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1507 lines
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Nachschlagewerk
:
ja
BGHSt
:
Veröffentlichung
:
ja
§
Abs.
Antrag
Durchführung
Sicherungsverfahrens
kann
Strafverfahren
Staatsanwaltschaft
noch
Beschwerdeverfahren
Ablehnung
Eröffnung
Hauptverfahrens
gestellt
werden
.
NAMEN
StR
6
.
Juni
Sicherungsverfahren
-2wegen
Beleidigung
u.a.
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Sitzung
6
.
Juni
teilgenommen
haben
:
Vizepräsident
Bundesgerichtshofes
Dr.
Vorsitzender
Richter
Bundesgerichtshof
Detter
Richterin
Bundesgerichtshof
Dr.
Otten
Richter
Bundesgerichtshof
Prof.
Dr.
Richterin
Bundesgerichtshof
beisitzende
Richter
Staatsanwältin
Vertreterin
Bundesanwaltschaft
Justizhauptsekretärin
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Recht
erkannt
:
Revision
Staatsanwaltschaft
wird
Urteil
Landgerichts
3
November
Feststellungen
aufgehoben
.
Sache
wird
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Unterbringung
Beschuldigten
psychiatrischen
Krankenhaus
abgelehnt
.
Hiergegen
richtet
Sachrüge
gestützte
Revision
Staatsanwaltschaft
.
Generalbundesanwalt
vertretene
Rechtsmittel
hat
Erfolg
.
Verfahrensvoraussetzung
zulässigen
Antragsschrift
demgemäß
wirksamen
Eröffnungsbeschlusses
ist
gegeben
.
einzelnen
:
Verfahren
liegen
ursprünglich
Amtsgericht
gerichtete
Anklagen
12
.
August
9
November
zugrunde
.
Strafverfahren
hat
Staatsanwaltschaft
23
.
Dezember
einstweilige
Unterbringung
Beschuldigten
§
beantragt
Hinblick
erwartende
Maßregelanordnung
Vorlage
Akten
Landgericht
gemäß
§
Abs.
§
angeregt
.
Beschluß
7
.
Februar
hat
Landgericht
Verbindung
Verfahren
Sicherungsverfahren
bezüglich
Tat
.
eröffnet
übrigen
Eröffnung
Hauptverfahrens
abgelehnt
.
teilweise
Nichteröffnung
Sicherungsverfahrens
hat
Staatsanwaltschaft
fristgerecht
sofortige
Beschwerde
eingelegt
Beschwerdebegründung
ausdrücklich
Eröffnung
Sicherungsverfahrens
beantragt
.
Oberlandesgericht
hat
Beschluß
15
.
März
sofortige
Beschwerde
Staatsanwaltschaft
Sicherungsverfahren
auch
weiteren
Taten
eröffnet
.
Antragsschrift
§
Abs.
ist
Prozeßvoraussetzung
Sicherungsverfahren
wird
Anklageschrift
ersetzt
Fischer
KK
.
Aufl
.
Rdn
.
;
Gössel
25
.
Aufl
.
Rdn
.
;
3
.
Aufl
.
Rdn
.
2
;
Kleinknecht/Meyer-Goßner
.
Aufl
.
Rdn
.
jeweils
§
.
Durchführung
Strafverfahrens
bezweckende
Anklageschrift
kann
Hauptverfahren
Sicherungsverfahren
eröffnet
werden
Eröffnungsrichter
unzulässiger
Weise
Durchführung
selbständigen
Sicherungsverfahrens
bestehende
Ermessen
Staatsanwaltschaft
eingreifen
würde
.
Fehlen
erforderlichen
Antrags
§
Abs.
vermag
auch
nachträgliche
Zustimmung
Staatsanwaltschaft
Eröffnung
Sicherungsverfahrens
ändern
.
Antrag
Durchführung
Sicherungsverfahrens
kann
jedoch
Staatsanwaltschaft
Hilfsantrag
Anklageschrift
verbunden
.
