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2115 lines
19 KiB

NAMEN
11
November
Strafsache
1
.
2
.
3
.
bandenmäßigen
Schmuggels
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Verhandlung
10
November
Sitzung
11
November
teilgenommen
haben
:
Richter
Bundesgerichtshof
Prof.
Dr.
Vorsitzender
Richter
Bundesgerichtshof
Prof.
Dr.
Prof.
Dr.
Richterin
Bundesgerichtshof
Dr.
Richter
Bundesgerichtshof
Dr.
Oberstaatsanwalt
Bundesgerichtshof
Vertreter
Bundesanwaltschaft
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt
Verteidiger
Angeklagten
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt
Verteidiger
Angeklagten
Verhandlung
10
November
Verhandlung
10
November
Verhandlung
10
November
Verhandlung
10
November
Rechtsanwalt
Verhandlung
10
November
Verhandlung
10
November
Rechtsanwalt
Verteidiger
Angeklagten
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Recht
erkannt
:
Revisionen
Staatsanwaltschaft
wird
Urteil
Landgerichts
15
.
September
Feststellungen
aufgehoben
.
Sache
wird
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittel
andere
Wirtschaftsstrafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
Vorwurf
bandenmäßigen
Schmuggels
Hinterziehung
insgesamt
Fällen
Angeklagten
Fällen
versuchte
Tat
tatsächlichen
Gründen
freigesprochen
.
Hiergegen
wenden
Revisionen
Staatsanwaltschaft
gestützt
Rüge
Verletzung
formellen
materiellen
Rechts
Beweiswürdigung
Landgerichts
beanstanden
.
Generalbundesanwalt
vertretenen
Rechtsmittel
haben
bereits
Sachrüge
Erfolg
so
Staatsanwaltschaft
erhobenen
verfahrensrechtlichen
Beanstandungen
mehr
ankommt
.
1
.
zugelassenen
Anklage
werden
Angeklagten
Jahren
S.
S.
GmbH
GmbH
Folgenden
:
GmbH
begangene
Steuerstraftaten
Last
gelegt
.
S.
GmbH
Geschäftsführer
alleiniger
Gesellschafter
gesondert
Verurteilte
gewesen
sei
habe
Jahr
umfangreiche
Importe
Metallen
durchgeführt
nahezu
vollständig
GmbH
weiterverkauft
worden
seien
.
Angeklagte
Geschäftsführer
Alleingesellschafter
Angeklagten
sei
Angestellte
Gesellschaft
gewesen
.
gemeinsamen
Besprechung
Ende
Juni
Räumen
GmbH
hätten
Angeklagten
früheren
Mitangeklagten
S.
S.
vereinbart
Zwischenschaltung
GmbH
Warenbezug
Wettbewerbsvorteil
Markt
schaffen
.
Anders
zuvor
GmbH
selbst
eingeführten
Ware
sollte
nun
möglich
sein
generierter
Vorsteuerabzüge
Kaufpreisminderung
Gewinnmaximierung
erreichen
.
sollte
S.
GmbH
Rechnungen
GmbH
jeweils
steuer
ausweisen
aber
Finanzbehörden
erklären
auch
abführen
.
Weise
sollte
GmbH
machung
Vorsteuern
ermöglicht
werden
zuvor
abgeführt
worden
seien
.
verbrachten
Waren
hätten
Jahr
allein
Mitgliedstaaten
Europäischen
Union
insbesondere
baltischen
Staaten
gestammt
.
Anfang
seien
dann
Angeklagten
zusammen
früheren
Mitangeklagten
S.
auch
Einfuhren
Drittstaaten
namentlich
vorgenommen
worden
.
sei
Wert
eingeführten
Waren
Zoll
Regel
Zehntel
tatsächlichen
Werts
angegeben
worden
.
sei
inländischen
Verkäufe
S.
GmbH
GmbH
Umsatzsteuer
erklärt
worden
satzsteuer
jeweiligen
Rechnungen
GmbH
ausgewiesen
worden
sei
.
seien
jeweils
Abgaben
verkürzt
worden
.
