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- BESCHLUSS
- AR
- 18
- November
- Auslieferungsverfahren
- Az
- .
- :
- Generalstaatsanwaltschaft
- Az
- .
- :
- Oberlandesgericht
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Anhörung
- Generalbundesanwalts
- 18
- November
- gemäß
- §
- Abs.
- beschlossen
- :
- Untersuchung
- Entscheidung
- Sache
- ist
- gemäß
- Abs.
- Oberlandesgericht
- zuständig
- .
- Gründe
- :
- Republik
- beantragt
- Haftbefehls
- Auslieferung
- Verurteilten
- Vollstreckung
- Strafurteils
- Landgerichts
- .
- hat
- letzten
- bekannten
- Aufenthalt
- Verurteilten
- bezeichnet
- .
- Dort
- ist
- Ermittlungen
- Generalstaatsanwaltschaft
- Oberlandesgericht
- jedoch
- Melderegister
- erfasst
- Ausländerzentralregister
- geführt
- genannten
- Adresse
- bekannt
- .
- Aufenthalt
- ist
- derzeit
- unbekannt
- .
- bestimmt
- Bundesgerichtshof
- zuständige
- Oberlandesgericht
- §
- Abs.
- .
- ist
- Oberlandesgericht
- Bezirk
- wird
- gemäß
- §
- Abs.
- zuerst
- ermittelt
- .
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