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746 lines
6.6 KiB

BESCHLUSS
3
November
Strafsache
unerlaubten
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
u.a.
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
3
November
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
Kempten
Allg
.
20
.
Mai
wird
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
§
Abs.
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Ergänzend
bemerkt
Senat
Rüge
Verletzung
§
Nr.
:
Angeklagte
stellte
damaligen
Verteidiger
Antrag
Ablehnung
Vorsitzenden
erkennenden
Strafkammer
Besorgnis
Befangenheit
.
Befangenheitsantrag
lag
Folgendes
zugrunde
:
2
.
Verhandlungstag
wurde
Ermittlungsbeamter
Zeuge
gehört
.
Vernehmung
unterband
Vorsitzende
Beantwortung
Frage
Verteidigers
Hinweis
eingeschränkte
Aussagegenehmigung
Zeugen
.
verlas
entsprechende
Schreiben
zeipräsidenten
.
war
Landgericht
Tag
zuvor
Uhr
Fax
zugegangen
.
Verteidiger
Angeklagten
forderte
Übergabe
Kopie
.
Vorsitzende
lehnte
.
wurde
Verteidiger
Original-)Fax
Einsichtnahme
übergeben
Bitte
Rückgabe
angemessener
Zeit
so
dienstliche
Stellungnahme
Vorsitzenden
.
Verteidiger
bestand
gleichwohl
Aushändigung
Kopie
.
Rahmen
Auseinandersetzung
Forderung
sofortigen
Übergabe
Kopie
äußerte
Vorsitzende
:
Jetzt
mandeln
schon
wieder
.
kriegen
jetzt
Kopie
so
Revisionsbegründung
Verteidiger
solle
so
aufmandeln
so
dienstlichen
Stellungnahme
Strafkammervorsitzenden
.
Vernehmung
Zeugen
wurde
zunächst
fortgesetzt
später
kurz
Fertigung
Kopien
Schreibens
Beschränkung
Aussagegenehmigung
unterbrochen
.
Ablichtungen
wurden
dann
Verteidiger
Beschwerdeführers
Verteidigerin
Verteidiger
Mitangeklagten
Vertreterin
Staatsanwaltschaft
übergeben
.
Befangenheitsantrag
wurde
Beschluss
Strafkammer
Besetzung
§
Abs.
unbegründet
zurückgewiesen
.
Revision
trägt
Zurückweisungsbeschluss
sei
Verstoß
Anspruch
Gewährung
rechtlichen
Gehörs
schon
fehlerhaft
gefasst
worden
.
sei
Befangenheitsantrag
auch
Sache
Unrecht
verworfen
worden
.
Auch
insoweit
bleibt
Revision
Antrag
Generalbundesanwalts
Erfolg
versagt
.
1
.
Vorwurf
Verletzung
Anspruchs
Gewährung
rechtlichen
Gehörs
:
Strafkammer
habe
so
Beschwerdeführer
Ablehnung
Befangenheitsantrags
überraschend
Tatsachen
zugrunde
gelegt
Gehör
gewährt
worden
sei
nämlich
vermeintlicher
Spannungen
Hauptverhandlung
Ursache
einseitig
Verteidiger
gesehen
worden
sei
.
führte
Strafkammer
Zurückweisungsbeschluss
:
Berichterstatter
Kammer
mitteilte
war
Verhalten
Verteidigers
bisher
gekennzeichnet
Verhandlungsführung
Vorsitzenden
einverstanden
war
mehrfach
Wort
fiel
auch
mehrmaligen
Vorsitzenden
unterließ
naturgemäß
angespannte
Atmosphäre
aufbaute
..
Hintergrund
auch
Verteidiger
gerade
höflich
Prozessbeteiligten
umgeht
stellt
schroffe
Zurückweisung
Ansinnens
[
Fertigung
Übergabe
Kopie
Polizeipräsidenten
Ablehnungsgrund
.
So
sagte
Staatsanwältin
bereits
ersten
Verhandlungstag
solle
doch
dümmer
tun
tatsächlich
sei
.
derart
austeilt
darf
aber
wundern
selbst
Samthandschuhen
angefasst
wird
.
Verletzung
rechtlichen
Gehörs
liegt
.
Gesetz
sieht
Verfahren
Entscheidung
Ablehnungsgesuch
lediglich
Herbeiführung
dienstlichen
Äußerung
abgelehnten
Richters
§
Abs.
Gewährung
rechtlichen
Gehörs
Antragsteller
mitzuteilen
ist
.
förmliche
Beweisaufnahme
Ablehnungsvorbringen
findet
hingegen
.
ist
vielmehr
pflichtgemäßen
Ermessen
Gerichts
überlassen
Mitteln
Kenntnis
Bestehen
Nichtbestehen
maßgeblichen
Tatsachen
verschaffen
will
.