Einzelnen
:
Fälle
Anklageschrift
bandenmäßiger
Schmuggel
Jahre
betreffenden
Fällen
Angeklagten
Anklageschrift
wirft
anwaltschaft
Angeklagten
hätten
bandenmäßig
ge-
Zollamt
falsche
Angaben
Warenwert
Einfuhr
Kupfererzeugnissen
osteuropäischen
Staaten
Gebiet
Europäischen
Union
gemacht
.
falschen
Angaben
seien
nahezu
Millionen
Euro
Einfuhrumsatzsteuer
Euro
Zoll
festgesetzt
verkürzt
worden
.
Fälle
Anklageschrift
Umsatzsteuerhinterziehung
S.
GmbH
Fällen
Angeklagten
Anklageschrift
wirft
Staatsanwaltschaft
Angeklagten
jeweils
Hinterziehung
S.
chend
gemeinsamen
Tatplan
GmbH
.
seien
S.
GmbH
Jahr
wahrheitswidrig
Umsatz
Euro
angemeldet
Monate
Februar
März
pflichtwidrig
Umsatzsteuervoranmeldungen
abgegeben
worden
.
sei
insgesamt
Umsatzsteuer
Höhe
Mio.
Euro
verkürzt
worden
.
Fälle
Anklageschrift
Umsatzsteuerhinterziehung
GmbH
Fällen
Angeklagten
Anklageschrift
wirft
Staatsanwaltschaft
Angeklagten
jeweils
Hinterziehung
chend
gemeinsamen
Tatplan
seien
GmbH
.
EntspreGmbH
steuerjahreserklärung
Umsatzsteuervoranmeldungen
Februar
März
Mai
November
Unrecht
Vorsteuerbeträge
Rechnungen
S.
GmbH
geltend
gemacht
worden
.
Angeklagten
sei
bewusst
gewesen
Vorsteuerabzug
Rechnungen
S.
GmbH
Betracht
kam
.
seien
Fällen
Anklageschrift
insgesamt
nahezu
Mio.
Euro
verkürzt
worden
.
Fall
sei
Versuch
geblieben
.
2
.
Landgericht
hat
Wesentlichen
Folgendes
festgestellt
:
GmbH
stand
etwa
Jahre
lang
laufender
beziehung
AG
.
produzierte
Kupferkonzentraten
schrott
anderen
kupferhaltigen
Legierungen
hochreines
Kupfer
.
Kupferöfen
benötigte
AG
kupferhaltige
Rohstoffe
.
Kupfer
wird
weit
Preisen
gehandelt
Börse
börsenmäßigen
Preisfindungsmechanismen
gebildet
werden
.
Preis
unterliegt
erheblichen
Schwankungen
.
andere
kupferhaltige
Materialien
werden
Abschläge
LME-Preisen
verhandelt
.
Ende
Jahres
bezog
GmbH
selbst
finiermaterial
.
Einfuhren
Jahren
waren
Gegenstand
Betriebsprüfungen
jeweils
Beanstandungen
führten
Gesellschaft
Benennungsverlangen
gemäß
§
ausländischen
Zahlungsempfänger
erfüllen
konnte
.
Vermeidung
gleichartiger
Probleme
wurden
steuerlichen
Beratern
Gesellschaft
zahlreiche
Maßnahmen
erörtert
Einholung
steuerlichen
Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Vertragspartner
Finanzbehörden
.
Oktober
hatte
frühere
Mitangeklagte
S.
sondert
Verurteilten
S.
GmbH
gegründet
ebenfalls
tallhandel
tätig
werden
sollte
.
Treffen
Beteiligung
Angeklagten
klagten
S.
Juli
früheren
wurde
vereinbart
S.
GmbH
zukünftig
GmbH
Buntmetallen
beliefern
sollte
.
S.
unterstützen
insbesondere
Aufgaben
wahrnehmen
Ausland
aufhält
.
September
erfolgten
dann
Bestellungen
S.
sollten
GmbH
GmbH
Lieferungen
Wege
Streckengeschäfts
direkt
GmbH.