10
;
Gössel
aaO
weiteren
Verlauf
Zwischenverfahrens
gestellt
werden
aA
wohl
Kleinknecht/Meyer-Goßner
aaO
Rdn
.
.
Auch
Fall
ist
Einleitungsermessen
Staatsanwaltschaft
gewahrt
.
übrigen
ist
Staatsanwaltschaft
zu
Eröffnungsentscheidung
Gerichts
ohnehin
befugt
Anklageschrift
zurückzunehmen
Antragsschrift
§
Abs.
StPO
neu
einzureichen
.
Stellung
Sicherungsverfahrensantrags
ist
auch
noch
Beschwerdeverfahren
Ablehnung
Eröffnung
Hauptverfahrens
möglich
.
Entscheidungsfreiheit
Staatsanwaltschaft
wird
eingeschränkt
Verteidigungsinteressen
Beschuldigten
sind
Beteiligung
Beschwerdeverfahren
gewahrt
.
Anklage
Wortlaut
§
StPO
auch
Eröffnung
Hauptverfahrens
ablehnenden
Beschluß
Staatsanwaltschaft
mehr
zurückgenommen
werden
kann
470
;
Schoreit
KK
.
Aufl
.
Rdn
.
4
;
24
.
Aufl
.
Rdn
.
steht
.
Beschränkung
Rücknahmemöglichkeit
dient
Angeschuldigten
Sperrwirkungen
§
erhalten
;
Meyer-Goßner
.
Vorschrift
§
steht
aber
Ablehnung
Eröffnung
Strafverfahrens
Schuldunfähigkeit
anschließenden
Durchführung
Sicherungsverfahrens
gerade
Tolksdorf
KK
.
Aufl
.
§
Rdn
.
5
;
Rdn
.
.
Auffassung
Landgerichts
kann
Antrag
Staatsanwaltschaft
23
.
Dezember
Hilfsantrag
Durchführung
Sicherungsverfahrens
ausgelegt
werden
.
einstweilige
Unterbringung
ist
ebenso
Unterbringung
§
StGB
weiteres
Strafverfahren
möglich
.
Antragsbegründung
wird
ausgeführt
vorliegenden
gutachterlichen
Äußerungen
zumindest
verminderten
Schuldfähigkeit
Beschuldigten
auszugehen
Vorliegen
Maßregelvoraussetzungen
ausführliche
Begutachtung
Verlauf
weiteren
Strafverfahrens
klären
sei
.
Antrag
Durchführung
Sicherungsverfahrens
ist
jedoch
bezüglich
Landgericht
eröffneten
Taten
.
5.-8
.
Staatsanwaltschaft
sofortigen
Beschwerdeverfahren
oben
Ausgeführten
wirksam
gestellt
worden
.
Taten
liegen
somit
Verfahrensvoraussetzungen
Antragsschrift
§
Abs.
Eröffnungsbeschlusses
.
Taten
.
.
Nr.
Anklageschrift
12
.
August
Sachakten
einheitlichen
geschichtlichen
Lebensvorgang
prozessuale
Tat
Sinne
§
darstellen
Verfahrensbeschränkung
gewollt
war
Verfahrenskonstellation
stellte
Frage
Beschwerdeverfahren
Staatsanwaltschaft
noch
Oberlandesgericht
erfaßt
Eröffnungsentscheidung
15
.
März
auch
Tat
..
Eröffnungsbeschluß
Landgerichts
7
.
Februar
steht
Eröffnung
Sicherungsverfahrens
Landgericht
Fehlens
dahingehenden
Antrags
Staatsanwaltschaft
unwirksam
war
.
II
.
Feststellungen
wurde
Beschuldigten
Jahren
jeweils
Totschlags
verurteilt
worden
ist
letzten
Verurteilung
schwere
Persönlichkeitsstörung
festgestellt
.
zeigte
Beschuldigte
Verhalten
Einstellung
Schwäche
eigenes
Versagen
leugnete
Kritik
Fehlverhalten
verbalen
Attacken
Personen
reagierte
tatsächlich
vermeintlich
kritisierten
herabsetzten
.