Haben
Tatsachen
Gericht
ereignet
so
kann
Grund
eigener
Wahrnehmungen
Entscheidung
treffen
vgl.
Beschluss
22
.
August
.
So
war
vorliegenden
Fall
Berichterstatter
Mitglied
Strafkammer
fraglichen
Vorgang
miterlebt
hatte
.
Sache
widerspricht
Beschwerdeführer
Revisionsbegründung
Schilderung
Prozessverhaltens
damaligen
Verteidigers
Beschluss
Strafkammer
Ablehnung
Befangenheitsantrags
insbesondere
Eingriffe
Verteidigers
allein
Vorsitzenden
obliegenden
Leitung
Verhandlung
§
Abs.
zumindest
unsachlichen
Äußerung
Staatsanwältin
.
Senat
kann
folglich
ausgehen
Ausführungen
Strafkammer
Ablehnungsbeschluss
insoweit
zutreffen
.
Zwar
trat
Instanz
anderer
Verteidiger
Revision
begründete
.
ist
jedoch
Belang
Revisionsverteidiger
verpflichtet
ist
insoweit
auskunftspflichtigen
Kollegen
wesentlichen
Vorgänge
Hauptverhandlung
erkundigen
Revision
ordnungsgemäß
begründen
können
.
vorliegenden
Fall
möglich
gewesen
wäre
wird
vorgetragen
ist
auch
sonst
ersichtlich
.
damalige
Verteidiger
erlebte
Hauptverhandlung
selbst
.
beeinflusste
Verhandlungsstils
maßgeblich
.
konnte
somit
überraschen
Strafkammer
Auftreten
Bescheidung
Ablehnungsgesuchs
berücksichtigte
.
lag
hier
Hand
.
2
.
Vorwurf
Befangenheit
:
eingangs
geschilderten
Vorgänge
gestützten
Befangenheitsantrag
hat
Strafkammer
Recht
unbegründet
zurückgewiesen
.
Anspruch
sofortige
Aushändigung
Kopie
Schreibens
Polizeipräsidenten
Beschränkung
Aussagegenehmigung
Ermittlungsbeamten
bestand
.
Verteidiger
hat
grundsätzlich
Anspruch
Übergabe
Kopien
Gerichtsakten
.
kann
Akteneinsichtnahme
selbst
fertigen
.
Gleichwohl
wird
sinnvoller
Weise
häufig
anders
verfahren
Gründen
Fairness
Verfahrensvereinfachung
-beschleunigung
angezeigt
erscheint
;
so
dann
ja
auch
vorliegenden
Fall
noch
Vernehmung
Zeugen
.
Zwingend
war
hier
.
Text
zweiseitige
mündlichem
Vortrag
weiteres
verständliche
Schreiben
Polizeipräsidenten
wurde
Information
Verfahrensbeteiligten
Vorsitzenden
vorgelesen
.
damaligen
Verteidiger
Beschwerdeführers
wurde
Fax
Einsichtnahme
übergeben
.
ist
ersichtlich
Angeklagte
Verteidiger
dann
noch
Verteidigungsrechten
beschnitten
gewesen
sein
könnten
entsprechender
Eindruck
Angeklagten
hätte
entstehen
können
.
Verwendung
Begriffs
aufmandeln
Vorsitzenden
Strafkammer
Landgericht
Kempten
Verteidiger
Angeklagten
vermag
hier
Eindruck
Befangenheit
begründen
.
Begriff
wird
bayerischen
Sprachraum
häufig
gebraucht
.
ist
tet
bayerischen
Verkleinerungsform
Mann
.
Mandeln
so
beinhaltet
zwar
gewisse
Kritik
etwa
:
spielen
so
.
Gerade
Verwendung
lokalen
Sprachform
wird
Vorwurf
aber
Schärfe
genommen
.
Dementsprechend
erklärte
auch
Vorsitzende
dienstlichen
Stellungnahme
habe
Verwendung
freundlich
bleibenden
hier
ungebräuchlichen
Ausdrucks
nur
weiteres
unnötiges
Insistieren
verhindern
wollen
.
Erläuterung
dienstlichen
Erklärung
ist
schon
geeignet
ursprüngliches
Misstrauen
beseitigen
vgl.
Beschluss
12
.
März
StR
.
Übrigen
kann
tadelnde
Hinweis
nun
mandeln
doch
so
jetzt
mandeln
schon
wieder
Hintergrund
Strafkammer
Beschluss
Zurückweisung
Befangenheitsantrags
geschilderten
Prozessverhaltens
Verteidigers
nur
bayerisch
eher
zurückhaltend
formulierte
Bitte
Respektierung
Rechts
Pflicht
Strafkammervorsitzenden
Verhandlung
leiten
§
Abs.
Wahrung
auch
standesrechtlich
geforderten
Gebots
Sachlichkeit
verstanden
werden
.
Wahl
Hebenstreit
Rothfuß