BESCHLUSS 3 November Strafsache unerlaubten Betäubungsmitteln geringer Menge u.a. 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 3 November beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts Kempten Allg . 20 . Mai wird unbegründet verworfen Nachprüfung Urteils Grund Revisionsrechtfertigung Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben hat § Abs. . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Ergänzend bemerkt Senat Rüge Verletzung § Nr. : Angeklagte stellte damaligen Verteidiger Antrag Ablehnung Vorsitzenden erkennenden Strafkammer Besorgnis Befangenheit . Befangenheitsantrag lag Folgendes zugrunde : 2 . Verhandlungstag wurde Ermittlungsbeamter Zeuge gehört . Vernehmung unterband Vorsitzende Beantwortung Frage Verteidigers Hinweis eingeschränkte Aussagegenehmigung Zeugen . verlas entsprechende Schreiben zeipräsidenten . war Landgericht Tag zuvor Uhr Fax zugegangen . Verteidiger Angeklagten forderte Übergabe Kopie . Vorsitzende lehnte . wurde Verteidiger Original-)Fax Einsichtnahme übergeben Bitte Rückgabe angemessener Zeit so dienstliche Stellungnahme Vorsitzenden . Verteidiger bestand gleichwohl Aushändigung Kopie . Rahmen Auseinandersetzung Forderung sofortigen Übergabe Kopie äußerte Vorsitzende : Jetzt mandeln schon wieder . kriegen jetzt Kopie so Revisionsbegründung Verteidiger solle so aufmandeln so dienstlichen Stellungnahme Strafkammervorsitzenden . Vernehmung Zeugen wurde zunächst fortgesetzt später kurz Fertigung Kopien Schreibens Beschränkung Aussagegenehmigung unterbrochen . Ablichtungen wurden dann Verteidiger Beschwerdeführers Verteidigerin Verteidiger Mitangeklagten Vertreterin Staatsanwaltschaft übergeben . Befangenheitsantrag wurde Beschluss Strafkammer Besetzung § Abs. unbegründet zurückgewiesen . Revision trägt Zurückweisungsbeschluss sei Verstoß Anspruch Gewährung rechtlichen Gehörs schon fehlerhaft gefasst worden . sei Befangenheitsantrag auch Sache Unrecht verworfen worden . Auch insoweit bleibt Revision Antrag Generalbundesanwalts Erfolg versagt . 1 . Vorwurf Verletzung Anspruchs Gewährung rechtlichen Gehörs : Strafkammer habe so Beschwerdeführer Ablehnung Befangenheitsantrags überraschend Tatsachen zugrunde gelegt Gehör gewährt worden sei nämlich vermeintlicher Spannungen Hauptverhandlung Ursache einseitig Verteidiger gesehen worden sei . führte Strafkammer Zurückweisungsbeschluss : Berichterstatter Kammer mitteilte war Verhalten Verteidigers bisher gekennzeichnet Verhandlungsführung Vorsitzenden einverstanden war mehrfach Wort fiel auch mehrmaligen Vorsitzenden unterließ naturgemäß angespannte Atmosphäre aufbaute .. Hintergrund auch Verteidiger gerade höflich Prozessbeteiligten umgeht stellt schroffe Zurückweisung Ansinnens [ Fertigung Übergabe Kopie Polizeipräsidenten Ablehnungsgrund . So sagte Staatsanwältin bereits ersten Verhandlungstag ‚ solle doch dümmer tun tatsächlich sei . derart austeilt darf aber wundern selbst Samthandschuhen angefasst wird . Verletzung rechtlichen Gehörs liegt . Gesetz sieht Verfahren Entscheidung Ablehnungsgesuch lediglich Herbeiführung dienstlichen Äußerung abgelehnten Richters § Abs. Gewährung rechtlichen Gehörs Antragsteller mitzuteilen ist . förmliche Beweisaufnahme Ablehnungsvorbringen findet hingegen . ist vielmehr pflichtgemäßen Ermessen Gerichts überlassen Mitteln Kenntnis Bestehen