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525 lines
4.7 KiB

BESCHLUSS
12
.
Mai
Strafsache
1
.
2
.
3
.
unerlaubter
Einfuhr
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
u.a.
ECLI
:
:
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
12
.
Mai
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
1
.
Revisionen
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
21
.
August
betrifft
aufgehoben
Ausspruch
Einzelstrafen
Fällen
Urteilsgründe
Ausspruch
Gesamtstrafen
Ausspruch
Dauer
Vorwegvollzugs
.
2
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittel
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
3
.
weitergehenden
Revisionen
werden
verworfen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
folgt
verurteilt
:
Angeklagten
unerlaubter
Einfuhr
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
Tateinheit
unerlaubtem
Handeltreiben
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
unerlaubtem
Handeltreiben
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
tatmehrheitlichen
Fällen
Anstiftung
unerlaubten
Einfuhr
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
Tateinheit
unerlaubtem
Handeltreiben
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Angeklagten
Beihilfe
unerlaubten
Handeltreiben
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
Tatmehrheit
unerlaubter
Einfuhr
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
Tateinheit
Beihilfe
unerlaubten
Handeltreiben
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Angeklagten
Freispruch
Übrigen
Einbeziehung
rechtskräftigen
Strafe
Anstiftung
unerlaubten
Einfuhr
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
Tateinheit
Beihilfe
unerlaubten
Handeltreiben
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
Tatmehrheit
unerlaubtem
Handeltreiben
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
unerlaubter
Einfuhr
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
Tateinheit
unerlaubtem
Handeltreiben
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
.
Angeklagten
hat
Strafkammer
Unterbringung
Entziehungsanstalt
Vorwegvollzug
Jahren
Freiheitsstrafe
angeordnet
.
Angeklagten
erzielen
jeweils
Sachrüge
Beschlussformel
ersichtlichen
Teilerfolg
§
Abs.
;
Übrigen
bleiben
Revisionen
Gründen
jeweiligen
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
Erfolg
§
Abs.
.
1
.
Feststellungen
tragen
Schuldsprüche
.
Zwar
hat
Landgericht
nur
Fällen
IX
Urteilsgründe
konkrete
Feststellungen
Menge
Wirkstoffgehalts
jeweiligen
Betäubungsmittel
getroffen
.
Rechtsfehler
betrifft
aber
jeweiligen
Schuldsprüche
anschließenden
Verkaufs
jeweils
ganz
erheblicher
Mengen
Betäubungsmitteln
Fällen
Amphetamin
Kilogramm
Heroin
ist
auszuschließen
Einzelfall
Grenze
geringen
Menge
unterschritten
wurde
vgl.
auch
Urteil
24
.
Februar
;
8
.
Aufl
.
.
.
.
Schuldspruch
wird
auch
Fall
Feststellungen
getragen
vereinbarte
Ankauf
bezog
g
jedenfalls
Vorstellung
beteiligten
Angeklagten
durchschnittliche
Betäubungsmittel
geringe
Menge
.
Qualität
schließlich
gelieferten
Rauschgifts
vereinbarten
Qualität
unten
abweicht
ist
Schuldspruch
Handeltreibens
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
unerheblich
vgl.
Urteil
14
.
April
;
vgl.
auch
Beschluss
26
.
Oktober
BGHSt
.
2
.
Strafzumessung
hält
Fällen
Urteilsgründe
sachlich-rechtlicher
Überprüfung
stand
.
dargelegt
fehlt
Fällen
Feststellung
Wirkstoffgehalts
jeweiligen
Betäubungsmittel
Feststellung
bestimmenden
Strafzumessungsgrundes
.
Unrecht
Betäubungsmittelstraftat
Schuld
Täters
werden
maßgeblich
Wirkstoffkonzentration
Wirkstoffmenge
Rauschgifts
bestimmt
.
sachgerechte
schuldangemessene
Festsetzung
Strafen
Betäubungsmittelstrafrecht
kann
nähere
Feststellungen
Wirkstoffgehalt
regelmäßig
verzichtet
werden
.
.
;
vgl.
nur
Beschlüsse
7
.
Dezember
NStZ
6
.
August
je
.
Stehen
Betäubungsmittel
Untersuchung
Wirkstoffkonzentration
Verfügung
ist
notfalls
Anwendung
felssatzes
Berücksichtigung
sicher
festgestellten
Umstände
Herkunft
Preis
Handelsstufe
Beurteilung
Tatbeteiligten
Begutachtungen
Parallelverfahren
etc.
Schätzung
festzulegen
aaO
;
Körner/Patzak/Volkmer
aaO
.
.
.
.
derartige
Festlegung
ist
auch
Fällen
entbehrlich
Strafkammer
jeweils
Gunsten
Angeklagten
ausgegangen
ist
Monate
später
aufgefundene
Betäubungsmittel
konkret
ermittelten
Wirkstoffgehalten
ausschließbar
vorher
festgestellten
Taten
stammen
Fälle
.
hat
Strafkammer
bisherigen
Ausgangspunkt
ersichtlich
nur
Zweifelsgrundsatz
Schluss
Gunsten
Angeklagten
ziehen
aber
Lasten
Wirkstoffkonzentration
bestimmen
wollen
.
Fällen
Urteilsgründe
verhängten
Einzelstrafen
können
bestehen
bleiben
.
zieht
Aufhebung
jeweils
verhängten
Gesamtfreiheitsstrafen
.
3
.
Aufhebung
Gesamtfreiheitsstrafe
Angeklagten
entzieht
gesehen
rechtsfehlerfreien
Bestimmung
Vorwegvollzuges
Teils
Gesamtfreiheitsstrafe
§
Abs.
Satz
StGB
Grundlage
.
neue
Strafkammer
wird
neu
entscheiden
haben
.
4
.
rechtsfehlerfrei
getroffenen
Feststellungen
können
bestehen
bleiben
vgl.
§
Abs.
.
neue
Strafkammer
wird
Feststellungen
jeweiligen
Wirkstoffgehalten
Betäubungsmittel
treffen
haben
kann
auch
sonst
ergänzende
Feststellungen
treffen
bisherigen
Widerspruch
stehen
.
Raum
Radtke
Mosbacher