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725 lines
5.9 KiB

BESCHLUSS
454/18
18
.
September
Strafsache
gewerbsmäßiger
Abgabe
Betäubungsmitteln
Person
Jahre
Person
Jahren
u.a.
ECLI
:
:
BGH:2018:180918B1STR454.18.0
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
18
.
September
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
4
.
April
Feststellungen
aufgehoben
.
2
.
Sache
wird
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
Gründe
:
Landgericht
Auswärtige
Strafkammer
hatte
Angeklagten
ersten
Urteil
13
.
Januar
gewerbsmäßiger
unerlaubter
Abgabe
Betäubungsmitteln
Person
Jahre
Person
Jahren
Tateinheit
unerlaubtem
Handeltreiben
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
Ziffer
.
1
.
Urteilsgründe
unerlaubten
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
Ziffer
.
2
.
Urteilsgründe
vorsätzlichen
unerlaubten
Besitzes
halbautomatischen
Kurzwaffe
Ziffer
.
3
.
Urteilsgründe
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
.
Sachrüge
hatte
Senat
Entscheidung
Beschluss
20
.
Juni
Strafausspruch
betreffend
Ziffer
.
1
.
Urteilsgründe
zugehörigen
Feststellungen
samtstrafenausspruch
Ausspruch
Verfall
Wertersatz
aufgehoben
.
Nunmehr
hat
Landgericht
Angeklagten
Urteil
4
.
April
bereits
rechtskräftigen
abgeurteilten
Taten
Ziffer
.
2
.
3
.
Urteilsgründe
gewerbsmäßiger
Abgabe
Betäubungsmitteln
Person
Jahre
Person
Jahren
schuldig
gesprochen
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
Verfall
Wertersatz
Höhe
Euro
angeordnet
.
Rechtsmittel
hat
Verfahrensrüge
§
Nr.
.
V.m
.
§
Nr.
Erfolg
.
Revision
macht
Recht
geltend
Entscheidung
Landgerichts
Richter
mitgewirkt
hat
Ausübung
Richteramtes
Gesetzes
ausgeschlossen
war
.
Verfahrensrüge
liegt
Wesentlichen
folgendes
Geschehen
Grunde
:
beisitzende
Richter
Landgericht
Dr.
erstellte
gung
9
.
Oktober
Vermerk
hinwies
Gegenstand
vorliegenden
Akte
auch
Erkenntnisse
Verfahrenskomplex
u.a.
sind
Staatsanwaltschaft
Aktenzeichen
u.a.
geführt
wurde
.
Verfahrenskomplex
stammenden
Vorwürfe
Angeklagten
wurden
Staatsanwaltschaft
sämtlich
gemäß
§
Abs.
Abs.
eingestellt
.
Bearbeitung
renskomplexes
war
beisitzende
Richter
Dezernent
Staatsanwaltschaft
beteiligt
.
Einschätzung
liege
Befassung
Parallelverfahren
Fall
§
Nr.
noch
Grund
Selbstanzeige
§
.
Vermerk
übersandte
Vorsitzende
Richter
Vizepräsident
23
.
Oktober
Verteidiger
Angeklagten
Kenntnis
Vorschlägen
Terminierung
Hauptverhandlung
.
Verteidiger
erwiderte
Schriftsatz
26
.
Oktober
Begriff
Sache
.
.
weit
auszulegen
sei
Verfahrensidentität
voraussetze
.
Änderung
Besetzung
Strafkammer
erfolgte
.
Vermerk
beisitzenden
Richters
benannte
Verfahrenskomplex
bezog
Bezug
Angeklagten
Einstellungsverfügung
Staatsanwaltschaft
19
November
u.a.
Tatvorwurf
Abgabe
gewerbsmäßigen
Abgabe
Betäubungsmitteln
Minderjährige
Überlassen
Verkauf
Marihuana
Haschisch
16-jährigen
Tatzeitraum
Anfang
31
.
August
.
Gegenstand
Ermittlungsverfahrens
Angeklagten
war
auch
Verbringen
Schusswaffe
Geltungsbereich
Waffengesetzes
Einfuhr
halbautomatischen
Kurzwaffe
11
.
Februar
.
Verfahrensgegenstand
Revision
angegriffenen
Urteil
Landgerichts
ist
Abgabe
Betäubungsmitteln
16-jährigen
Tatzeitraum
1
.
