You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

1337 lines
11 KiB

BESCHLUSS
6
.
März
Strafsache
Mordes
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
6
.
März
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
18
.
August
Feststellungen
aufgehoben
.
Sache
wird
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Schwurgerichtskammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
Gründe
:
Strafkammer
hat
festgestellt
:
Angeklagte
hatte
geschiedenen
Ehefrau
zunächst
aufgelauert
sofort
zahlreichen
wuchtigen
Schlägen
Schlagstock
Schädel
eingeschlagen
anschließend
Strumpfhose
fest
gedrosselt
dann
noch
Reihe
tiefer
Messerstiche
zugefügt
.
Schläge
Drosseln
Stiche
hätten
jeweils
schon
allein
Tod
geführt
.
Ende
schob
Geschädigte
Sterbende
Auto
so
schnell
gefunden
würde
Tod
umso
sicherer
eintrete
.
wurde
heimtückisch
begangenen
Mordes
lebenslanger
Freiheitsstrafe
verurteilt
.
Revision
hat
Verfahrensrüge
Erfolg
§
Abs.
.
Strafkammer
hat
Erteilung
rechtlichen
Hinweises
Antrag
Hauptverhandlung
auszusetzen
zumindest
unterbrechen
rechtsfehlerhaft
zurückgewiesen
.
1
.
Folgendes
liegt
Grunde
:
unverändert
zugelassenen
Anklage
Urteil
dann
verneinten
niedrigen
Beweggründen
ausgegangen
war
ist
Tatablauf
folgt
geschildert
:
Parkplatz
lauerte
Angeklagte
Ehefrau
schlug
voller
Wucht
Kopf
.
wesentlichen
Ergebnis
Ermittlungen
heißt
:
Heimtücke
kann
ausgegangen
werden
Einlassung
Angeklagten
auch
Zeugin
auszuschließen
ist
Angeschuldigte
zwar
zunächst
Opfer
aufgelauert
hatte
dann
jedoch
Angriff
noch
Streitgespräch
kam
Angriff
vorn
erfolgte
.
2
.
Hauptverhandlung
machte
Angeklagte
Angaben
Sache
.
Noch
Vernehmung
Zeugin
weitere
Erläuterung
wies
Strafkammer
auch
Betracht
kommt
Verurteilung
Mordes
heimtückischer
Tötung
Menschen
.
beantragte
Verteidigung
Verfahren
auszusetzen
zumindest
Hauptverhandlung
unterbrechen
.
lehnte
Strafkammer
folgender
Begründung
:
Bejahung
Mordmerkmals
Heimtücke
Staatsanwaltschaft
Anklage
ausführlich
befasst
hat
würde
erhöhten
Strafbarkeit
führen
.
Verteidigung
hätte
längst
Heimtücke
auseinandersetzen
Möglichkeit
einstellen
können
.
Ferner
liegt
vorsorglich
erteilten
Hinweis
Veränderung
angeklagten
Lebenssachverhalts
zugrunde
.
Letzterer
rechtfertigt
vielmehr
Umständen
Bejahung
Heimtücke
S.
2
.
Abs.
ist
zitierte
Passage
.
Auch
konnte
Verteidigung
Zulassung
Anklage
einstellen
.
3
.
beanstandet
Revision
Recht
:
Ansatz
zutreffend
ist
Auffassung
Strafkammer
könne
Beurteilung
Frage
Hauptverhandlung
auszusetzen
zumindest
unterbrechen
ist
§
Abs.
Bedeutung
sein
vorangegangene
Hinweis
Änderung
Sachverhalts
allein
geänderten
rechtlichen
Bewertung
unveränderten
Sachverhalts
beruht
.
Hier
liegt
jedoch
Besonderheit
Anklage
Eröffnungsbeschluss
sehr
klar
letztlich
unterschiedlichen
Sachverhalten
Anklagesatz
einerseits
Grundlage
rechtlichen
Bewertung
näherer
Begründung
wesentlichen
Ergebnis
Ermittlungen
andererseits
ausgehen
.
