BESCHLUSS 6 . März Strafsache Mordes 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 6 . März beschlossen : Revision Angeklagten wird Urteil Landgerichts 18 . August Feststellungen aufgehoben . Sache wird neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittels andere Schwurgerichtskammer Landgerichts zurückverwiesen . Gründe : Strafkammer hat festgestellt : Angeklagte hatte geschiedenen Ehefrau zunächst aufgelauert sofort zahlreichen wuchtigen Schlägen Schlagstock Schädel eingeschlagen anschließend Strumpfhose fest gedrosselt dann noch Reihe tiefer Messerstiche zugefügt . Schläge Drosseln Stiche hätten jeweils schon allein Tod geführt . Ende schob Geschädigte Sterbende Auto so schnell gefunden würde Tod umso sicherer eintrete . wurde heimtückisch begangenen Mordes lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt . Revision hat Verfahrensrüge Erfolg § Abs. . Strafkammer hat Erteilung rechtlichen Hinweises Antrag Hauptverhandlung auszusetzen zumindest unterbrechen rechtsfehlerhaft zurückgewiesen . 1 . Folgendes liegt Grunde : unverändert zugelassenen Anklage Urteil dann verneinten niedrigen Beweggründen ausgegangen war ist Tatablauf folgt geschildert : Parkplatz lauerte Angeklagte Ehefrau schlug voller Wucht … Kopf . wesentlichen Ergebnis Ermittlungen heißt : Heimtücke kann … ausgegangen werden Einlassung Angeklagten auch Zeugin auszuschließen ist Angeschuldigte zwar zunächst Opfer aufgelauert hatte dann jedoch Angriff noch Streitgespräch kam Angriff vorn erfolgte . 2 . Hauptverhandlung machte Angeklagte Angaben Sache . Noch Vernehmung Zeugin weitere Erläuterung wies Strafkammer auch Betracht kommt Verurteilung Mordes heimtückischer Tötung Menschen . beantragte Verteidigung Verfahren auszusetzen zumindest Hauptverhandlung unterbrechen . lehnte Strafkammer folgender Begründung : … Bejahung Mordmerkmals Heimtücke Staatsanwaltschaft Anklage ausführlich befasst hat würde erhöhten Strafbarkeit führen . Verteidigung hätte längst Heimtücke auseinandersetzen Möglichkeit einstellen können . Ferner liegt vorsorglich erteilten Hinweis Veränderung angeklagten Lebenssachverhalts zugrunde . Letzterer rechtfertigt vielmehr Umständen Bejahung Heimtücke S. 2 . Abs. ist zitierte Passage . Auch konnte Verteidigung Zulassung Anklage einstellen . 3 . beanstandet Revision Recht : Ansatz zutreffend ist Auffassung Strafkammer könne Beurteilung Frage Hauptverhandlung auszusetzen zumindest unterbrechen ist § Abs. Bedeutung sein vorangegangene Hinweis Änderung Sachverhalts allein geänderten rechtlichen Bewertung unveränderten Sachverhalts beruht . Hier liegt jedoch Besonderheit Anklage Eröffnungsbeschluss sehr klar letztlich unterschiedlichen Sachverhalten Anklagesatz einerseits Grundlage rechtlichen Bewertung näherer Begründung wesentlichen Ergebnis Ermittlungen andererseits ausgehen . Unklarheit führt unmittelbar Unklarheit Hinweises noch steigert so Strafkammer ergänzend geänderte rechtliche Bewertung lediglich Umständen Platz greifen soll verdeutlichen sein könnten . Unabhängig bestehen weitere rechtliche Bedenken : Strafkammer ist Erteilung Hinweises naheliegend ausgegangen Heimtücke sei hier niedrigen Beweggründen zusätzliches Mordmerkmal . Entscheidung Aussetzung Unterbrechung erwogen hat Verurteilung Mordes ändere hat erkennbar bedacht Annahme voneinander unabhängiger Mordmerkmale Heimtücke niedrige Bewegründe Schuldschwere § StGB bedeutsam sein kann . dann weiteren Verlauf aber erkannte allein Heimtücke Mordmerkmal übrig blieb konnte ohnehin schon klare Erwägung Hinweis Heimtücke sei nur vorsorglich erfolgt erkennbare Bedeutung mehr haben . 