Nachschlagewerk : ja BGHSt : Veröffentlichung : ja § Abs. Antrag Durchführung Sicherungsverfahrens kann Strafverfahren Staatsanwaltschaft noch Beschwerdeverfahren Ablehnung Eröffnung Hauptverfahrens gestellt werden . NAMEN StR 6 . Juni Sicherungsverfahren -2wegen Beleidigung u.a. 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Sitzung 6 . Juni teilgenommen haben : Vizepräsident Bundesgerichtshofes Dr. Vorsitzender Richter Bundesgerichtshof Detter Richterin Bundesgerichtshof Dr. Otten Richter Bundesgerichtshof Prof. Dr. Richterin Bundesgerichtshof beisitzende Richter Staatsanwältin Vertreterin Bundesanwaltschaft Justizhauptsekretärin Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Recht erkannt : Revision Staatsanwaltschaft wird Urteil Landgerichts 3 November Feststellungen aufgehoben . Sache wird neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittels andere Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . Gründe : Landgericht hat Unterbringung Beschuldigten psychiatrischen Krankenhaus abgelehnt . Hiergegen richtet Sachrüge gestützte Revision Staatsanwaltschaft . Generalbundesanwalt vertretene Rechtsmittel hat Erfolg . Verfahrensvoraussetzung zulässigen Antragsschrift demgemäß wirksamen Eröffnungsbeschlusses ist gegeben . einzelnen : Verfahren liegen ursprünglich Amtsgericht gerichtete Anklagen 12 . August 9 November zugrunde . Strafverfahren hat Staatsanwaltschaft 23 . Dezember einstweilige Unterbringung Beschuldigten § beantragt Hinblick erwartende Maßregelanordnung Vorlage Akten Landgericht gemäß § Abs. § angeregt . Beschluß 7 . Februar hat Landgericht Verbindung Verfahren Sicherungsverfahren bezüglich Tat . eröffnet übrigen Eröffnung Hauptverfahrens abgelehnt . teilweise Nichteröffnung Sicherungsverfahrens hat Staatsanwaltschaft fristgerecht sofortige Beschwerde eingelegt Beschwerdebegründung ausdrücklich Eröffnung Sicherungsverfahrens beantragt . Oberlandesgericht hat Beschluß 15 . März sofortige Beschwerde Staatsanwaltschaft Sicherungsverfahren auch weiteren Taten eröffnet . Antragsschrift § Abs. ist Prozeßvoraussetzung Sicherungsverfahren wird Anklageschrift ersetzt Fischer KK . Aufl . Rdn . ; Gössel 25 . Aufl . Rdn . ; 3 . Aufl . Rdn . 2 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner . Aufl . Rdn . jeweils § . Durchführung Strafverfahrens bezweckende Anklageschrift kann Hauptverfahren Sicherungsverfahren eröffnet werden Eröffnungsrichter unzulässiger Weise Durchführung selbständigen Sicherungsverfahrens bestehende Ermessen Staatsanwaltschaft eingreifen würde . Fehlen erforderlichen Antrags § Abs. vermag auch nachträgliche Zustimmung Staatsanwaltschaft Eröffnung Sicherungsverfahrens ändern . Antrag Durchführung Sicherungsverfahrens kann jedoch Staatsanwaltschaft Hilfsantrag Anklageschrift verbunden . 10 ; Gössel aaO weiteren Verlauf Zwischenverfahrens gestellt werden aA wohl Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO Rdn . . Auch Fall ist Einleitungsermessen Staatsanwaltschaft gewahrt . übrigen ist Staatsanwaltschaft zu Eröffnungsentscheidung Gerichts ohnehin befugt Anklageschrift zurückzunehmen Antragsschrift § Abs. StPO neu einzureichen . Stellung Sicherungsverfahrensantrags ist auch noch Beschwerdeverfahren Ablehnung Eröffnung Hauptverfahrens möglich . Entscheidungsfreiheit Staatsanwaltschaft wird eingeschränkt Verteidigungsinteressen Beschuldigten sind Beteiligung Beschwerdeverfahren gewahrt . Anklage Wortlaut § StPO auch Eröffnung Hauptverfahrens ablehnenden Beschluß Staatsanwaltschaft mehr zurückgenommen werden kann 470 ; Schoreit KK . Aufl . Rdn . 