NAMEN 11 November Strafsache 1 . 2 . 3 . bandenmäßigen Schmuggels 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Verhandlung 10 November Sitzung 11 November teilgenommen haben : Richter Bundesgerichtshof Prof. Dr. Vorsitzender Richter Bundesgerichtshof Prof. Dr. Prof. Dr. Richterin Bundesgerichtshof Dr. Richter Bundesgerichtshof Dr. Oberstaatsanwalt Bundesgerichtshof Vertreter Bundesanwaltschaft Rechtsanwalt Rechtsanwalt Verteidiger Angeklagten Rechtsanwalt Rechtsanwalt Verteidiger Angeklagten Verhandlung 10 November Verhandlung 10 November Verhandlung 10 November Verhandlung 10 November Rechtsanwalt Verhandlung 10 November Verhandlung 10 November Rechtsanwalt Verteidiger Angeklagten Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Recht erkannt : Revisionen Staatsanwaltschaft wird Urteil Landgerichts 15 . September Feststellungen aufgehoben . Sache wird neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittel andere Wirtschaftsstrafkammer Landgerichts zurückverwiesen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten Vorwurf bandenmäßigen Schmuggels Hinterziehung insgesamt Fällen Angeklagten Fällen versuchte Tat tatsächlichen Gründen freigesprochen . Hiergegen wenden Revisionen Staatsanwaltschaft gestützt Rüge Verletzung formellen materiellen Rechts Beweiswürdigung Landgerichts beanstanden . Generalbundesanwalt vertretenen Rechtsmittel haben bereits Sachrüge Erfolg so Staatsanwaltschaft erhobenen verfahrensrechtlichen Beanstandungen mehr ankommt . 1 . zugelassenen Anklage werden Angeklagten Jahren S. S. GmbH GmbH Folgenden : GmbH begangene Steuerstraftaten Last gelegt . S. GmbH Geschäftsführer alleiniger Gesellschafter gesondert Verurteilte gewesen sei habe Jahr umfangreiche Importe Metallen durchgeführt nahezu vollständig GmbH weiterverkauft worden seien . Angeklagte Geschäftsführer Alleingesellschafter Angeklagten sei Angestellte Gesellschaft gewesen . gemeinsamen Besprechung Ende Juni Räumen GmbH hätten Angeklagten früheren Mitangeklagten S. S. vereinbart Zwischenschaltung GmbH Warenbezug Wettbewerbsvorteil Markt schaffen . Anders zuvor GmbH selbst eingeführten Ware sollte nun möglich sein generierter Vorsteuerabzüge Kaufpreisminderung Gewinnmaximierung erreichen . sollte S. GmbH Rechnungen GmbH jeweils steuer ausweisen aber Finanzbehörden erklären auch abführen . Weise sollte GmbH machung Vorsteuern ermöglicht werden zuvor abgeführt worden seien . verbrachten Waren hätten Jahr allein Mitgliedstaaten Europäischen Union insbesondere baltischen Staaten gestammt . Anfang seien dann Angeklagten zusammen früheren Mitangeklagten S. auch Einfuhren Drittstaaten namentlich vorgenommen worden . sei Wert eingeführten Waren Zoll Regel Zehntel tatsächlichen Werts angegeben worden . sei inländischen Verkäufe S. GmbH GmbH Umsatzsteuer erklärt worden satzsteuer jeweiligen Rechnungen GmbH ausgewiesen worden sei . seien jeweils Abgaben verkürzt worden . Einzelnen : Fälle Anklageschrift bandenmäßiger Schmuggel Jahre betreffenden Fällen Angeklagten Anklageschrift wirft anwaltschaft Angeklagten hätten bandenmäßig ge- Zollamt falsche Angaben Warenwert Einfuhr Kupfererzeugnissen osteuropäischen Staaten Gebiet Europäischen Union gemacht . falschen Angaben seien nahezu Millionen Euro Einfuhrumsatzsteuer Euro Zoll festgesetzt verkürzt worden . Fälle