Angeklagte
ließ
Geschäfte
regelmäßig
Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Finanzamts
S.
GmbH
gen
.
Einkauf
baltischen
Staaten
führte
Zeuge
dort
Lieferanten
Vertragsverhandlungen
.
letzte
Lieferung
baltischen
Staaten
erfolgte
Anfang
Dezember
.
kam
Wechsel
Bezugsquellen
.
Februar
kamen
Kupferprodukte
Europäischen
Union
angehörenden
Staaten
.
S.
GmbH
lieferte
dann
Ende
Geschäftsbeziehung
Festnahme
Zeugen
Mai
GmbH
sogenanntes
Halbzeug
Lieferanten
bezog
.
Geschäfte
S.
früheren
Mitangeklagten
S.
GmbH
wurden
weitgehend
abgewickelt
.
Verzollung
LKW-Lieferungen
Kupfer
tauschten
Kaufunterlagen
niedrigeren
manipulierten
Werten
stets
nur
Prozent
tatsächlichen
Werts
betrugen
.
wurden
jeweils
Zoll
Einfuhrumsatzsteuer
niedrig
festgesetzt
.
insgesamt
Einfuhren
entstand
insgesamt
Einfuhrumsatzsteuerschaden
Mio.
Euro
Zollschaden
Euro
S.
.
anschließenden
Weiterverkauf
GmbH
akzeptierte
bezahlte
Rechnungen
dort
-9-
.
gelieferte
Halbzeug
minderer
Qualität
war
wurde
allerdings
Weiterverkauf
AG
terung
Vertretern
§
Abs.
Nr.
UStG
ReverseCharge-Verfahren
angewendet
so
Ausgangsrechnungen
GmbH
Gegensatz
Eingangsrechnungen
Umsatzsteuer
enthielten
.
Zwecke
Umsatzsteuerhinterziehung
verschwieg
S.
GmbH
Umsatzsteuerjahreserklärung
Umsatzsteuervoranmeldungen
Monate
Februar
März
Umsätze
inländischen
Metallverkäufen
.
Insgesamt
wurde
Umsatzsteuer
Höhe
Mio.
Euro
hinterzogen
.
letztlich
Steuerverkürzungen
S.
GmbH
profitierte
konnte
Landgericht
feststellen
S.
.
Angeklagte
Rechnungen
S.
brachte
GmbH
Vorsteuern
GmbH
Umsatzsteuerjahreserklärung
Jahr
Umsatzsteuervoranmeldungen
Monate
Februar
März
Mai
November
Ansatz
.
wurde
Umsatzsteuerzahllast
Umfang
insgesamt
Mio.
Euro
vermindert
;
November
wurde
Auszahlung
Umsatzsteuerguthabens
Euro
erstrebt
.
3
.
Landgericht
hat
Angeklagten
tatsächlichen
Gründen
freigesprochen
.
konnte
Tatbegehung
Tatbeteiligung
Angeklagten
überzeugen
.
Angeklagte
Angeklagten
hatte
Tatvorwürfe
bestritten
S.
.
;
hatten
Sache
eingelassen
S.
.
Tatvorwürfe
Schmuggels
Hinterziehung
S.
GmbH
Fälle
schrift
hat
Landgericht
zwar
Überzeugung
gebildet
Straftaten
tatsächlich
begangen
worden
sind
.
Beteiligung
Angeklagten
Straftaten
hält
jedoch
erwiesen
.
Bezüglich
Vorwurfs
Hinterziehung
GmbH
Fälle
Anklageschrift
hat
richt
überzeugt
Angeklagten
Handelsgeschäften
GmbH
S.
GmbH
gutgläubig
gewesen
seien
;
sei
auch
Leichtfertigkeit
vorzuwerfen
.
GmbH
habe
jeweils
Vorsteuererstattungsanspruch
zugestanden
so
Steuern
verkürzt
worden
seien
.
Einzelnen
konnte
Landgericht
folgenden
Behauptungen
Staatsanwaltschaft
Überzeugung
verschaffen
:
Juli
Zeugen
geführten
Unterredung
konnte
Landgericht
zweifelsfrei
klären
Beteiligten
Gesprächs
vereinbart
hatten
S.