4 ; 24 . Aufl . Rdn . steht . Beschränkung Rücknahmemöglichkeit dient Angeschuldigten Sperrwirkungen § erhalten ; Meyer-Goßner . Vorschrift § steht aber Ablehnung Eröffnung Strafverfahrens Schuldunfähigkeit anschließenden Durchführung Sicherungsverfahrens gerade Tolksdorf KK . Aufl . § Rdn . 5 ; Rdn . . Auffassung Landgerichts kann Antrag Staatsanwaltschaft 23 . Dezember Hilfsantrag Durchführung Sicherungsverfahrens ausgelegt werden . einstweilige Unterbringung ist ebenso Unterbringung § StGB weiteres Strafverfahren möglich . Antragsbegründung wird ausgeführt vorliegenden gutachterlichen Äußerungen zumindest verminderten Schuldfähigkeit Beschuldigten auszugehen Vorliegen Maßregelvoraussetzungen ausführliche Begutachtung Verlauf weiteren Strafverfahrens klären sei . Antrag Durchführung Sicherungsverfahrens ist jedoch bezüglich Landgericht eröffneten Taten . 5.-8 . Staatsanwaltschaft sofortigen Beschwerdeverfahren oben Ausgeführten wirksam gestellt worden . Taten liegen somit Verfahrensvoraussetzungen Antragsschrift § Abs. Eröffnungsbeschlusses . Taten . . Nr. Anklageschrift 12 . August Sachakten einheitlichen geschichtlichen Lebensvorgang prozessuale Tat Sinne § darstellen Verfahrensbeschränkung gewollt war Verfahrenskonstellation stellte Frage Beschwerdeverfahren Staatsanwaltschaft noch Oberlandesgericht erfaßt Eröffnungsentscheidung 15 . März auch Tat .. Eröffnungsbeschluß Landgerichts 7 . Februar steht Eröffnung Sicherungsverfahrens Landgericht Fehlens dahingehenden Antrags Staatsanwaltschaft unwirksam war . II . Feststellungen wurde Beschuldigten Jahren jeweils Totschlags verurteilt worden ist letzten Verurteilung schwere Persönlichkeitsstörung festgestellt . zeigte Beschuldigte Verhalten Einstellung Schwäche eigenes Versagen leugnete Kritik Fehlverhalten verbalen Attacken Personen reagierte tatsächlich vermeintlich kritisierten herabsetzten . Verurteilung Jahre entwickelte Beschuldigten sachverständig beratenen Strafkammer krankhafte seelische Störung qualifizierte chronische wahnhafte Störung Wahnvorstellung geprägt ist Personen Justiz unfähige Gutachter andere Feinde wollten vernichten . fühlte Beschuldigte zunehmend undurchschaubaren System Naziseilschaften bedroht verfolgt . Haftentlassung zog Beschuldigte . . . Herbst späteren Bürgermeister . Dr. Wahlkampfs führten Hausbesuchs kennengelernt hatte ging Beschuldigte Dr. Bestandteil undurchschaubaren Systems sei verfolge . Wehr setzen beschmierte Oktober öffentliche Unterführung abwaschbaren Filzstiftes Aufschrift " SPD-Bürgermeister benutzt methoden erwerbsunfähige Sozialhilfeempfänger ! ! ! " Fall . . Folgezeit warf Dr. u.a. Flugblättern terrorisieren digte Terrorakte wehren . Dr. Familie bedroht fühlte versuchte vergeblich Einweisung Beschuldigten psychiatrische Klinik erreichen . Scheitern Versuche wandte Medien April S. September Nachrichtenmagazin Beschuldigten berichteten . 