Anklageschrift Umsatzsteuerhinterziehung S. GmbH Fällen Angeklagten Anklageschrift wirft Staatsanwaltschaft Angeklagten jeweils Hinterziehung S. chend gemeinsamen Tatplan GmbH . seien S. GmbH Jahr wahrheitswidrig Umsatz Euro angemeldet Monate Februar März pflichtwidrig Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben worden . sei insgesamt Umsatzsteuer Höhe Mio. Euro verkürzt worden . Fälle Anklageschrift Umsatzsteuerhinterziehung GmbH Fällen Angeklagten Anklageschrift wirft Staatsanwaltschaft Angeklagten jeweils Hinterziehung chend gemeinsamen Tatplan seien GmbH . EntspreGmbH steuerjahreserklärung Umsatzsteuervoranmeldungen Februar März Mai November Unrecht Vorsteuerbeträge Rechnungen S. GmbH geltend gemacht worden . Angeklagten sei bewusst gewesen Vorsteuerabzug Rechnungen S. GmbH Betracht kam . seien Fällen Anklageschrift insgesamt nahezu Mio. Euro verkürzt worden . Fall sei Versuch geblieben . 2 . Landgericht hat Wesentlichen Folgendes festgestellt : GmbH stand etwa Jahre lang laufender beziehung AG . produzierte Kupferkonzentraten schrott anderen kupferhaltigen Legierungen hochreines Kupfer . Kupferöfen benötigte AG kupferhaltige Rohstoffe . Kupfer wird weit Preisen gehandelt Börse börsenmäßigen Preisfindungsmechanismen gebildet werden . Preis unterliegt erheblichen Schwankungen . andere kupferhaltige Materialien werden Abschläge LME-Preisen verhandelt . Ende Jahres bezog GmbH selbst finiermaterial . Einfuhren Jahren waren Gegenstand Betriebsprüfungen jeweils Beanstandungen führten Gesellschaft Benennungsverlangen gemäß § ausländischen Zahlungsempfänger erfüllen konnte . Vermeidung gleichartiger Probleme wurden steuerlichen Beratern Gesellschaft zahlreiche Maßnahmen erörtert Einholung steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen Vertragspartner Finanzbehörden . Oktober hatte frühere Mitangeklagte S. sondert Verurteilten S. GmbH gegründet ebenfalls tallhandel tätig werden sollte . Treffen Beteiligung Angeklagten klagten S. Juli früheren wurde vereinbart S. GmbH zukünftig GmbH Buntmetallen beliefern sollte . S. unterstützen insbesondere Aufgaben wahrnehmen Ausland aufhält . September erfolgten dann Bestellungen S. sollten GmbH GmbH Lieferungen Wege Streckengeschäfts direkt GmbH. Angeklagte ließ Geschäfte regelmäßig Unbedenklichkeitsbescheinigungen Finanzamts S. GmbH gen . Einkauf baltischen Staaten führte Zeuge dort Lieferanten Vertragsverhandlungen . letzte Lieferung baltischen Staaten erfolgte Anfang Dezember . kam Wechsel Bezugsquellen . Februar kamen Kupferprodukte Europäischen Union angehörenden Staaten . S. GmbH lieferte dann Ende Geschäftsbeziehung Festnahme Zeugen Mai GmbH sogenanntes Halbzeug Lieferanten bezog . Geschäfte S. früheren Mitangeklagten S. GmbH wurden weitgehend abgewickelt . Verzollung LKW-Lieferungen Kupfer tauschten Kaufunterlagen niedrigeren manipulierten Werten stets nur Prozent tatsächlichen Werts betrugen . wurden jeweils Zoll Einfuhrumsatzsteuer niedrig festgesetzt . insgesamt Einfuhren entstand insgesamt Einfuhrumsatzsteuerschaden Mio. Euro Zollschaden Euro S. . anschließenden Weiterverkauf GmbH akzeptierte bezahlte Rechnungen dort -9- . gelieferte Halbzeug minderer Qualität war wurde allerdings Weiterverkauf AG terung Vertretern § Abs. Nr. UStG ReverseCharge-Verfahren angewendet so