Verurteilung
Jahre
entwickelte
Beschuldigten
sachverständig
beratenen
Strafkammer
krankhafte
seelische
Störung
qualifizierte
chronische
wahnhafte
Störung
Wahnvorstellung
geprägt
ist
Personen
Justiz
unfähige
Gutachter
andere
Feinde
wollten
vernichten
.
fühlte
Beschuldigte
zunehmend
undurchschaubaren
System
Naziseilschaften
bedroht
verfolgt
.
Haftentlassung
zog
Beschuldigte
.
.
.
Herbst
späteren
Bürgermeister
.
Dr.
Wahlkampfs
führten
Hausbesuchs
kennengelernt
hatte
ging
Beschuldigte
Dr.
Bestandteil
undurchschaubaren
Systems
sei
verfolge
.
Wehr
setzen
beschmierte
Oktober
öffentliche
Unterführung
abwaschbaren
Filzstiftes
Aufschrift
"
SPD-Bürgermeister
benutzt
methoden
erwerbsunfähige
Sozialhilfeempfänger
!
!
!
"
Fall
.
.
Folgezeit
warf
Dr.
u.a.
Flugblättern
terrorisieren
digte
Terrorakte
wehren
.
Dr.
Familie
bedroht
fühlte
versuchte
vergeblich
Einweisung
Beschuldigten
psychiatrische
Klinik
erreichen
.
Scheitern
Versuche
wandte
Medien
April
S.
September
Nachrichtenmagazin
Beschuldigten
berichteten
.
7
.
Juni
stellte
Beschuldigte
-9-
Unterführung
.
hielt
Schild
Aufschrift
kalte
Herz
"
Körper
Fall
.
.
25
.
Juni
demonstrierte
Beschuldigte
Bushaltestelle
Bürgermeister
Schild
Aufschrift
"
wäre
Dr.
Bus
wartende
Zeugin
"
trug
.
äußerte
doch
bringe
reagierte
heftig
fragte
Zeugin
Arsch
"
auch
gewählt
habe
Fall
.
.
Beschuldigte
anschließend
Klappmesser
Klingenlänge
zog
Zeugin
Bauch
hielt
äußerte
Dr.
Dr.
zusammenarbeite
werde
kennenlernen
genauso
kennenlernen
werde
hat
Strafkammer
festgestellt
Fall
.
.
26
Juli
trug
Straße
stehende
Beschuldigte
Schild
Aufschrift
jagt
Menschen
Tiere
"
Hals
.
amten
angesprochen
äußerte
Dr.
verfolge
vernichte
Men-
schen
ähnlich
Judenverfolgung
Dritten
Reich
Fall
.
.
Bericht
Beschuldigten
Nachrichtenmagazin
erschienen
war
stand
Beschuldigte
Tagen
September
jeweils
Straße
.
einmal
Schild
Aufschrift
mord
TV
"
anderen
Tagen
Plakat
Aufschrift
"
Bürgermeister
begeht
Rufmord
"
trug
Fall
.
.
Beschuldigten
fehlte
chronischen
wahnhaften
Störung
gesamten
Tatzeitraum
Unrechtsbewußtsein
.
besteht
Gefahr
Beschuldigte
harmlose
Situationen
derart
verzerrt
wahrnimmt
gewaltsame
Notwehr
gerechtfertigt
erscheint
.
ergibt
erhöhte
Gefahr
Gewalttaten
begehen
wird
Opfer
erheblich
geschädigt
werden
können
.
.
Landgericht
hat
Tat
II.1
.
gemeinschädliche
Sachbeschädigung
§
Abs.
StGB
Taten
.
5
.
Beleidigungen
§
StGB
gewertet
Grundlage
Voraussetzungen
Unterbringung
psychiatrischen
Krankenhaus
§
StGB
bejaht
.
