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1.0 KiB

BESCHLUSS
22
November
Strafsache
schweren
Bandendiebstahls
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
22
November
gemäß
Abs.
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
3
.
August
Schuldspruch
geändert
Angeklagte
Diebstahls
Fällen
versuchten
Diebstahls
Fällen
schuldig
ist
.
weitergehende
Revision
wird
verworfen
.
Angeklagte
trägt
Kosten
Rechtsmittels
.
Gründe
:
Annahme
Landgerichts
Angeklagte
habe
zusammen
Mittäter
Diebesbande
gebildet
Anforderungen
Bande
vgl.
NStZ
wird
Feststellungen
getragen
.
neuen
Hauptverhandlung
weitere
Feststellungen
erwarten
sind
stellt
Senat
entsprechender
Anwendung
§
Abs.
Schuldspruch
.
Änderung
Schuldspruchs
führt
hier
Aufhebung
Strafausspruchs
.
Landgericht
hat
Fällen
minder
schweren
Fall
Bandendiebstahls
§
Abs.
StGB
angenommen
Versuchen
Strafrahmenverschiebung
§
Abs.
Abs.
StGB
vorgenommen
.
Senat
kann
ausschließen
verhängten
Einzelstrafen
Monaten
bis
Jahr
trafe
Jahren
niedriger
ausgefallen
wären
Strafen
Strafrahmen
§
§
StGB
entnommen
worden
wären
.
Schluckebier
Wahl