BESCHLUSS 21 . August Strafsache schweren Bandendiebstahls ECLI : : BGH:2018:210818B2STR311.18.0 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Beschwerdeführers Generalbundesanwalts Ziffer . Antrag 21 . August gemäß § Abs. einstimmig beschlossen : 1 . Revision Angeklagten wird Urteil Landgerichts 16 . April Ausspruch Einziehung Wertes Taterträgen aufgehoben . Umfang Aufhebung wird Sache neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittels andere Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . 2 . weiter gehende Revision wird verworfen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten schweren Bandendiebstahls Fällen Gesamtfreiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt Einziehung Wertes Taterträgen Höhe € angeordnet . Rüge Verletzung formellen sachlichen Rechts gestützte Revision hat Entscheidungsformel ersichtlichen Teilerfolg ; Übrigen ist unbegründet Sinne § Abs. . Feststellungen war Angeklagte Mitglied Bande arbeitsteilig hochwertige Kraftfahrzeuge Funkstreckenverlängerer entwendete . Aufgabe Angeklagten war gemeinsam weiteren Mittätern Ort Fahrzeuge öffnen mitgeführte gefälschte Kennzeichen gestohlenen Kraftfahrzeuge anzubringen . wurden Öffnen Bandenmitglied gefahren weitere Mittäter Stunden Einzelteile zerlegt Anschluss weiterverkauft wurden . Gruppierung handelte enger Absprache Tatgenosse wusste Notwendigkeit jeweiligen Tatbeitrags konkreten Ausführung Gesamtvorhabens . Beteiligten wollten Taten dauerhaft Lebensunterhalt finanzieren . Art Weise entwendeten Angeklagte Mittäter 16 . Oktober zunächst südhessischen Audi SQ Wert € unbekannt gebliebenen Person überführt wurde Fall Anklage . gleichen Nacht stahlen Angeklagte Mittäter anderer Stelle Wert € . Angeklagte brachte Fahrzeug weiteren Bandenmitgliedern Beuteanteil Höhe € erhielt Fall Anklage . 8 November entwendeten Angeklagte Mittäter südhessischen W. SQ Wert € unbekannten Person überführt wurde Fall Anklage . Anschluss stahlen Angeklagte Mittäter anderer Stelle Avant Wert € Fall Anklage Angeklagte fahren wollte . Tatbeitrag sollte wiederum € erhalten . Bundespolizei Angeklagten mehrstündiger Fahrt entwendeten Fahrzeug Nähe polnischen Grenze kontrollieren wollte versuchte entkommen . verunfallte Fluchtversuchs konnte festgenommen werden . Fahrzeug erlitt Totalschaden wurde sichergestellt verwertet . Verwertungserlös hat Strafkammer festgestellt . II . 1 . ausgeführte Verfahrensrüge genügt Anforderungen § Abs. Satz ist unzulässig . 2 . umfassende materiellrechtliche Prüfung Urteils hat Strafausspruch Angeklagten beschwerenden Rechtsfehler ergeben . Hingegen hat Einziehungsentscheidung Bestand . Landgericht hat Einziehungsentscheidung Höhe € § § Abs. StGB gestützt . Einziehungsentscheidung unterfällt bereits Aufhebung Strafkammer versäumt hat Grundlagen Berechnung Urteil näher darzulegen 27 . Juni NStZ-RR . hätte hier jedoch bestanden Strafkammer allein mitgeteilte Gesamtsumme Wertersatzeinziehung Höhe € offen lässt Strafkammer Betrag Summe Fahrzeugwerte Fällen € € € Summe Fahrzeugwerte Fällen € € errechnet hat . Einziehungsanordnung Strafkammer Höhe € wird Übrigen ersten noch zweiten Berechnungsvariante Feststellungen getragen . Einziehung Wertes Taterträgen gemäß § Satz StGB knüpft § Abs. StGB setzt Täter rechtswidrige Tat erlangt hat . Vermögenswert ist Tat erlangt Täter Teilnehmer unmittelbar Verwirklichung Tatbestandes Phase Tatablaufs so zugeflossen ist tatsächliche Verfügungsgewalt ausüben kann Urteil 24 . Mai . . Annahme mittäterschaftlichen Handelns vermag fehlende Darlegung Erlangung tatsächlicher Mit-)Verfügungsgewalt ersetzen . Tatbeteiligten kann Gesamtheit Tat Erlangten Folge gesamtschuldnerischen Haftung vgl. Senat Beschluss 18 Juli juris . f. ; Urteil 25 . April nur dann zugerechnet werden Beteiligten einig sind Mitverfügungsgewalt zukommen soll Beschluss 27 . April NStZ auch tatsächlich hatte Senat Beschluss 8 . Dezember . genügt Tatbeteiligte zumindest faktische wirtschaftliche Mitverfügungsgewalt Vermögensgegenstand erlangte . ist jedenfalls dann Fall Sinne rein tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses ungehinderten Zugriff betreffenden Vermögensgegenstand nehmen konnte Urteil 24 . Mai aaO . spätere Aufgabe Mitverfügungsgewalt ist unerheblich Urteil 2 Juli NStZ-RR . § Satz StGB ist Wertersatzeinziehung anzuordnen Beschaffenheit Erlangten Anordnung Einziehung bestimmten Gegenstandes undurchführbar ist StGB/Heuchemer 39 . Ed . . . Gesetzgeber hat § StGB Regelungsgehalt 30 . Juni geltenden § StGB Verfall Wertersatz inhaltliche Änderung übernommen BT-Drucks . 