Nichtbestehen maßgeblichen Tatsachen verschaffen will . Haben Tatsachen Gericht ereignet so kann Grund eigener Wahrnehmungen Entscheidung treffen vgl. Beschluss 22 . August . So war vorliegenden Fall Berichterstatter Mitglied Strafkammer fraglichen Vorgang miterlebt hatte . Sache widerspricht Beschwerdeführer Revisionsbegründung Schilderung Prozessverhaltens damaligen Verteidigers Beschluss Strafkammer Ablehnung Befangenheitsantrags insbesondere Eingriffe Verteidigers allein Vorsitzenden obliegenden Leitung Verhandlung § Abs. zumindest unsachlichen Äußerung Staatsanwältin . Senat kann folglich ausgehen Ausführungen Strafkammer Ablehnungsbeschluss insoweit zutreffen . Zwar trat Instanz anderer Verteidiger Revision begründete . ist jedoch Belang Revisionsverteidiger verpflichtet ist insoweit auskunftspflichtigen Kollegen wesentlichen Vorgänge Hauptverhandlung erkundigen Revision ordnungsgemäß begründen können . vorliegenden Fall möglich gewesen wäre wird vorgetragen ist auch sonst ersichtlich . damalige Verteidiger erlebte Hauptverhandlung selbst . beeinflusste Verhandlungsstils maßgeblich . konnte somit überraschen Strafkammer Auftreten Bescheidung Ablehnungsgesuchs berücksichtigte . lag hier Hand . 2 . Vorwurf Befangenheit : eingangs geschilderten Vorgänge gestützten Befangenheitsantrag hat Strafkammer Recht unbegründet zurückgewiesen . Anspruch sofortige Aushändigung Kopie Schreibens Polizeipräsidenten Beschränkung Aussagegenehmigung Ermittlungsbeamten bestand . Verteidiger hat grundsätzlich Anspruch Übergabe Kopien Gerichtsakten . kann Akteneinsichtnahme selbst fertigen . Gleichwohl wird sinnvoller Weise häufig anders verfahren Gründen Fairness Verfahrensvereinfachung -beschleunigung angezeigt erscheint ; so dann ja auch vorliegenden Fall noch Vernehmung Zeugen . Zwingend war hier . Text zweiseitige mündlichem Vortrag weiteres verständliche Schreiben Polizeipräsidenten wurde Information Verfahrensbeteiligten Vorsitzenden vorgelesen . damaligen Verteidiger Beschwerdeführers wurde Fax Einsichtnahme übergeben . ist ersichtlich Angeklagte Verteidiger dann noch Verteidigungsrechten beschnitten gewesen sein könnten entsprechender Eindruck Angeklagten hätte entstehen können . Verwendung Begriffs aufmandeln Vorsitzenden Strafkammer Landgericht Kempten Verteidiger Angeklagten vermag hier Eindruck Befangenheit begründen . Begriff wird bayerischen Sprachraum häufig gebraucht . ist tet bayerischen Verkleinerungsform Mann . Mandeln so beinhaltet zwar gewisse Kritik etwa : spielen so . Gerade Verwendung lokalen Sprachform wird Vorwurf aber Schärfe genommen . Dementsprechend erklärte auch Vorsitzende dienstlichen Stellungnahme habe Verwendung freundlich bleibenden hier ungebräuchlichen Ausdrucks nur weiteres unnötiges Insistieren verhindern wollen . Erläuterung dienstlichen Erklärung ist schon geeignet ursprüngliches Misstrauen beseitigen vgl. Beschluss 12 . März StR . Übrigen kann tadelnde Hinweis nun mandeln doch so jetzt mandeln schon wieder Hintergrund Strafkammer Beschluss Zurückweisung Befangenheitsantrags geschilderten Prozessverhaltens Verteidigers nur bayerisch eher zurückhaltend formulierte Bitte Respektierung Rechts Pflicht Strafkammervorsitzenden Verhandlung leiten § Abs. Wahrung auch standesrechtlich geforderten Gebots Sachlichkeit verstanden werden . Wahl Hebenstreit Rothfuß