Ausgangsrechnungen GmbH Gegensatz Eingangsrechnungen Umsatzsteuer enthielten . Zwecke Umsatzsteuerhinterziehung verschwieg S. GmbH Umsatzsteuerjahreserklärung Umsatzsteuervoranmeldungen Monate Februar März Umsätze inländischen Metallverkäufen . Insgesamt wurde Umsatzsteuer Höhe Mio. Euro hinterzogen . letztlich Steuerverkürzungen S. GmbH profitierte konnte Landgericht feststellen S. . Angeklagte Rechnungen S. brachte GmbH Vorsteuern GmbH Umsatzsteuerjahreserklärung Jahr Umsatzsteuervoranmeldungen Monate Februar März Mai November Ansatz . wurde Umsatzsteuerzahllast Umfang insgesamt Mio. Euro vermindert ; November wurde Auszahlung Umsatzsteuerguthabens Euro erstrebt . 3 . Landgericht hat Angeklagten tatsächlichen Gründen freigesprochen . konnte Tatbegehung Tatbeteiligung Angeklagten überzeugen . Angeklagte Angeklagten hatte Tatvorwürfe bestritten S. . ; hatten Sache eingelassen S. . Tatvorwürfe Schmuggels Hinterziehung S. GmbH Fälle schrift hat Landgericht zwar Überzeugung gebildet Straftaten tatsächlich begangen worden sind . Beteiligung Angeklagten Straftaten hält jedoch erwiesen . Bezüglich Vorwurfs Hinterziehung GmbH Fälle Anklageschrift hat richt überzeugt Angeklagten Handelsgeschäften GmbH S. GmbH gutgläubig gewesen seien ; sei auch Leichtfertigkeit vorzuwerfen . GmbH habe jeweils Vorsteuererstattungsanspruch zugestanden so Steuern verkürzt worden seien . Einzelnen konnte Landgericht folgenden Behauptungen Staatsanwaltschaft Überzeugung verschaffen : Juli Zeugen geführten Unterredung konnte Landgericht zweifelsfrei klären Beteiligten Gesprächs vereinbart hatten S. GmbH Einfuhr Werte angeben sollte erreichen Zölle Einfuhrumsatzsteuer niedrig festgesetzt werden . Auch konnte Landgericht zweifelsfrei klären Gegenstand Gespräche war S. terverkäufen GmbH GmbH Streckengeschäft GmbH Rechnungen ausweist Finanzamt anzumelden abzuführen GmbH sodann Vorsteuer Rechnungen Finanzamt geltend macht . Schließlich konnte Landgericht zweifelsfrei klären Gespräch vereinbart wurde Zeuge Geschäftsführung zurückziehen S. GmbH faktisch Angeklagten überlassen sollte S. . Landgericht konnte auch überzeugen Angeklagten Kenntnis hatten zumindest Möglichkeit hatten erkennen Zoll niedrige Warenwerte Kupferwaren angegeben wurden S. GmbH Ausgangsrechnungen sene Umsatzsteuer Finanzbehörden anmeldete auch abführte . Angeklagte habe versucht steuerlichen erfüllen Steuerberatern empfohlenen Maßnahmen Umsatzsteuerkarussell eingebunden werden umzusetzen . Angeklagte nung S. hatte eingelassen GmbH sei völlig üblichem Rahmen verlaufen S. . Geschäftsbeziehung habe positiv entwickelt ; habe Monate Finanzamt Gesellschaft Unbedenklichkeitsbescheinigungen angefordert erhalten . sei überraschend Zeuge Handelsgeschäfte Ziel betrieben habe Umsatzsteuer hinterziehen . Landgericht ist Auffassung Einlassung Angeklagten sei widerlegen . Behauptung Staatsanwaltschaft Anklageschrift habe gemeinsamen Tatplan gegeben sei Einlassung Zeugen vorangegangenen geführten Strafverfahren gestützt gewesen . habe gerichteten Hauptverhandlung eigene Tatbeteiligung eingeräumt behauptet habe Juni Treffen Angeklagten gesondert Verfolgten S. gegeben . Treffen sei einbart worden bereits bestehende S. GmbH Hinterziehung Einfuhrabgaben inländischer Umsatzsteuer Erschleichung Vorsteuererstattungen nutzen Ausland GmbH