Unklarheit
führt
unmittelbar
Unklarheit
Hinweises
noch
steigert
so
Strafkammer
ergänzend
geänderte
rechtliche
Bewertung
lediglich
Umständen
Platz
greifen
soll
verdeutlichen
sein
könnten
.
Unabhängig
bestehen
weitere
rechtliche
Bedenken
:
Strafkammer
ist
Erteilung
Hinweises
naheliegend
ausgegangen
Heimtücke
sei
hier
niedrigen
Beweggründen
zusätzliches
Mordmerkmal
.
Entscheidung
Aussetzung
Unterbrechung
erwogen
hat
Verurteilung
Mordes
ändere
hat
erkennbar
bedacht
Annahme
voneinander
unabhängiger
Mordmerkmale
Heimtücke
niedrige
Bewegründe
Schuldschwere
§
StGB
bedeutsam
sein
kann
.
dann
weiteren
Verlauf
aber
erkannte
allein
Heimtücke
Mordmerkmal
übrig
blieb
konnte
ohnehin
schon
klare
Erwägung
Hinweis
Heimtücke
sei
nur
vorsorglich
erfolgt
erkennbare
Bedeutung
mehr
haben
.
4
.
Jedenfalls
hält
aber
Auffassung
rechtlicher
Prüfung
stand
Angeklagte
Verteidiger
hätte
längst
Verteidigung
Anklage
ausdrücklich
verneinten
Vorwurf
vorbereiten
können
.
Allerdings
ist
tatrichterliche
Ermessen
Entscheidung
gemäß
Abs.
Revisionsgericht
nur
eingeschränkt
überprüfbar
vgl.
Radtke
.
.
Hier
ist
jedoch
rechtliche
Ansatz
fehlerhaft
.
zugelassenen
Anklage
abweichende
Vorwürfe
braucht
Angeklagte
einzustellen
;
ist
ausdrücklich
mögliche
Änderung
Beurteilung
hinzuweisen
.
Hinweis
mögliche
Folge
kann
abgelehnt
werden
Angeklagte
Verteidiger
Inhalt
Hinweises
vorausgesehen
entsprechend
auch
vorbereitet
hat
.
5
.
Schwerpunkt
Vorbereitung
Verteidigung
war
so
nahe
liegende
Revisionsvortrag
letztlich
gelungenen
Bemühungen
gerichtet
ursprüngliche
Annahme
niedriger
Beweggründe
entkräften
.
Revision
trägt
Hinblick
Gewicht
Tatvorwurfs
insoweit
letztlich
zentrale
Bedeutung
Heimtücke
auch
hinreichend
konkret
Blick
Änderung
Situation
insgesamt
nur
sehr
knapp
erläuterten
Hinweis
eingetreten
ist
Aussetzung
Hauptverhandlung
zumindest
Unterbrechung
noch
Vernehmung
Zeugin
angezeigt
gewesen
wäre
.
6
.
greift
Revision
vollem
Umfang
.
II
.
Auch
übrigen
Verfahrensrügen
ankommt
sieht
Senat
Hinweis
allerdings
rechtsfehlerhafte
Verhalten
Polizei
Vernehmung
Angeklagten
Auffassung
Revision
Unverwertbarkeit
angefallenen
Aussage
führt
.
1
.
Folgendes
liegt
Grunde
:
Angeklagte
wurde
Vernehmungsbeginn
ordnungsgemäß
Schweigerecht
Recht
Anwaltskonsultation
belehrt
.
Polizei
Zeitpunkt
Tod
Opfers
bereits
bekannt
war
wurde
jedoch
eröffnet
Tötungsdelikts
ermittelt
werde
nur
habe
Frau
Schlimmes
angetan
gehe
Beschuldigtenvernehmung
.
Weiter
heißt
Niederschrift
Vernehmung
etwa
Stunden
erstreckte
:
hast
Vernehmung
Vernehmung
gefragt
Frau
gehe
.
War
nur
Ablenkung
hattest
eventuell
Hoffnung
noch
lebt
?
antwortete
Beschuldigte
Angeklagte
:
habe
jetzt
noch
Hoffnung
noch
lebt
.
anderer
Stelle
Vernehmung
erklärte
Angeklagte
geschiedenen
Frau
:
wollte
nur
leiden
sehen
.
lebt
doch
noch
?
