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302 lines
2.5 KiB

BESCHLUSS
StR
7
.
Mai
Strafsache
Beihilfe
unerlaubten
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
7
.
Mai
gemäß
Abs.
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
15
November
Schuldspruch
geändert
Angeklagte
Beihilfe
unerlaubten
Handeltreiben
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
Tateinheit
versuchter
Durchfuhr
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
schuldig
ist
Rechtsfolgenausspruch
Ausnahme
Einziehungsanordnung
betreffend
Telefon
Sim-Karte
Zubehör
Flugschein
zugehörigen
Feststellungen
aufgehoben
.
2
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
3
.
weitergehende
Revision
wird
verworfen
.
Gründe
:
1
.
Landgericht
hat
Angeklagten
Beihilfe
unerlaubten
Handeltreiben
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
heitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
sichergestellte
Geldbeträge
Rauschgift
eingezogen
.
wendet
Revision
Angeklagten
Sachrüge
.
Rechtsmittel
hat
Beschlusstenor
ersichtlichen
Umfang
Erfolg
;
Übrigen
ist
unbegründet
Sinne
§
Abs.
.
2
.
Tateinheitlich
Beihilfe
unerlaubten
Handeltreiben
Betäubungsmitteln
steht
hier
versuchte
Durchfuhr
Betäubungsmitteln
gemäß
Abs.
Satz
Nr.
Abs.
NStZ
171
;
Senat
20
.
Juni
StR
.
Senat
hat
Schuldspruch
entsprechend
geändert
.
steht
Angeklagte
anders
geschehen
hätte
verteidigen
können
.
3
.
Strafausspruch
hat
Bestand
.
Landgericht
ist
Ecstasy-Tabletten
enthaltenen
Wirkstoff
Grenzwert
g
MDMA-Base
BGHSt
geringe
Menge
Sinne
§
Nr.
ausgegangen
.
hat
Strafbemessung
rechtsfehlerhaft
abgestellt
Grenzwert
95-fache
überschritten
wurde
Zugrundlegung
richtigen
Grenzwertes
nur
76-fache
überschritten
worden
ist
.
Senat
kann
ausschließen
Abweichung
Nachteil
Angeklagten
ausgewirkt
hat
.
Landgericht
hat
maßvolle
Freiheitsstrafe
Jahren
Monaten
"
gerade
Hinblick
Art
Menge
Rauschgifts
schuldangemessen
erachtet
.
4
.
Auch
Einziehungsanordnung
ist
rechtlich
beanstanden
.
Kammer
hat
Ausspruch
Einziehung
eingezogene
Rauschgift
sichergestellten
Geldbeträge
konkret
bezeichnet
.
ständiger
Rechtsprechung
müssen
eingezogene
Gegenstände
so
genau
angegeben
werden
Beteiligten
Vollstreckungsorganen
Klarheit
Umfang
Einziehung
besteht
.
kann
reichem
Material
besonderen
Anlage
Urteilstenor
erfolgen
BGHSt
88
;
StGB
.
Auflage
Rdn
.
.
hier
Landgericht
vorgenommene
Bezugnahme
Asservatenverzeichnis
Liste
genügt
insoweit
hinreichend
deutlich
wird
Gegenstände
Geldbeträge
handelt
StGB
Abs.
Urteilsformel
.