4 . Jedenfalls hält aber Auffassung rechtlicher Prüfung stand Angeklagte Verteidiger hätte längst Verteidigung Anklage ausdrücklich verneinten Vorwurf vorbereiten können . Allerdings ist tatrichterliche Ermessen Entscheidung gemäß Abs. Revisionsgericht nur eingeschränkt überprüfbar vgl. Radtke . . Hier ist jedoch rechtliche Ansatz fehlerhaft . zugelassenen Anklage abweichende Vorwürfe braucht Angeklagte einzustellen ; ist ausdrücklich mögliche Änderung Beurteilung hinzuweisen . Hinweis mögliche Folge kann abgelehnt werden Angeklagte Verteidiger Inhalt Hinweises vorausgesehen entsprechend auch vorbereitet hat . 5 . Schwerpunkt Vorbereitung Verteidigung war so nahe liegende Revisionsvortrag letztlich gelungenen Bemühungen gerichtet ursprüngliche Annahme niedriger Beweggründe entkräften . Revision trägt Hinblick Gewicht Tatvorwurfs insoweit letztlich zentrale Bedeutung Heimtücke auch hinreichend konkret Blick Änderung Situation insgesamt nur sehr knapp erläuterten Hinweis eingetreten ist Aussetzung Hauptverhandlung zumindest Unterbrechung noch Vernehmung Zeugin angezeigt gewesen wäre . 6 . greift Revision vollem Umfang . II . Auch übrigen Verfahrensrügen ankommt sieht Senat Hinweis allerdings rechtsfehlerhafte Verhalten Polizei Vernehmung Angeklagten Auffassung Revision Unverwertbarkeit angefallenen Aussage führt . 1 . Folgendes liegt Grunde : Angeklagte wurde Vernehmungsbeginn ordnungsgemäß Schweigerecht Recht Anwaltskonsultation belehrt . Polizei Zeitpunkt Tod Opfers bereits bekannt war wurde jedoch eröffnet Tötungsdelikts ermittelt werde nur habe Frau Schlimmes angetan gehe Beschuldigtenvernehmung . Weiter heißt Niederschrift Vernehmung etwa Stunden erstreckte : hast Vernehmung Vernehmung gefragt Frau gehe . War nur Ablenkung hattest eventuell Hoffnung noch lebt ? antwortete Beschuldigte Angeklagte : habe jetzt noch Hoffnung noch lebt . anderer Stelle Vernehmung erklärte Angeklagte geschiedenen Frau : wollte nur … leiden sehen . lebt doch noch ? Ende Vernehmung fragte : Können sagen Frau geht ? Lebt noch ? wurde erstmals klar gesagt : müssen leider mitteilen S. Name geschiedenen Ehefrau tot ist . äußerte Angeklagte : habe gemacht ? habe kaputtgemacht . habe gedacht lebt noch . habe vorgehabt töten . 2 . Geschehen knüpft Revision . hält § Abs. . V.m . § Abs. Satz StPO verletzt . Angeklagte sei ausgegangen schon öfter nur Körperverletzung Nachteil geschiedenen Ehefrau ermittelt werde . hätte erkennen können versuchtes Tötungsdelikt … Last gelegt werde . Andernfalls hätte jedenfalls Verteidiger Angaben Sache gemacht ; Tod geschiedenen Frau eröffnet worden sei habe Angaben Sache mehr gemacht . 3 . Strafkammer hat Verwertung Zeugenaussagen Vernehmungsbeamten eingeführten Aussagen hiergegen gerichteten Widerspruch Bedenken gehabt : führt Urteilsgründen Sachverhalt gegangen sei sei klar gewesen . Frau noch lebte … spielt insoweit Rolle . überhaupt handle jedenfalls schwerwiegenden Verfahrensfehler Polizeibeamte müssten -9- ten Bewertung Verhaltens Betracht kommenden Strafvorschriften eröffnen stets erforderlichen Rechtskenntnisse verfügten . kommt so ergeben Urteilsgründe Angeklagte nächsten Tag also Tod geschiedenen Frau bekannt war Vernehmungsprotokoll eigenhändig Seite unterschrieb teilweise auch noch handschriftliche Ausbesserungen vornahm . 4 . Grundsätzlich gelten Belehrung Beschuldigten Regeln gleichgültig Richter § Staatsanwalt § Abs. häufig Polizeibeamten vernommen wird § Abs. . Ausnahme gilt so auch zutreffend Strafkammer lediglich insoweit Polizeibeamter anders Richter Staatsanwalt verpflichtet ist möglichen Strafvorschriften nennen § Abs. Satz also etwa Tötungsdelikt Totschlag Mord unterscheiden . 