einzuführen . Wesentliche Funktion sei Kontakt ausländischen Lieferanten Schreiben Rechnungen gewesen S. . Zuge mehrtägigen Vernehmung erkennenden Strafkammer habe Zeuge aber bestritten vorangegangenen Verfahren Sinne geäußert haben habe Sachverhalt abweichend dargestellt . Gegenstand Gesprächs Juli seien nur sein beruflicher Hintergrund Fachkenntnisse Metallhandel Möglichkeit Belieferung GmbH S. GmbH sche Details gewesen . geplante Abgabenverkürzungen sei ausdrücklich stillschweigend gesprochen worden . Erst August habe gesondert Verfolgten S. erfahren Zollanmeldungen Warenwerte manipulativ herabgesetzt worden seien . Eindruck Drohung Geschäftsführer S. GmbH andernfalls finanziell einstehen müssen habe bereitgefunden Fortführung illegalen Praktiken mitzuwirken . Hinterziehung inländischen Umsatzsteuer habe hingegen Kenntnis gehabt . Verurteilung Abgabenhinterziehung habe akzeptiert formeller Geschäftsführer unabhängig Unkenntnis einstandspflichtig gewesen sei S. . Landgericht hält Angaben Zeugen weiten len unglaubhaft widerlegt . Auch gestützt Angaben früheren Mitangeklagten S. hat Landgericht vielmehr zeugung gebildet Tatherrschaft Einfuhrabgabenverkürzung Verkürzung inländischen Umsatzsteuer S. Zeugen GmbH allein lag S. . Landgericht hat Veranlassung gesehen aufzuklären Zeuge früheren Hauptverhandlung eigener Sache Staatsanwaltschaft behaupteten belastenden Angaben betreffend Angeklagten nur zweifelhaft tatsächlich gemacht hat . bleibe Angeklagten früheren handlung überhaupt Weise belastet hat . Vielmehr wären entsprechende frühere Angaben Lichte aktuellen zeugenschaftlichen Bekundungen persönlichen Eindruck Kammer unglaubhaft . Bekundungen Zeugen seien geeignet weis kollusiven Einbindung Angeklagten Abgabenhinterziehungen S. GmbH führen S. . Auch Gesamtwürdigung weiteren Umständen Höhe Preise Teilzahlungen Anwendung Reverse-Charge-Verfahrens AG vorangegangene Versagung Betriebskostenabzugs § E-Mail-Verkehr Angeklagten steuerliche Beratung Angeklagten verblieben Landgericht unüberwindbare Zweifel Tatbeteiligung Angeklagten . II . Freisprüche haben Bestand ; Beweiswürdigung hält rechtlicher Nachprüfung stand . 1 . Allerdings muss Revisionsgericht grundsätzlich hinnehmen Tatgericht Angeklagten freispricht Zweifel Täterschaft überwinden vermag . Beweiswürdigung ist Sache Tatrichters . kommt Revisionsgericht angefallene Erkenntnisse anders gewürdigt Zweifel überwunden hätte . Vielmehr hat tatrichterliche Überzeugungsbildung selbst dann hinzunehmen andere Beurteilung näher gelegen hätte überzeugender gewesen wäre vgl. Urteil 24 . März NStZ-RR . Tatrichter obliegt Ergebnis Hauptverhandlung festzustellen würdigen . Schlussfolgerungen brauchen zwingend sein genügt möglich sind . . ; vgl. Urteil 12 . Februar NStZ-RR . revisionsgerichtliche Prüfung beschränkt Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind . ist sachlich-rechtlicher Hinsicht Fall Beweiswürdigung widersprüchlich unklar lückenhaft ist Denkgesetze gesicherte Erfahrungssätze verstößt . . ; vgl. nur Urteil 23 Juli . 