Oktober
29
November
zelnen
mehr
genau
feststellbaren
Zeitpunkten
Besitz
halbautomatischen
Kurzwaffe
Angeklagten
Durchsuchung
11
.
Februar
aufgefunden
wurde
.
Landgericht
stützt
Überzeugung
Täterschaft
Angeklagten
Abgabe
Betäubungsmitteln
Wesentlichen
Angaben
Zeugen
uneingeschränkt
glaubhaft
erachtet
.
II
.
zulässig
erhobene
Verfahrensrüge
führt
Urteilsaufhebung
.
absolute
Revisionsgrund
§
Nr.
.
V.m
.
§
Nr.
ist
gegeben
.
angegriffenen
Urteil
wirkte
Richter
Ausübung
Richteramtes
Gesetzes
ausgeschlossen
war
zuvor
Sache
Beamter
Staatsanwaltschaft
tätig
gewesen
war
.
1
.
§
Nr.
ist
Richter
u.a.
dann
Ausübung
Amtes
ausgeschlossen
"
Sache
"
Beamter
Staatsanwaltschaft
tätig
gewesen
ist
.
"
Sache
"
ist
grundsätzlich
dasjenige
Verfahren
verstehen
strafrechtliche
Verfolgung
bestimmten
Straftat
Gegenstand
hat
.
kommt
also
erster
Linie
Identität
historischen
Ereignisses
Aufklärung
Zeit
ging
Richter
nichtrichterlicher
Funktion
tätig
war
.
Annahme
Identität
steht
auch
Vorliegen
selbständiger
Taten
Sinne
§
.
Vielmehr
entscheidet
Fällen
regelmäßig
Einheit
Hauptverhandlung
;
kann
auch
Vorgänge
natürlicher
Betrachtung
verschiedene
historische
Ereignisse
erscheinen
Einheit
zusammenfassen
Urteile
2
.
Dezember
16
.
Januar
BGHSt
.
Allerdings
ist
Rechtsprechung
anerkannt
Vorschrift
§
Nr.
keineswegs
nur
da
ist
Strafverfahren
früherer
anderweitiger
Tätigkeit
abzuleitende
Voreingenommenheit
schützen
.
ist
vielmehr
auch
bestimmt
bereits
Schein
Verdachts
Parteilichkeit
vermeiden
Urteile
2
.
Dezember
91
;
16
.
Januar
BGHSt
25
.
Mai
BGHSt
f.
;
Beschluss
12
.
August
NStZ
.
kann
Notwendigkeit
ergeben
§
Nr.
auch
anzuwenden
Normalfall
vorausgesetzten
Verfahrenseinheit
fehlt
.
Verdacht
Parteilichkeit
kann
jedoch
einheitliche
Behandlung
Betracht
ziehenden
Verfahren
vernünftigerweise
nur
aufkommen
zumindest
enger
treffende
Entscheidung
bedeutsamer
Sachzusammenhang
besteht
Urteile
2
.
Dezember
91
;
16
.
Januar
BGHSt
25
.
Mai
BGHSt
.
2
.
"
Einheit
Sache
"
Sinne
§
Nr.
ist
hier
gegeben
.
beisitzenden
Richter
vorliegenden
Verfahren
beurteilenden
Sachverhalt
früheren
Funktion
Staatsanwalt
bearbeiteten
Verfahrenskomplex
besteht
enger
bedeutsamer
Sachzusammenhang
.
So
betrifft
Landgericht
abzuurteilende
Tat
Ziffer
.
Urteilsgründe
S.
f.
Abgabe
Betäubungsmitteln
Angeklagten
16-jährigen
Zeugen
Tatzeitraum
1
.
Oktober
29
November
gleichgelagerten
Lebenssachverhalt
früher
geführten
fast
nahtlos
aneinander
anschließenden
Tatzeiträumen
Anfang
31
.
August
.
Taten
war
Aussage
Glaubwürdigkeit
Zeugen
Tatnachweis
wesentlicher
Bedeutung
.
enger
Sachzusammenhang
bestand
auch
Bezug
unerlaubte
Verbringen
Besitz
halbautomatischen
Kurzwaffe
.
3
.
Mitwirkung
Gesetzes
ausgeschlossen
Richters
rechtsfehlerhaft
war
kann
Urteil
Bestand
haben
.
Urteil
beruht
Gesetzes
Verfahrensverstoß
§
.
Raum
Jäger