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92 lines
796 B

BESCHLUSS
31
Juli
Strafsache
schweren
sexuellen
Mißbrauchs
Kindern
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
31
Juli
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
21
.
Januar
wird
Maßgabe
verworfen
Angeklagte
Fällen
sexuellen
Mißbrauchs
Kindern
Fällen
Tateinheit
sexuellem
Mißbrauch
Schutzbefohlener
schweren
sexuellen
Mißbrauchs
Kindern
verurteilt
ist
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Gründe
:
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
hat
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
§
Abs.
.
Schuldspruch
hat
Senat
geändert
einerseits
Strafzumessungsregeln
besonders
schwere
Fälle
Urteilsformel
aufzunehmen
sind
BGHSt
256
;
andererseits
§
Abs.
Nr.
StGB
derartige
Strafzumessungsregel
eigenständigen
Straftatbestand
bildet
.
Schluckebier
Boetticher