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- BESCHLUSS
- 22
- November
- Strafsache
- schweren
- Bandendiebstahls
- 1
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 22
- November
- gemäß
- Abs.
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- wird
- Urteil
- Landgerichts
- 3
- .
- August
- Schuldspruch
- geändert
- Angeklagte
- Diebstahls
- Fällen
- versuchten
- Diebstahls
- Fällen
- schuldig
- ist
- .
- weitergehende
- Revision
- wird
- verworfen
- .
- Angeklagte
- trägt
- Kosten
- Rechtsmittels
- .
- Gründe
- :
- Annahme
- Landgerichts
- Angeklagte
- habe
- zusammen
- Mittäter
- Diebesbande
- gebildet
- Anforderungen
- Bande
- vgl.
- NStZ
- wird
- Feststellungen
- getragen
- .
- neuen
- Hauptverhandlung
- weitere
- Feststellungen
- erwarten
- sind
- stellt
- Senat
- entsprechender
- Anwendung
- §
- Abs.
- Schuldspruch
- .
- Änderung
- Schuldspruchs
- führt
- hier
- Aufhebung
- Strafausspruchs
- .
- Landgericht
- hat
- Fällen
- minder
- schweren
- Fall
- Bandendiebstahls
- §
- Abs.
- StGB
- angenommen
- Versuchen
- Strafrahmenverschiebung
- §
- Abs.
- Abs.
- StGB
- vorgenommen
- .
- Senat
- kann
- ausschließen
- verhängten
- Einzelstrafen
- Monaten
- bis
- Jahr
- trafe
- Jahren
- niedriger
- ausgefallen
- wären
- Strafen
- Strafrahmen
- §
- §
- StGB
- entnommen
- worden
- wären
- .
- Schluckebier
- Wahl
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