GmbH
Einfuhr
Werte
angeben
sollte
erreichen
Zölle
Einfuhrumsatzsteuer
niedrig
festgesetzt
werden
.
Auch
konnte
Landgericht
zweifelsfrei
klären
Gegenstand
Gespräche
war
S.
terverkäufen
GmbH
GmbH
Streckengeschäft
GmbH
Rechnungen
ausweist
Finanzamt
anzumelden
abzuführen
GmbH
sodann
Vorsteuer
Rechnungen
Finanzamt
geltend
macht
.
Schließlich
konnte
Landgericht
zweifelsfrei
klären
Gespräch
vereinbart
wurde
Zeuge
Geschäftsführung
zurückziehen
S.
GmbH
faktisch
Angeklagten
überlassen
sollte
S.
.
Landgericht
konnte
auch
überzeugen
Angeklagten
Kenntnis
hatten
zumindest
Möglichkeit
hatten
erkennen
Zoll
niedrige
Warenwerte
Kupferwaren
angegeben
wurden
S.
GmbH
Ausgangsrechnungen
sene
Umsatzsteuer
Finanzbehörden
anmeldete
auch
abführte
.
Angeklagte
habe
versucht
steuerlichen
erfüllen
Steuerberatern
empfohlenen
Maßnahmen
Umsatzsteuerkarussell
eingebunden
werden
umzusetzen
.
Angeklagte
nung
S.
hatte
eingelassen
GmbH
sei
völlig
üblichem
Rahmen
verlaufen
S.
.
Geschäftsbeziehung
habe
positiv
entwickelt
;
habe
Monate
Finanzamt
Gesellschaft
Unbedenklichkeitsbescheinigungen
angefordert
erhalten
.
sei
überraschend
Zeuge
Handelsgeschäfte
Ziel
betrieben
habe
Umsatzsteuer
hinterziehen
.
Landgericht
ist
Auffassung
Einlassung
Angeklagten
sei
widerlegen
.
Behauptung
Staatsanwaltschaft
Anklageschrift
habe
gemeinsamen
Tatplan
gegeben
sei
Einlassung
Zeugen
vorangegangenen
geführten
Strafverfahren
gestützt
gewesen
.
habe
gerichteten
Hauptverhandlung
eigene
Tatbeteiligung
eingeräumt
behauptet
habe
Juni
Treffen
Angeklagten
gesondert
Verfolgten
S.
gegeben
.
Treffen
sei
einbart
worden
bereits
bestehende
S.
GmbH
Hinterziehung
Einfuhrabgaben
inländischer
Umsatzsteuer
Erschleichung
Vorsteuererstattungen
nutzen
Ausland
GmbH
einzuführen
.
Wesentliche
Funktion
sei
Kontakt
ausländischen
Lieferanten
Schreiben
Rechnungen
gewesen
S.
.
Zuge
mehrtägigen
Vernehmung
erkennenden
Strafkammer
habe
Zeuge
aber
bestritten
vorangegangenen
Verfahren
Sinne
geäußert
haben
habe
Sachverhalt
abweichend
dargestellt
.
Gegenstand
Gesprächs
Juli
seien
nur
sein
beruflicher
Hintergrund
Fachkenntnisse
Metallhandel
Möglichkeit
Belieferung
GmbH
S.
GmbH
sche
Details
gewesen
.
geplante
Abgabenverkürzungen
sei
ausdrücklich
stillschweigend
gesprochen
worden
.
Erst
August
habe
gesondert
Verfolgten
S.
erfahren
Zollanmeldungen
Warenwerte
manipulativ
herabgesetzt
worden
seien
.
Eindruck
Drohung
Geschäftsführer
S.
GmbH
andernfalls
finanziell
einstehen
müssen
habe
bereitgefunden
Fortführung
illegalen
Praktiken
mitzuwirken
.
Hinterziehung
inländischen
Umsatzsteuer
habe
hingegen
Kenntnis
gehabt
.