Hinweis
§
StGB
hat
dennoch
Anordnung
Maßregel
abgelehnt
Unterbringung
geringfügigen
Anlaßtaten
unverhältnismäßig
sei
.
Erwägung
Strafkammer
hält
rechtlichen
Überprüfung
stand
.
1
.
Ablehnung
Maßregelanordnung
kann
schon
Bestand
haben
Strafkammer
vorgenommene
Verhältnismäßigkeitsprüfung
§
StGB
ergebenden
rechtlichen
Anforderungen
gerecht
wird
.
Vorschrift
§
StGB
darf
Unterbringung
psychiatrischen
Krankenhaus
angeordnet
werden
Bedeutung
Täter
begangenen
erwartenden
Taten
Grad
ausgehenden
Gefahr
Verhältnis
steht
.
Norm
nennt
voneinander
unterscheidende
Kriterien
Bezugpunkte
Verhältnismäßigkeitsprüfung
zugrunde
legen
sind
.
darf
Zulässigkeit
Maßregel
jedoch
Verhältnis
StGB
bezeichneten
Elemente
beurteilt
werden
.
Vielmehr
sind
Merkmale
insgesamt
würdigen
Schwere
Maßregel
verbundenen
Eingriffs
Verhältnis
setzen
BGHSt
.
Unterbringung
§
StGB
Zweck
Verhinderung
künftiger
Taten
abzielt
wird
vorzunehmenden
Gesamtwürdigung
regelmäßig
Bedeutung
Zukunft
erwartenden
zungen
besonderes
Gewicht
zukommen
.
Anordnung
Maßregel
kann
auch
dann
zulässig
sein
bisherigen
Taten
betrachtet
weniger
gewichtig
erscheinen
Zukunft
aber
Taten
erheblicher
Schwere
erwarten
sind
BGHSt
;
StGB
.
Aufl
.
§
Rdn
.
2
;
Tröndle/Fischer
StGB
.
Aufl
.
§
Rdn
.
.
festgestellten
Anlaßtaten
Erheblichkeitsschwelle
überschreiten
berührt
somit
Vorliegen
Unterbringungsvoraussetzungen
§
StGB
NStZ
169
;
Tröndle/Fischer
aaO
§
Rdn
.
;
Rdn
.
noch
stellt
allein
betrachtet
Verhältnismäßigkeit
Unterbringung
Frage
.
Grundsätzen
trägt
angefochtene
Urteil
ausreichend
Rechnung
.
Strafkammer
leitet
Frage
Verhältnismäßigkeit
befassenden
Urteilsausführungen
zwar
wörtlichen
Wiedergabe
StGB
.
nachfolgenden
Erörterungen
befassen
aber
nahezu
ausschließlich
Gewicht
festgestellten
Anlaßtaten
.
Auseinandersetzung
Bedeutung
Feststellungen
Beschuldigten
erwartenden
Gewalttaten
erheblichen
Schädigung
Opfer
einhergehen
können
Grad
Wahrscheinlichkeit
Taten
Rahmen
Kriterien
§
StGB
umfassenden
Gesamtwürdigung
läßt
Urteil
vermissen
.
Strafkammer
Würdigung
Tötungsdelikte
Fehlen
gewalttätiger
Reaktionen
Zeit
Haftentlassung
abhebt
setzt
Widerspruch
Feststellungen
Gefährlichkeit
Beschuldigten
.
2
.
Weitere
durchgreifende
sachlich-rechtliche
Bedenken
erheben
tatrichterliche
Bewertung
Anlaßtaten
Betracht
kommenden
Fälle
.
4
.
6.-8
..
Landgericht
Fall
.
Beschuldigten
begangenen
Drohung
gezogenen
Taschenmesser
hat
überzeugen
können
hält
Beweiswürdigung
Strafkammer
revisionsrechtlichen
Prüfung
stand
.