Ende
Vernehmung
fragte
:
Können
sagen
Frau
geht
?
Lebt
noch
?
wurde
erstmals
klar
gesagt
:
müssen
leider
mitteilen
S.
Name
geschiedenen
Ehefrau
tot
ist
.
äußerte
Angeklagte
:
habe
gemacht
?
habe
kaputtgemacht
.
habe
gedacht
lebt
noch
.
habe
vorgehabt
töten
.
2
.
Geschehen
knüpft
Revision
.
hält
§
Abs.
.
V.m
.
§
Abs.
Satz
StPO
verletzt
.
Angeklagte
sei
ausgegangen
schon
öfter
nur
Körperverletzung
Nachteil
geschiedenen
Ehefrau
ermittelt
werde
.
hätte
erkennen
können
versuchtes
Tötungsdelikt
Last
gelegt
werde
.
Andernfalls
hätte
jedenfalls
Verteidiger
Angaben
Sache
gemacht
;
Tod
geschiedenen
Frau
eröffnet
worden
sei
habe
Angaben
Sache
mehr
gemacht
.
3
.
Strafkammer
hat
Verwertung
Zeugenaussagen
Vernehmungsbeamten
eingeführten
Aussagen
hiergegen
gerichteten
Widerspruch
Bedenken
gehabt
:
führt
Urteilsgründen
Sachverhalt
gegangen
sei
sei
klar
gewesen
.
Frau
noch
lebte
spielt
insoweit
Rolle
.
überhaupt
handle
jedenfalls
schwerwiegenden
Verfahrensfehler
Polizeibeamte
müssten
-9-
ten
Bewertung
Verhaltens
Betracht
kommenden
Strafvorschriften
eröffnen
stets
erforderlichen
Rechtskenntnisse
verfügten
.
kommt
so
ergeben
Urteilsgründe
Angeklagte
nächsten
Tag
also
Tod
geschiedenen
Frau
bekannt
war
Vernehmungsprotokoll
eigenhändig
Seite
unterschrieb
teilweise
auch
noch
handschriftliche
Ausbesserungen
vornahm
.
4
.
Grundsätzlich
gelten
Belehrung
Beschuldigten
Regeln
gleichgültig
Richter
§
Staatsanwalt
§
Abs.
häufig
Polizeibeamten
vernommen
wird
§
Abs.
.
Ausnahme
gilt
so
auch
zutreffend
Strafkammer
lediglich
insoweit
Polizeibeamter
anders
Richter
Staatsanwalt
verpflichtet
ist
möglichen
Strafvorschriften
nennen
§
Abs.
Satz
also
etwa
Tötungsdelikt
Totschlag
Mord
unterscheiden
.
5
.
Hier
geht
aber
Tat
rechtliche
Bewertung
.
Unbeschadet
stets
gegebenen
praktisch
besonders
polizeilichen
Vernehmungen
bedeutsamen
Möglichkeit
ermittlungstaktischen
Gründen
stets
schon
bekannte
Detail
offen
legen
ist
Beschuldigten
vorgeworfene
Sachverhalt
zumindest
groben
Zügen
eröffnen
vgl.
Gleß
26
.
Aufl
.
.
.
.
Ausgestaltung
Eröffnung
Einzelnen
hat
also
Vernehmende
gewissen
Beurteilungsspielraum
.
Grenzen
sind
jedoch
überschritten
Beschuldigten
Gewaltdelikts
Tod
Opfers
eröffnet
wird
.
Hinweis
Tat
prägenden
sichtspunkt
ist
einmal
groben
Zügen
eröffnet
.
ohnehin
sehr
klare
Hinweis
gehe
Schlimme
Beschuldigte
Tatopfer
angetan
habe
reicht
.
Besonderheiten
Fall
Beschuldigte
deutlich
macht
erhobenen
Vorwurf
klar
kennen
können
hier
Blick
wiederholten
zunächst
sachgerecht
beantworteten
Fragen
Folgen
Tat
beruhen
bleiben
.