5 . Hier geht aber Tat rechtliche Bewertung . Unbeschadet stets gegebenen praktisch besonders polizeilichen Vernehmungen bedeutsamen Möglichkeit ermittlungstaktischen Gründen stets schon bekannte Detail offen legen ist Beschuldigten vorgeworfene Sachverhalt zumindest groben Zügen eröffnen vgl. Gleß 26 . Aufl . . . . Ausgestaltung Eröffnung Einzelnen hat also Vernehmende gewissen Beurteilungsspielraum . Grenzen sind jedoch überschritten Beschuldigten Gewaltdelikts Tod Opfers eröffnet wird . Hinweis Tat prägenden sichtspunkt ist einmal groben Zügen eröffnet . ohnehin sehr klare Hinweis gehe Schlimme Beschuldigte Tatopfer angetan habe reicht . Besonderheiten Fall Beschuldigte deutlich macht erhobenen Vorwurf klar kennen können hier Blick wiederholten zunächst sachgerecht beantworteten Fragen Folgen Tat beruhen bleiben . 6 . Frage Verwertungsverbot Aussage besteht hier Verstoß § Abs. Satz StPO vorangegangen ist wird einheitlich beurteilt bejahend Wohlers SK-StPO 4 . Aufl . . mwN . auch einschränkende Auffassung ; offen geblieben Finanzgericht . Senat kann Frage aber offen lassen jedenfalls hier vorliegenden konkreten Einzelfall Verwertungsverbot selbst dann Betracht kommt grundsätzlich möglich hielte : Belehrungsdefizite begründen dann Verwertungsverbot Aussageverhalten Vernommenen beeinflusst haben . Gesichtspunkt insbesondere dann auswirkt Vernommene Recht ordnungsgemäß belehrt wurde kannte vgl. Beschluss 23 . August Recht Anwaltskonsultation ; Urteil 10 . August Schweigerecht ; Urteil 15 November Zeugnisverweigerungsrecht Angehörigen kommt auch hier Tragen . Senat geht Vortrag Revision Beschuldigten Angeklagten Vernehmung Möglichkeit Augen stand Geschädigte tot sein könnte . liegt ohnehin schon ungewöhnlich massiven Tatgeschehens wird insbesondere bestätigt wiederholt auch schon Vernehmung gefragt hatte noch lebe . kann beruhen überdies Angeklagte Rahmen Vernehmung anders Ende immer wieder bestätigt hat Wunsch Ziel war geschiedene Frau töten . ist auch ersichtlich Erkenntnis Angeklagten geschiedene Frau könne Verhalten Tode gekommen sein Verhalten Polizei Frage gestellt worden wäre . Zwar ließen Äußerungen zunächst gebotene Klarheit vermissen ; hat jedoch ausdrücklich sinngemäß erklärt Opfer lebe noch . Angeklagte verfügte also naheliegend polizeiliche Verhalten entkräftete Erkenntnis Frau tot sein könnte . Grundlage Übrigen ordnungsgemäßer Belehrung Schweigerecht Recht Anwaltskonsultation Angaben entschloss so hat vorliegende Mangel polizeilichen Belehrung Entscheidung Angaben machen ausgewirkt . Schon ist Annahme Verwertungsverbotes Aussagen Raum . Fragen Angeklagte präzisen Eröffnung Tatvorwurfs früheren Angaben bestätigt ergänzt hat gegebenenfalls ist Maßgabe Einzelfalls beurteilen auswirkt qualifizierte Belehrung unterblieben ist vgl. zusammenfassend Beschluss 9 . Juni zunächst unterbliebenen Belehrung § Satz können beruhen . 7 . Mängel polizeilichen Belehrung können auch hier Verfahren erheblich belasten Einzelfall sogar Bestand Urteils gefährden . gehört auch Aufgaben Staatsanwaltschaft Rahmen Verantwortung Gesetzmäßigkeit Ermittlungsverfahrens auch soweit Polizei durchgeführt wird korrekte Einhaltung Belehrungsbestimmungen erforderlichenfalls möglichst Korrektur hier erkennbarer Mängel hinzuwirken . gilt Ermittlungsverfahren hat aber sog. Kapitalsachen besonderes Gewicht vgl. alledem Beschluss 23 . August ; Beschluss 27 . Mai ; Urteil 3 Juli . Wahl