BESCHLUSS 454/18 18 . September Strafsache gewerbsmäßiger Abgabe Betäubungsmitteln Person Jahre Person Jahren u.a. ECLI : : BGH:2018:180918B1STR454.18.0 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführers 18 . September gemäß § Abs. beschlossen : 1 . Revision Angeklagten wird Urteil Landgerichts 4 . April Feststellungen aufgehoben . 2 . Sache wird neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittels andere Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . Gründe : Landgericht Auswärtige Strafkammer hatte Angeklagten ersten Urteil 13 . Januar gewerbsmäßiger unerlaubter Abgabe Betäubungsmitteln Person Jahre Person Jahren Tateinheit unerlaubtem Handeltreiben Betäubungsmitteln geringer Menge Ziffer . 1 . Urteilsgründe unerlaubten Betäubungsmitteln geringer Menge Ziffer . 2 . Urteilsgründe vorsätzlichen unerlaubten Besitzes halbautomatischen Kurzwaffe Ziffer . 3 . Urteilsgründe Gesamtfreiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt . Sachrüge hatte Senat Entscheidung Beschluss 20 . Juni Strafausspruch betreffend Ziffer . 1 . Urteilsgründe zugehörigen Feststellungen samtstrafenausspruch Ausspruch Verfall Wertersatz aufgehoben . Nunmehr hat Landgericht Angeklagten Urteil 4 . April bereits rechtskräftigen abgeurteilten Taten Ziffer . 2 . 3 . Urteilsgründe gewerbsmäßiger Abgabe Betäubungsmitteln Person Jahre Person Jahren schuldig gesprochen Gesamtfreiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt Verfall Wertersatz Höhe Euro angeordnet . Rechtsmittel hat Verfahrensrüge § Nr. . V.m . § Nr. Erfolg . Revision macht Recht geltend Entscheidung Landgerichts Richter mitgewirkt hat Ausübung Richteramtes Gesetzes ausgeschlossen war . Verfahrensrüge liegt Wesentlichen folgendes Geschehen Grunde : beisitzende Richter Landgericht Dr. erstellte gung 9 . Oktober Vermerk hinwies Gegenstand vorliegenden Akte auch Erkenntnisse Verfahrenskomplex u.a. sind Staatsanwaltschaft Aktenzeichen u.a. geführt wurde . Verfahrenskomplex stammenden Vorwürfe Angeklagten wurden Staatsanwaltschaft sämtlich gemäß § Abs. Abs. eingestellt . Bearbeitung renskomplexes war beisitzende Richter Dezernent Staatsanwaltschaft beteiligt . Einschätzung liege Befassung Parallelverfahren Fall § Nr. noch Grund Selbstanzeige § . Vermerk übersandte Vorsitzende Richter Vizepräsident 23 . Oktober Verteidiger Angeklagten Kenntnis Vorschlägen Terminierung Hauptverhandlung . Verteidiger erwiderte Schriftsatz 26 . Oktober Begriff Sache . . weit auszulegen sei Verfahrensidentität voraussetze . Änderung Besetzung Strafkammer erfolgte . Vermerk beisitzenden Richters benannte Verfahrenskomplex bezog Bezug Angeklagten Einstellungsverfügung Staatsanwaltschaft 19 November u.a. Tatvorwurf Abgabe gewerbsmäßigen Abgabe Betäubungsmitteln Minderjährige Überlassen Verkauf Marihuana Haschisch 16-jährigen Tatzeitraum Anfang 31 . August . Gegenstand Ermittlungsverfahrens Angeklagten war auch Verbringen Schusswaffe Geltungsbereich Waffengesetzes Einfuhr halbautomatischen Kurzwaffe 11 . Februar . Verfahrensgegenstand Revision angegriffenen Urteil Landgerichts ist Abgabe Betäubungsmitteln 16-jährigen Tatzeitraum 1 . Oktober 29 November zelnen mehr genau feststellbaren Zeitpunkten Besitz halbautomatischen Kurzwaffe Angeklagten Durchsuchung 11 . Februar aufgefunden wurde . Landgericht stützt Überzeugung Täterschaft Angeklagten Abgabe Betäubungsmitteln Wesentlichen Angaben Zeugen uneingeschränkt glaubhaft erachtet . II . zulässig erhobene Verfahrensrüge führt Urteilsaufhebung . absolute Revisionsgrund § Nr. . V.m . § Nr. ist gegeben . angegriffenen Urteil wirkte Richter Ausübung Richteramtes Gesetzes ausgeschlossen war zuvor Sache Beamter Staatsanwaltschaft tätig gewesen war . 1 . § Nr. ist Richter u.a. dann Ausübung Amtes ausgeschlossen " Sache " Beamter Staatsanwaltschaft tätig gewesen ist . " Sache " ist grundsätzlich dasjenige Verfahren verstehen strafrechtliche Verfolgung bestimmten Straftat Gegenstand hat . kommt also erster Linie Identität historischen Ereignisses Aufklärung Zeit ging Richter nichtrichterlicher Funktion tätig war . Annahme Identität steht auch Vorliegen selbständiger Taten Sinne § . Vielmehr entscheidet Fällen regelmäßig Einheit Hauptverhandlung ; kann auch Vorgänge natürlicher Betrachtung verschiedene historische Ereignisse erscheinen Einheit zusammenfassen Urteile 2 . Dezember 16 . Januar BGHSt . Allerdings ist Rechtsprechung anerkannt Vorschrift § Nr. keineswegs nur da ist Strafverfahren früherer anderweitiger Tätigkeit abzuleitende Voreingenommenheit schützen . ist vielmehr auch bestimmt bereits Schein Verdachts Parteilichkeit vermeiden Urteile 2 . Dezember 91 ; 16 . Januar BGHSt 25 . Mai BGHSt f. ; Beschluss 12 . August NStZ . kann Notwendigkeit ergeben § Nr. auch anzuwenden Normalfall vorausgesetzten Verfahrenseinheit fehlt . Verdacht Parteilichkeit kann jedoch einheitliche Behandlung Betracht ziehenden Verfahren vernünftigerweise nur aufkommen zumindest enger treffende Entscheidung bedeutsamer Sachzusammenhang besteht Urteile 2 . Dezember 91 ; 16 . Januar BGHSt 25 . Mai BGHSt . 2 . " Einheit Sache " Sinne § Nr. ist hier gegeben . beisitzenden Richter vorliegenden Verfahren beurteilenden Sachverhalt früheren Funktion Staatsanwalt bearbeiteten Verfahrenskomplex besteht enger bedeutsamer Sachzusammenhang . So betrifft Landgericht abzuurteilende Tat Ziffer . Urteilsgründe S. f. Abgabe Betäubungsmitteln Angeklagten 16-jährigen Zeugen Tatzeitraum 1 . Oktober 29 November gleichgelagerten Lebenssachverhalt früher geführten fast nahtlos aneinander anschließenden Tatzeiträumen Anfang 31 . August . Taten war Aussage Glaubwürdigkeit Zeugen Tatnachweis wesentlicher Bedeutung . enger Sachzusammenhang bestand auch Bezug unerlaubte Verbringen Besitz halbautomatischen Kurzwaffe . 3 . Mitwirkung Gesetzes ausgeschlossen Richters rechtsfehlerhaft war kann Urteil Bestand haben . Urteil beruht Gesetzes Verfahrensverstoß § . Raum Jäger