Verurteilung
Abgabenhinterziehung
habe
akzeptiert
formeller
Geschäftsführer
unabhängig
Unkenntnis
einstandspflichtig
gewesen
sei
S.
.
Landgericht
hält
Angaben
Zeugen
weiten
len
unglaubhaft
widerlegt
.
Auch
gestützt
Angaben
früheren
Mitangeklagten
S.
hat
Landgericht
vielmehr
zeugung
gebildet
Tatherrschaft
Einfuhrabgabenverkürzung
Verkürzung
inländischen
Umsatzsteuer
S.
Zeugen
GmbH
allein
lag
S.
.
Landgericht
hat
Veranlassung
gesehen
aufzuklären
Zeuge
früheren
Hauptverhandlung
eigener
Sache
Staatsanwaltschaft
behaupteten
belastenden
Angaben
betreffend
Angeklagten
nur
zweifelhaft
tatsächlich
gemacht
hat
.
bleibe
Angeklagten
früheren
handlung
überhaupt
Weise
belastet
hat
.
Vielmehr
wären
entsprechende
frühere
Angaben
Lichte
aktuellen
zeugenschaftlichen
Bekundungen
persönlichen
Eindruck
Kammer
unglaubhaft
.
Bekundungen
Zeugen
seien
geeignet
weis
kollusiven
Einbindung
Angeklagten
Abgabenhinterziehungen
S.
GmbH
führen
S.
.
Auch
Gesamtwürdigung
weiteren
Umständen
Höhe
Preise
Teilzahlungen
Anwendung
Reverse-Charge-Verfahrens
AG
vorangegangene
Versagung
Betriebskostenabzugs
§
E-Mail-Verkehr
Angeklagten
steuerliche
Beratung
Angeklagten
verblieben
Landgericht
unüberwindbare
Zweifel
Tatbeteiligung
Angeklagten
.
II
.
Freisprüche
haben
Bestand
;
Beweiswürdigung
hält
rechtlicher
Nachprüfung
stand
.
1
.
Allerdings
muss
Revisionsgericht
grundsätzlich
hinnehmen
Tatgericht
Angeklagten
freispricht
Zweifel
Täterschaft
überwinden
vermag
.
Beweiswürdigung
ist
Sache
Tatrichters
.
kommt
Revisionsgericht
angefallene
Erkenntnisse
anders
gewürdigt
Zweifel
überwunden
hätte
.
Vielmehr
hat
tatrichterliche
Überzeugungsbildung
selbst
dann
hinzunehmen
andere
Beurteilung
näher
gelegen
hätte
überzeugender
gewesen
wäre
vgl.
Urteil
24
.
März
NStZ-RR
.
Tatrichter
obliegt
Ergebnis
Hauptverhandlung
festzustellen
würdigen
.
Schlussfolgerungen
brauchen
zwingend
sein
genügt
möglich
sind
.
.
;
vgl.
Urteil
12
.
Februar
NStZ-RR
.
revisionsgerichtliche
Prüfung
beschränkt
Tatrichter
Rechtsfehler
unterlaufen
sind
.
ist
sachlich-rechtlicher
Hinsicht
Fall
Beweiswürdigung
widersprüchlich
unklar
lückenhaft
ist
Denkgesetze
gesicherte
Erfahrungssätze
verstößt
.
.
;
vgl.
nur
Urteil
23
Juli
.
2
.
Rechtsfehler
liegen
hier
.
Beweiswürdigung
Glaubhaftigkeit
Angaben
Zeugen
ist
lückenhaft
.
Urteilsgründe
enthalten
bare
Begründung
Annahme
Landgerichts
Hauptverhandlung
selbst
gerichteten
Strafverfahrens
gemachten
Angaben
seien
jedenfalls
unglaubhaft
S.
.
Zwar
können
müssen
Gründe
auch
freisprechenden
Urteils
irgendwie
beweiserheblichen
Umstand
ausdrücklich
würdigen
.
Maß
gebotenen
Darlegung
hängt
vielmehr
jeweiligen
Beweislage
insoweit
Umständen
Einzelfalls
;
kann
so
beschaffen
sein
Erörterung
bestimmter
einzelner
Beweisumstände
erübrigt
.