6
.
Frage
Verwertungsverbot
Aussage
besteht
hier
Verstoß
§
Abs.
Satz
StPO
vorangegangen
ist
wird
einheitlich
beurteilt
bejahend
Wohlers
SK-StPO
4
.
Aufl
.
.
mwN
.
auch
einschränkende
Auffassung
;
offen
geblieben
Finanzgericht
.
Senat
kann
Frage
aber
offen
lassen
jedenfalls
hier
vorliegenden
konkreten
Einzelfall
Verwertungsverbot
selbst
dann
Betracht
kommt
grundsätzlich
möglich
hielte
:
Belehrungsdefizite
begründen
dann
Verwertungsverbot
Aussageverhalten
Vernommenen
beeinflusst
haben
.
Gesichtspunkt
insbesondere
dann
auswirkt
Vernommene
Recht
ordnungsgemäß
belehrt
wurde
kannte
vgl.
Beschluss
23
.
August
Recht
Anwaltskonsultation
;
Urteil
10
.
August
Schweigerecht
;
Urteil
15
November
Zeugnisverweigerungsrecht
Angehörigen
kommt
auch
hier
Tragen
.
Senat
geht
Vortrag
Revision
Beschuldigten
Angeklagten
Vernehmung
Möglichkeit
Augen
stand
Geschädigte
tot
sein
könnte
.
liegt
ohnehin
schon
ungewöhnlich
massiven
Tatgeschehens
wird
insbesondere
bestätigt
wiederholt
auch
schon
Vernehmung
gefragt
hatte
noch
lebe
.
kann
beruhen
überdies
Angeklagte
Rahmen
Vernehmung
anders
Ende
immer
wieder
bestätigt
hat
Wunsch
Ziel
war
geschiedene
Frau
töten
.
ist
auch
ersichtlich
Erkenntnis
Angeklagten
geschiedene
Frau
könne
Verhalten
Tode
gekommen
sein
Verhalten
Polizei
Frage
gestellt
worden
wäre
.
Zwar
ließen
Äußerungen
zunächst
gebotene
Klarheit
vermissen
;
hat
jedoch
ausdrücklich
sinngemäß
erklärt
Opfer
lebe
noch
.
Angeklagte
verfügte
also
naheliegend
polizeiliche
Verhalten
entkräftete
Erkenntnis
Frau
tot
sein
könnte
.
Grundlage
Übrigen
ordnungsgemäßer
Belehrung
Schweigerecht
Recht
Anwaltskonsultation
Angaben
entschloss
so
hat
vorliegende
Mangel
polizeilichen
Belehrung
Entscheidung
Angaben
machen
ausgewirkt
.
Schon
ist
Annahme
Verwertungsverbotes
Aussagen
Raum
.
Fragen
Angeklagte
präzisen
Eröffnung
Tatvorwurfs
früheren
Angaben
bestätigt
ergänzt
hat
gegebenenfalls
ist
Maßgabe
Einzelfalls
beurteilen
auswirkt
qualifizierte
Belehrung
unterblieben
ist
vgl.
zusammenfassend
Beschluss
9
.
Juni
zunächst
unterbliebenen
Belehrung
§
Satz
können
beruhen
.
7
.
Mängel
polizeilichen
Belehrung
können
auch
hier
Verfahren
erheblich
belasten
Einzelfall
sogar
Bestand
Urteils
gefährden
.
gehört
auch
Aufgaben
Staatsanwaltschaft
Rahmen
Verantwortung
Gesetzmäßigkeit
Ermittlungsverfahrens
auch
soweit
Polizei
durchgeführt
wird
korrekte
Einhaltung
Belehrungsbestimmungen
erforderlichenfalls
möglichst
Korrektur
hier
erkennbarer
Mängel
hinzuwirken
.
gilt
Ermittlungsverfahren
hat
aber
sog.
Kapitalsachen
besonderes
Gewicht
vgl.
alledem
Beschluss
23
.
August
;
Beschluss
27
.
Mai
;
Urteil
3
Juli
.
Wahl