7 . Juni stellte Beschuldigte -9- Unterführung . hielt Schild Aufschrift kalte Herz " Körper Fall . . 25 . Juni demonstrierte Beschuldigte Bushaltestelle Bürgermeister Schild Aufschrift " wäre Dr. Bus wartende Zeugin " trug . äußerte doch bringe reagierte heftig fragte Zeugin Arsch " auch gewählt habe Fall . . Beschuldigte anschließend Klappmesser Klingenlänge zog Zeugin Bauch hielt äußerte Dr. Dr. zusammenarbeite werde kennenlernen genauso kennenlernen werde hat Strafkammer festgestellt Fall . . 26 Juli trug Straße stehende Beschuldigte Schild Aufschrift jagt Menschen Tiere " Hals . amten angesprochen äußerte Dr. verfolge vernichte Men- schen ähnlich Judenverfolgung Dritten Reich Fall . . Bericht Beschuldigten Nachrichtenmagazin erschienen war stand Beschuldigte Tagen September jeweils Straße . einmal Schild Aufschrift mord TV " anderen Tagen Plakat Aufschrift " Bürgermeister begeht Rufmord " trug Fall . . Beschuldigten fehlte chronischen wahnhaften Störung gesamten Tatzeitraum Unrechtsbewußtsein . besteht Gefahr Beschuldigte harmlose Situationen derart verzerrt wahrnimmt gewaltsame Notwehr gerechtfertigt erscheint . ergibt erhöhte Gefahr Gewalttaten begehen wird Opfer erheblich geschädigt werden können . . Landgericht hat Tat II.1 . gemeinschädliche Sachbeschädigung § Abs. StGB Taten . 5 . Beleidigungen § StGB gewertet Grundlage Voraussetzungen Unterbringung psychiatrischen Krankenhaus § StGB bejaht . Hinweis § StGB hat dennoch Anordnung Maßregel abgelehnt Unterbringung geringfügigen Anlaßtaten unverhältnismäßig sei . Erwägung Strafkammer hält rechtlichen Überprüfung stand . 1 . Ablehnung Maßregelanordnung kann schon Bestand haben Strafkammer vorgenommene Verhältnismäßigkeitsprüfung § StGB ergebenden rechtlichen Anforderungen gerecht wird . Vorschrift § StGB darf Unterbringung psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden Bedeutung Täter begangenen erwartenden Taten Grad ausgehenden Gefahr Verhältnis steht . Norm nennt voneinander unterscheidende Kriterien Bezugpunkte Verhältnismäßigkeitsprüfung zugrunde legen sind . darf Zulässigkeit Maßregel jedoch Verhältnis StGB bezeichneten Elemente beurteilt werden . Vielmehr sind Merkmale insgesamt würdigen Schwere Maßregel verbundenen Eingriffs Verhältnis setzen BGHSt . Unterbringung § StGB Zweck Verhinderung künftiger Taten abzielt wird vorzunehmenden Gesamtwürdigung regelmäßig Bedeutung Zukunft erwartenden zungen besonderes Gewicht zukommen . Anordnung Maßregel kann auch dann zulässig sein bisherigen Taten betrachtet weniger gewichtig erscheinen Zukunft aber Taten erheblicher Schwere erwarten sind BGHSt ; StGB . Aufl . § Rdn . 2 ; Tröndle/Fischer StGB . Aufl . § Rdn . . festgestellten Anlaßtaten Erheblichkeitsschwelle überschreiten berührt somit Vorliegen Unterbringungsvoraussetzungen § StGB NStZ 169 ; Tröndle/Fischer aaO § Rdn . ; Rdn . noch stellt allein betrachtet Verhältnismäßigkeit Unterbringung Frage . Grundsätzen trägt angefochtene Urteil ausreichend Rechnung . Strafkammer leitet Frage Verhältnismäßigkeit befassenden Urteilsausführungen zwar wörtlichen Wiedergabe StGB . nachfolgenden Erörterungen befassen aber nahezu ausschließlich Gewicht festgestellten Anlaßtaten . Auseinandersetzung Bedeutung Feststellungen Beschuldigten erwartenden Gewalttaten erheblichen Schädigung Opfer einhergehen können Grad Wahrscheinlichkeit Taten Rahmen Kriterien § StGB umfassenden Gesamtwürdigung läßt Urteil vermissen . Strafkammer Würdigung Tötungsdelikte Fehlen gewalttätiger Reaktionen Zeit Haftentlassung abhebt setzt Widerspruch Feststellungen Gefährlichkeit Beschuldigten . 