Insbesondere
dann
Tatgericht
Freispruch
erkennt
Angeklagten
ganz
erheblicher
Tatverdacht
besteht
muss
jedoch
Beweiswürdigung
Darlegung
ersichtlich
möglicherweise
Angeklagten
sprechenden
Umstände
Erwägungen
einbeziehen
Gesamtwürdigung
betrachten
vgl.
Urteile
8
.
September
6
.
September
18
22
.
August
.
Anforderungen
genügt
Beweiswürdigung
Angaben
Zeugen
.
Urteilsgründe
beruht
Anklage
entscheidend
Tatschilderung
Zeugen
gerichteten
Strafverfahren
Hauptverhandlung
gemacht
hatte
S.
.
Landgericht
Angaben
unglaubhaft
hält
hat
indes
nachvollziehbar
Revisionsgericht
nachprüfbar
begründet
.
Beleg
Annahme
hat
Landgericht
lediglich
Bekundungen
Zeugen
liegenden
Verfahren
persönlichen
Eindruck
lung
angeführt
.
Inhalt
früheren
Aussage
Zeugen
hat
Landgericht
hingegen
mitgeteilt
.
fehlt
ausreichenden
Grundlage
Glaubhaftigkeitsbeurteilung
.
Glaubhaftigkeit
Angaben
Zeugen
beurteilen
können
durfte
Landgericht
offen
sen
Inhalt
früheren
Aussage
ausgeht
.
Auch
hat
Landgericht
erörtert
Motiv
Zeuge
Falschangaben
damaligen
Zeitpunkt
gehabt
haben
könnte
.
Umgekehrt
hat
Landgericht
auch
Blick
genommen
Aussage
Zeugen
Hauptverhandlung
Angeklagten
Gefälligkeitsaussage
Gunsten
gewesen
sein
konnte
.
Möglichkeit
musste
Landgericht
schon
auseinandersetzen
naheliegend
ansah
Tatplan
Zeugen
vornherein
Verkürzung
fuhrabgaben
Zolls
Umsatzsteuer
gerichtet
war
S.
.
Beweiswürdigung
Landgerichts
lässt
besorgen
Landgericht
habe
belastende
Indizien
fehlerhaft
einzeln
falschen
Maßstabs
gewürdigt
Gesamtwürdigung
eingestellt
.
Tatgericht
ist
gehalten
festgestellten
Tatsachen
Entscheidung
wesentlichen
Gesichtspunkten
auseinanderzusetzen
geeignet
sind
Beweisergebnis
beeinflussen
vgl.
Urteil
12
.
Februar
NStZ-RR
.
muss
Urteilsgründen
auch
ergeben
einzelnen
Beweisergebnisse
nur
isoliert
gewertet
umfassende
Gesamtwürdigung
eingestellt
wurden
.
.
;
vgl.
nur
Urteil
23
.
Juli
.
Anforderungen
umfassende
Würdigung
festgestellten
Tatsachen
sind
Freispruch
geringer
Fall
Verurteilung
vgl.
Urteil
17
.
März
.
Auch
Indiztatsachen
allein
Nachweis
Täterschaft
Angeklagten
ausreichen
würde
besteht
Möglichkeit
Gesamtheit
Tatrichter
entsprechende
Überzeugung
vermitteln
können
vgl.
Urteil
30
.
März
NStZ-RR
.
Rechtsfehlerhaft
ist
hier
bereits
rechtliche
Ansatz
Landgerichts
Würdigung
belastender
Einzelindizien
.
Indizien
jeweiligen
Beweiswert
Gesamtwürdigung
einzustellen
spricht
Landgericht
einzelnen
Umständen
belastenden
Beweiswert
Begründung
seien
zwangsläufig
nur
Abgabenverkürzung
erklären
S.
seien
zweifelsfrei
S.
ließen
zweifelsfreien
Rückschluss
Kenntnisse
Tatbeteiligung
Angeklagten
S.
