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90 lines
794 B

BESCHLUSS
AR
18
November
Auslieferungsverfahren
Az
.
:
Generalstaatsanwaltschaft
Az
.
:
Oberlandesgericht
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
18
November
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
Untersuchung
Entscheidung
Sache
ist
gemäß
Abs.
Oberlandesgericht
zuständig
.
Gründe
:
Republik
beantragt
Haftbefehls
Auslieferung
Verurteilten
Vollstreckung
Strafurteils
Landgerichts
.
hat
letzten
bekannten
Aufenthalt
Verurteilten
bezeichnet
.
Dort
ist
Ermittlungen
Generalstaatsanwaltschaft
Oberlandesgericht
jedoch
Melderegister
erfasst
Ausländerzentralregister
geführt
genannten
Adresse
bekannt
.
Aufenthalt
ist
derzeit
unbekannt
.
bestimmt
Bundesgerichtshof
zuständige
Oberlandesgericht
§
Abs.
.
ist
Oberlandesgericht
Bezirk
wird
gemäß
§
Abs.
zuerst
ermittelt
.