BESCHLUSS 31 Juli Strafsache schweren sexuellen Mißbrauchs Kindern 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 31 Juli beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 21 . Januar wird Maßgabe verworfen Angeklagte Fällen sexuellen Mißbrauchs Kindern Fällen Tateinheit sexuellem Mißbrauch Schutzbefohlener schweren sexuellen Mißbrauchs Kindern verurteilt ist . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Gründe : Nachprüfung Urteils Grund Revisionsrechtfertigung hat Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben § Abs. . Schuldspruch hat Senat geändert einerseits Strafzumessungsregeln besonders schwere Fälle Urteilsformel aufzunehmen sind BGHSt 256 ; andererseits § Abs. Nr. StGB derartige Strafzumessungsregel eigenständigen Straftatbestand bildet . Schluckebier Boetticher