BESCHLUSS 22 November Strafsache schweren Bandendiebstahls 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 22 November gemäß Abs. beschlossen : Revision Angeklagten wird Urteil Landgerichts 3 . August Schuldspruch geändert Angeklagte Diebstahls Fällen versuchten Diebstahls Fällen schuldig ist . weitergehende Revision wird verworfen . Angeklagte trägt Kosten Rechtsmittels . Gründe : Annahme Landgerichts Angeklagte habe zusammen Mittäter Diebesbande gebildet Anforderungen Bande vgl. NStZ wird Feststellungen getragen . neuen Hauptverhandlung weitere Feststellungen erwarten sind stellt Senat entsprechender Anwendung § Abs. Schuldspruch . Änderung Schuldspruchs führt hier Aufhebung Strafausspruchs . Landgericht hat Fällen minder schweren Fall Bandendiebstahls § Abs. StGB angenommen Versuchen Strafrahmenverschiebung § Abs. Abs. StGB vorgenommen . Senat kann ausschließen verhängten Einzelstrafen Monaten bis Jahr trafe Jahren niedriger ausgefallen wären Strafen Strafrahmen § § StGB entnommen worden wären . Schluckebier Wahl