.
hat
Landgericht
rechtsfehlerhaft
einzelne
Beweisergebnisse
lediglich
isoliert
Zusammenhang
anderen
Beweisanzeichen
gewürdigt
.
Schließlich
hält
auch
Landgericht
vorgenommene
Gesamtwürdigung
S.
.
rechtlicher
Nachprüfung
stand
;
beschränkt
Wesentlichen
Würdigung
entlastender
Indizien
.
Belastende
Indizien
wurden
hingegen
Gesamtwürdigung
einbezogen
unvollständig
ist
.
beruht
Urteil
schon
auch
dann
Indiztatsachen
allein
Nachweis
Täterschaft
Angeklagten
ausreichen
würde
Möglichkeit
besteht
Gesamtheit
Tatgericht
entsprechende
Überzeugung
vermitteln
können
vgl.
Urteil
30
.
März
NStZ-RR
.
3
.
Freisprüche
zugrunde
liegenden
Feststellungen
haben
rechtsfehlerhafter
Beweiswürdigung
Bestand
.
Sache
ist
neuer
Verhandlung
Entscheidung
andere
Wirtschaftsstrafkammer
Landgerichts
zurückzuverweisen
.
weiteren
Staatsanwaltschaft
erhobenen
verfahrensrechtlichen
Beanstandungen
kommt
mehr
.
.
neue
Hauptverhandlung
bemerkt
Senat
Hinblick
insoweit
unzutreffenden
Ausführungen
Landgerichts
S.
:
Kognitionspflicht
Gerichts
bezieht
Tat
prozessualen
Sinn
§
.
Tat
Prozessgegenstand
gehört
gesamte
Verhalten
Angeklagten
Anklage
bezeichneten
geschichtlichen
Vorkommnis
Auffassung
Lebens
einheitlichen
Vorgang
bildet
.
kann
unabhängig
verletzten
Strafbestimmung
beurteilt
werden
.
Steuerstrafrecht
werden
Umfang
Reichweite
prozessualen
Tat
einschlägigen
Blankettvorschrift
maßgeblich
ausfüllenden
Normen
Steuerstrafrechts
bestimmt
vgl.
Beschluss
27
.
Mai
.
ist
Blick
nehmen
Steuerhinterziehung
§
Abs.
zugleich
Erfolgsdelikt
handelt
vgl.
Urteil
12
.
Mai
Abs.
Steuerhinterziehung
.
ist
Tatvorwurf
Steuerhinterziehung
auch
freisprechenden
Urteil
festzustellen
Urteilsgründen
darzulegen
Angeklagte
gen
Inhalt
abgegeben
hat
vgl.
Urteil
12
.
Mai
§
Abs.
Steuerhinterziehung
.
Urteilsgründe
müssen
Revisionsgericht
nachprüfbaren
Weise
erkennen
lassen
verfahrensgegenständlichen
Steuererklärungen
enthaltenen
Angaben
unrichtig
unvollständig
waren
gegebenenfalls
Steuerverkürzung
gerechtfertigten
Steuervorteil
geführt
haben
.
beinhaltet
Tatgericht
nur
Anklageschrift
Beleg
fehlerhafte
Angaben
angeführten
Umstände
Blick
nehmen
hat
.
Vielmehr
muss
dann
Gang
Hauptverhandlung
hinreichende
tatsächliche
Anhaltspunkte
andere
Geschehnisse
bestehen
Unrichtigkeit
verfahrensgegenständlichen
Steuererklärungen
ergeben
kann
auch
Umständen
auseinandersetzen
.
Gegebenenfalls
hat
Tatgericht
entsprechend
§
Veränderung
hinzuweisen
.
Strafklageverbrauch
Freispruchs
würde
neuen
Umstände
gestützten
Strafverfolgung
entgegenstehen
.
Freispruch
kommt
schließlich
auch
dann
Betracht
Tatgericht
festgestellte
Verhalten
Angeklagten
Ordnungswidrigkeitentatbestand
leichtfertigen
Steuerverkürzung
§
erfüllt
vgl.
Urteil
8
.
September
.
Jäger
Mosbacher