18/9525 S. . Wertersatzeinziehung erfolgt Erlangte Entscheidungszeitpunkt mehr Vermögen Empfängers befindet erlangte Sache verarbeitet verbraucht verloren zerstört unauffindbar beiseite geschafft hat vgl. Urteil 5 . Dezember ; MüKo-StGB/Joecks 3 . Aufl . . 8 ; NK-StGB/Saliger 5 . Aufl . . . § Satz StGB tritt Wertersatzeinziehung Einziehung Erlangten § Abs. StGB Wert Gegenstandes Entscheidungszeitpunkt Wert zunächst Erlangten zurückbleibt . ist dann Fall erlangte Gegenstand beschädigt worden ist . Fall ist Wertersatzeinziehung Höhe Differenz Wert zunächst unbeschädigt erlangten Gegenstandes Beschädigung reduzierten Zeitwert Entscheidungszeitpunkt anzuordnen StGB/Heuchemer aaO . 8 ; MüKo-StGB/Joecks aaO . 13 ; NStZ . . Maßstäben kann Einziehung Wertersatzes Höhe € Fälle gestützt werden . Feststellungen tragen Fällen faktische noch wirtschaftliche Mitverfügungsmacht Angeklagten . Zwar handelten Gruppenmitglieder enger Absprache . Angeklagte war auch Mittäter unmittelbaren Diebstahl Fahrzeuge beteiligt . Urteilsgründen ist jedoch entnehmen Angeklagte Diebstahlstat ungehinderten Zugriff Fahrzeuge Anschluss andere Personen gebracht wurden hatte . Strafkammer hat auch festgestellt später Vermögenswert verkörperten mitverfügen konnte . Tatbeitrag beschränkte Fällen mittäterschaftliche Öffnen Fahrzeuge Anbringen gefälschten chen Überführungsfahrt Dritte vorzubereiten . ist faktische noch wirtschaftliche Mitverfügungsmacht belegt . Einziehung Wertes Taterträgen Höhe € kann auch gestützt werden Angeklagte Fällen gestohlenen Fahrzeuge überführte . Zwar besaß Angeklagte Überführungsfahrt faktische Herrschaft ungehinderten Zugriff Fahrzeuge . alleine Angeklagten durchgeführten Transports Fahrstrecke Kilometern resultierenden Fahrzeit Stunden waren Fahrzeuge auch nur kurzfristig transitorisch überlassen vgl. Urteil 7 . Juni . . Wertersatzeinziehung Höhe € ist gleichwohl belegt . Zwar wäre Fall Höhe € möglich jedoch beschränkte Fall Differenz ursprünglichen Verkehrswert Höhe € Verwertungserlös Fahrzeugs Höhe Kammer indes festgestellt hat . weitergehende Wertersatzeinziehung war Fall ausgeschlossen Einziehung Fahrzeugs Beschädigung zunächst durchführbar blieb Ersatzanspruch Verletzten Verwertung Fahrzeugs Gunsten Höhe Verwertungserlöses erloschen ist § Abs. StGB . Auch Strafkammer § Abs. StGB gestützte Einziehungsanordnung Höhe € hat Bestand . Einziehung § Abs. StGB erstreckt frühere Verfall grundsätzlich nur unmittelbare erlangte Etwas BT-Drucks . 18/9525 S. . Gesetzgeber Ersetzung Wortes Wort Anwendungsbereich Vorschrift erweitert BT-Drucks . 18/9525 S. Bruttoprinzip gestärkt hat soll Abschöpfung Gesamtheit Vermögenswerte dasjenige beschränken Tatbeteiligten Drittbegünstigten unmittelbar Verwirklichung Tatbestands Phase Tatablaufs zugeflossen ist BT-Drucks . 18/9525 S. . Mittelbar Verwertung unmittelbaren Tatbeute erlangte Vermögenszuwächse können auch weiterhin nur Surrogat Anordnung § Abs. Nr. StGB eingezogen werden Urteil 8 . Februar juris . . Gesetzgeber getroffene Unterscheidung Einziehung Erlangten § Abs. StGB Einziehung Surrogats § Abs. Nr. StGB stellt Einziehung § Abs. StGB Surrogate erstreckt BT-Drucks . 18/9525 S. ; Urteil 8 . Februar aaO . Angeklagte hat Fall unmittelbar Mitverfügungsgewalt gestohlenen erlangt . ermöglicht Einziehung Fahrzeugwerts § Satz StGB . Betrag Höhe € erhielt Anteil Tatbeute gestohlenen Fahrzeugs Gegenzug Mitverfügungsgewalt aufgegeben hatte . Einziehung € zusätzlich Wert erbeuteten Autos scheidet . -9- 3 . aufgezeigten Rechtsfehler führen Aufhebung gesamten Einziehungsentscheidung . Landgericht rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen können aufrechterhalten bleiben . neue Tatrichter kann Mitverfügungsgewalt Angeklagten Fahrzeugen Fällen Anklage gegebenenfalls Verwertungserlös Fahrzeugs Fall Anklage ergänzende Feststellungen treffen .