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- BESCHLUSS
- 31
- Juli
- Strafsache
- schweren
- sexuellen
- Mißbrauchs
- Kindern
- 1
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 31
- Juli
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 21
- .
- Januar
- wird
- Maßgabe
- verworfen
- Angeklagte
- Fällen
- sexuellen
- Mißbrauchs
- Kindern
- Fällen
- Tateinheit
- sexuellem
- Mißbrauch
- Schutzbefohlener
- schweren
- sexuellen
- Mißbrauchs
- Kindern
- verurteilt
- ist
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Gründe
- :
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigung
- hat
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- §
- Abs.
- .
- Schuldspruch
- hat
- Senat
- geändert
- einerseits
- Strafzumessungsregeln
- besonders
- schwere
- Fälle
- Urteilsformel
- aufzunehmen
- sind
- BGHSt
- 256
- ;
- andererseits
- §
- Abs.
- Nr.
- StGB
- derartige
- Strafzumessungsregel
- eigenständigen
- Straftatbestand
- bildet
- .
- Schluckebier
- Boetticher
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