2 . Weitere durchgreifende sachlich-rechtliche Bedenken erheben tatrichterliche Bewertung Anlaßtaten Betracht kommenden Fälle . 4 . 6.-8 .. Landgericht Fall . Beschuldigten begangenen Drohung gezogenen Taschenmesser hat überzeugen können hält Beweiswürdigung Strafkammer revisionsrechtlichen Prüfung stand . Zeugin hat Hauptverhandlung angegeben schuldigte habe Opinel-Messer gezogen kurzem Abstand Richtung gehalten Drohung wiederholt B. sammenarbeite werde kennenlernen . alte Frau gekommen sei habe Beschuldigte Messer wieder weggesteckt . Zeit später habe ebenso Beschuldigte Bus bestiegen sei Hause gefahren . dort habe Dr. angerufen gefragt blem Beschuldigten habe Nachfrage Dr. Vorfall berichtet . Richtigkeit Schilderung hat Strafkammer überzeugen vermocht Zeugin Polizei Amtsperson Einschreiten bewegen Bürgermeister gewandt erst Nachfrage hin Vorfall berichtet habe . habe staatsanwaltschaftlichen Vernehmung 26 Juli ausgesagt Vorfall völlig erschrocken gewesen sein so Angst Woche Stadt gegangen sei Angelegenheit Bekundungen Hauptverhandlung große Bedeutung gehabt habe . Würdigung Aussage Zeugin hat Strafkammer indessen berücksichtigt Messereinsatz bestreitende Beschuldigte eingeräumt hat Opinel-Messer Begegnung Zeugin Bauchtasche geführt haben Messer kurze Zeit Vorfall Polizei sichergestellt wurde . Anhaltspunkte vorliegen Zeugin unabhängig Vorfall Kenntnis Mitführen Messers hatte spricht Umstand eher Richtigkeit Schilderung . hat Landgericht Frage auseinandergesetzt Anlaß Zeugin Beschuldigte Vorfall unbekannt war haben sollte Beschuldigten fälschlicherweise belasten . Bewertung Verhaltens Zeugin Tat ist schließlich naheliegende Möglichkeit unbeachtet geblieben Zeugin Telefonat Dr. strafrechtlichen Vorbelastung schuldigten erfuhr Einschätzung Vorfalls Information nachhaltig verändert wurde . Fällen II . 2 . 6.-8 . schon zweifelhaft sein kann Tatbestand Beleidigung überhaupt erfüllt anzusehen ist Tatrichter prüfen hat ist Annahme Landgerichts Kundgaben Beschuldigten seien Wahrnehmung berechtigter Interessen gerechtfertigt ebenfalls frei Rechtsfehlern . Rechtfertigungsgrund § StGB setzt Abwägung widerstreitenden Interessen Beteiligten BGHSt Ehrverletzung konkreten Umständen angemessenes Mittel Interessenwahrnehmung darstellt Tröndle/Fischer aaO § Rdn . . hiernach erforderliche umfassende Interessenabwägung fehlt angefochtenen Urteil . Insoweit wird neu entscheidende Tatrichter beachten haben Auseinandersetzung Beschuldigten begonnen Verhalten u.a. Tat II.1 . Öffentlichkeit getragen wurde . Fall . festgestellte Verhalten Beschuldigten erfüllt Tatbestand gemeinschädlichen Sachbeschädigung § Abs. StGB Beschädigung Unterführung Schriftzug öffentlichen Nutzen dienende Funktion beeinträchtigte vgl. ; Rdn . . liegt jedoch Sachbeschädigung gemäß § Abs. StGB Staatsanwaltschaft Anklage 12 . August öffentliche Interesse Strafverfolgung bejaht hat . Vizepräsident Dr. befindet Urlaub kann unterschreiben . Detter Detter Otten