatbeteiligte
zumindest
faktische
wirtschaftliche
Mitverfügungsgewalt
Vermögensgegenstand
erlangte
.
ist
jedenfalls
dann
Fall
Sinne
rein
tatsächlichen
Herrschaftsverhältnisses
ungehinderten
Zugriff
betreffenden
Vermögensgegenstand
nehmen
konnte
Urteil
24
.
Mai
aaO
.
spätere
Aufgabe
Mitverfügungsgewalt
ist
unerheblich
Urteil
2
Juli
NStZ-RR
.
§
Satz
StGB
ist
Wertersatzeinziehung
anzuordnen
Beschaffenheit
Erlangten
Anordnung
Einziehung
bestimmten
Gegenstandes
undurchführbar
ist
StGB/Heuchemer
39
.
Ed
.
.
.
Gesetzgeber
hat
§
StGB
Regelungsgehalt
30
.
Juni
geltenden
§
StGB
Verfall
Wertersatz
inhaltliche
Änderung
übernommen
BT-Drucks
.
18/9525
S.
.
Wertersatzeinziehung
erfolgt
Erlangte
Entscheidungszeitpunkt
mehr
Vermögen
Empfängers
befindet
erlangte
Sache
verarbeitet
verbraucht
verloren
zerstört
unauffindbar
beiseite
geschafft
hat
vgl.
Urteil
5
.
Dezember
;
MüKo-StGB/Joecks
3
.
Aufl
.
.
8
;
NK-StGB/Saliger
5
.
Aufl
.
.
.
§
Satz
StGB
tritt
Wertersatzeinziehung
Einziehung
Erlangten
§
Abs.
StGB
Wert
Gegenstandes
Entscheidungszeitpunkt
Wert
zunächst
Erlangten
zurückbleibt
.
ist
dann
Fall
erlangte
Gegenstand
beschädigt
worden
ist
.
Fall
ist
Wertersatzeinziehung
Höhe
Differenz
Wert
zunächst
unbeschädigt
erlangten
Gegenstandes
Beschädigung
reduzierten
Zeitwert
Entscheidungszeitpunkt
anzuordnen
StGB/Heuchemer
aaO
.
8
;
MüKo-StGB/Joecks
aaO
.
13
;
NStZ
.
.
Maßstäben
kann
Einziehung
Wertersatzes
Höhe
Fälle
gestützt
werden
.
Feststellungen
tragen
Fällen
faktische
noch
wirtschaftliche
Mitverfügungsmacht
Angeklagten
.
Zwar
handelten
Gruppenmitglieder
enger
Absprache
.
Angeklagte
war
auch
Mittäter
unmittelbaren
Diebstahl
Fahrzeuge
beteiligt
.
Urteilsgründen
ist
jedoch
entnehmen
Angeklagte
Diebstahlstat
ungehinderten
Zugriff
Fahrzeuge
Anschluss
andere
Personen
gebracht
wurden
hatte
.
Strafkammer
hat
auch
festgestellt
später
Vermögenswert
verkörperten
mitverfügen
konnte
.
Tatbeitrag
beschränkte
Fällen
mittäterschaftliche
Öffnen
Fahrzeuge
Anbringen
gefälschten
chen
Überführungsfahrt
Dritte
vorzubereiten
.
ist
faktische
noch
wirtschaftliche
Mitverfügungsmacht
belegt
.
Einziehung
Wertes
Taterträgen
Höhe
kann
auch
gestützt
werden
Angeklagte
Fällen
gestohlenen
Fahrzeuge
überführte
.
Zwar
besaß
Angeklagte
Überführungsfahrt
faktische
Herrschaft
ungehinderten
Zugriff
Fahrzeuge
.
alleine
Angeklagten
durchgeführten
Transports
Fahrstrecke
Kilometern
resultierenden
Fahrzeit
Stunden
waren
Fahrzeuge
auch
nur
kurzfristig
transitorisch
überlassen
vgl.
Urteil
7
.
Juni
.
.
Wertersatzeinziehung
Höhe
ist
gleichwohl
belegt
.
Zwar
wäre
Fall
Höhe
möglich
jedoch
beschränkte
Fall
Differenz
ursprünglichen
Verkehrswert
Höhe
Verwertungserlös
Fahrzeugs
Höhe
Kammer
indes
festgestellt
hat
.
weitergehende
Wertersatzeinziehung
war
Fall
ausgeschlossen
Einziehung
Fahrzeugs
Beschädigung
zunächst
durchführbar
blieb
Ersatzanspruch
Verletzten
Verwertung
Fahrzeugs
Gunsten
Höhe
Verwertungserlöses
erloschen
ist
§
Abs.
StGB
.
Auch
Strafkammer
§
Abs.
StGB
gestützte
Einziehungsanordnung
Höhe
hat
Bestand
.
Einziehung
§
Abs.
StGB
erstreckt
frühere
Verfall
grundsätzlich
nur
unmittelbare
erlangte
Etwas
BT-Drucks
.
18/9525
S.
.
Gesetzgeber
Ersetzung
Wortes
Wort
Anwendungsbereich
Vorschrift
erweitert
BT-Drucks
.
18/9525
S.
Bruttoprinzip
gestärkt
hat
soll
Abschöpfung
Gesamtheit
Vermögenswerte
dasjenige
beschränken
Tatbeteiligten
Drittbegünstigten
unmittelbar
Verwirklichung
Tatbestands
Phase
Tatablaufs
zugeflossen
ist
BT-Drucks
.
18/9525
S.
.
Mittelbar
Verwertung
unmittelbaren
Tatbeute
erlangte
Vermögenszuwächse
können
auch
weiterhin
nur
Surrogat
Anordnung
§
Abs.
Nr.
StGB
eingezogen
werden
Urteil
8
.
Februar
juris
.
.
Gesetzgeber
getroffene
Unterscheidung
Einziehung
Erlangten
§
Abs.
StGB
Einziehung
Surrogats
§
Abs.
Nr.
StGB
stellt
Einziehung
§
Abs.
StGB
Surrogate
erstreckt
BT-Drucks
.
18/9525
S.
;
Urteil
8
.
Februar
aaO
.
Angeklagte
hat
Fall
unmittelbar
Mitverfügungsgewalt
gestohlenen
erlangt
.
ermöglicht
Einziehung
Fahrzeugwerts
§
Satz
StGB
.
Betrag
Höhe
erhielt
Anteil
Tatbeute
gestohlenen
Fahrzeugs
Gegenzug
Mitverfügungsgewalt
aufgegeben
hatte
.
Einziehung
zusätzlich
Wert
erbeuteten
Autos
scheidet
.
-9-
3
.
aufgezeigten
Rechtsfehler
führen
Aufhebung
gesamten
Einziehungsentscheidung
.
Landgericht
rechtsfehlerfrei
getroffenen
Feststellungen
können
aufrechterhalten
bleiben
.
neue
Tatrichter
kann
Mitverfügungsgewalt
Angeklagten
Fahrzeugen
Fällen
Anklage
gegebenenfalls
Verwertungserlös
Fahrzeugs
Fall
Anklage
ergänzende
Feststellungen
treffen
.