Zeugin
hat
Hauptverhandlung
angegeben
schuldigte
habe
Opinel-Messer
gezogen
kurzem
Abstand
Richtung
gehalten
Drohung
wiederholt
B.
sammenarbeite
werde
kennenlernen
.
alte
Frau
gekommen
sei
habe
Beschuldigte
Messer
wieder
weggesteckt
.
Zeit
später
habe
ebenso
Beschuldigte
Bus
bestiegen
sei
Hause
gefahren
.
dort
habe
Dr.
angerufen
gefragt
blem
Beschuldigten
habe
Nachfrage
Dr.
Vorfall
berichtet
.
Richtigkeit
Schilderung
hat
Strafkammer
überzeugen
vermocht
Zeugin
Polizei
Amtsperson
Einschreiten
bewegen
Bürgermeister
gewandt
erst
Nachfrage
hin
Vorfall
berichtet
habe
.
habe
staatsanwaltschaftlichen
Vernehmung
26
Juli
ausgesagt
Vorfall
völlig
erschrocken
gewesen
sein
so
Angst
Woche
Stadt
gegangen
sei
Angelegenheit
Bekundungen
Hauptverhandlung
große
Bedeutung
gehabt
habe
.
Würdigung
Aussage
Zeugin
hat
Strafkammer
indessen
berücksichtigt
Messereinsatz
bestreitende
Beschuldigte
eingeräumt
hat
Opinel-Messer
Begegnung
Zeugin
Bauchtasche
geführt
haben
Messer
kurze
Zeit
Vorfall
Polizei
sichergestellt
wurde
.
Anhaltspunkte
vorliegen
Zeugin
unabhängig
Vorfall
Kenntnis
Mitführen
Messers
hatte
spricht
Umstand
eher
Richtigkeit
Schilderung
.
hat
Landgericht
Frage
auseinandergesetzt
Anlaß
Zeugin
Beschuldigte
Vorfall
unbekannt
war
haben
sollte
Beschuldigten
fälschlicherweise
belasten
.
Bewertung
Verhaltens
Zeugin
Tat
ist
schließlich
naheliegende
Möglichkeit
unbeachtet
geblieben
Zeugin
Telefonat
Dr.
strafrechtlichen
Vorbelastung
schuldigten
erfuhr
Einschätzung
Vorfalls
Information
nachhaltig
verändert
wurde
.
Fällen
II
.
2
.
6.-8
.
schon
zweifelhaft
sein
kann
Tatbestand
Beleidigung
überhaupt
erfüllt
anzusehen
ist
Tatrichter
prüfen
hat
ist
Annahme
Landgerichts
Kundgaben
Beschuldigten
seien
Wahrnehmung
berechtigter
Interessen
gerechtfertigt
ebenfalls
frei
Rechtsfehlern
.
Rechtfertigungsgrund
§
StGB
setzt
Abwägung
widerstreitenden
Interessen
Beteiligten
BGHSt
Ehrverletzung
konkreten
Umständen
angemessenes
Mittel
Interessenwahrnehmung
darstellt
Tröndle/Fischer
aaO
§
Rdn
.
.
hiernach
erforderliche
umfassende
Interessenabwägung
fehlt
angefochtenen
Urteil
.
Insoweit
wird
neu
entscheidende
Tatrichter
beachten
haben
Auseinandersetzung
Beschuldigten
begonnen
Verhalten
u.a.
Tat
II.1
.
Öffentlichkeit
getragen
wurde
.
Fall
.
festgestellte
Verhalten
Beschuldigten
erfüllt
Tatbestand
gemeinschädlichen
Sachbeschädigung
§
Abs.
StGB
Beschädigung
Unterführung
Schriftzug
öffentlichen
Nutzen
dienende
Funktion
beeinträchtigte
vgl.
;
Rdn
.
.
liegt
jedoch
Sachbeschädigung
gemäß
§
Abs.
StGB
Staatsanwaltschaft
Anklage
12
.
August
öffentliche
Interesse
Strafverfolgung
bejaht
hat
.
Vizepräsident
Dr.
befindet
Urlaub
kann
unterschreiben
.
Detter
Detter
Otten