2 . Rechtsfehler liegen hier . Beweiswürdigung Glaubhaftigkeit Angaben Zeugen ist lückenhaft . Urteilsgründe enthalten bare Begründung Annahme Landgerichts Hauptverhandlung selbst gerichteten Strafverfahrens gemachten Angaben seien jedenfalls unglaubhaft S. . Zwar können müssen Gründe auch freisprechenden Urteils irgendwie beweiserheblichen Umstand ausdrücklich würdigen . Maß gebotenen Darlegung hängt vielmehr jeweiligen Beweislage insoweit Umständen Einzelfalls ; kann so beschaffen sein Erörterung bestimmter einzelner Beweisumstände erübrigt . Insbesondere dann Tatgericht Freispruch erkennt Angeklagten ganz erheblicher Tatverdacht besteht muss jedoch Beweiswürdigung Darlegung ersichtlich möglicherweise Angeklagten sprechenden Umstände Erwägungen einbeziehen Gesamtwürdigung betrachten vgl. Urteile 8 . September 6 . September 18 22 . August . Anforderungen genügt Beweiswürdigung Angaben Zeugen . Urteilsgründe beruht Anklage entscheidend Tatschilderung Zeugen gerichteten Strafverfahren Hauptverhandlung gemacht hatte S. . Landgericht Angaben unglaubhaft hält hat indes nachvollziehbar Revisionsgericht nachprüfbar begründet . Beleg Annahme hat Landgericht lediglich Bekundungen Zeugen liegenden Verfahren persönlichen Eindruck lung angeführt . Inhalt früheren Aussage Zeugen hat Landgericht hingegen mitgeteilt . fehlt ausreichenden Grundlage Glaubhaftigkeitsbeurteilung . Glaubhaftigkeit Angaben Zeugen beurteilen können durfte Landgericht offen sen Inhalt früheren Aussage ausgeht . Auch hat Landgericht erörtert Motiv Zeuge Falschangaben damaligen Zeitpunkt gehabt haben könnte . Umgekehrt hat Landgericht auch Blick genommen Aussage Zeugen Hauptverhandlung Angeklagten Gefälligkeitsaussage Gunsten gewesen sein konnte . Möglichkeit musste Landgericht schon auseinandersetzen naheliegend ansah Tatplan Zeugen vornherein Verkürzung fuhrabgaben Zolls Umsatzsteuer gerichtet war S. . Beweiswürdigung Landgerichts lässt besorgen Landgericht habe belastende Indizien fehlerhaft einzeln falschen Maßstabs gewürdigt Gesamtwürdigung eingestellt . Tatgericht ist gehalten festgestellten Tatsachen Entscheidung wesentlichen Gesichtspunkten auseinanderzusetzen geeignet sind Beweisergebnis beeinflussen vgl. Urteil 12 . Februar NStZ-RR . muss Urteilsgründen auch ergeben einzelnen Beweisergebnisse nur isoliert gewertet umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden . . ; vgl. nur Urteil 23 . Juli . Anforderungen umfassende Würdigung festgestellten Tatsachen sind Freispruch geringer Fall Verurteilung vgl. Urteil 17 . März . Auch Indiztatsachen allein Nachweis Täterschaft Angeklagten ausreichen würde besteht Möglichkeit Gesamtheit Tatrichter entsprechende Überzeugung vermitteln können vgl. Urteil 30 . März NStZ-RR . Rechtsfehlerhaft ist hier bereits rechtliche Ansatz Landgerichts Würdigung belastender Einzelindizien . Indizien jeweiligen Beweiswert Gesamtwürdigung einzustellen spricht Landgericht einzelnen Umständen belastenden Beweiswert Begründung seien zwangsläufig nur Abgabenverkürzung erklären S. seien zweifelsfrei S. ließen zweifelsfreien Rückschluss Kenntnisse Tatbeteiligung Angeklagten S. . hat Landgericht rechtsfehlerhaft einzelne Beweisergebnisse lediglich isoliert Zusammenhang anderen Beweisanzeichen gewürdigt . Schließlich hält auch Landgericht vorgenommene Gesamtwürdigung S. . rechtlicher Nachprüfung stand ; beschränkt Wesentlichen Würdigung entlastender Indizien . Belastende Indizien wurden hingegen Gesamtwürdigung einbezogen unvollständig ist . beruht Urteil schon auch dann Indiztatsachen allein Nachweis Täterschaft Angeklagten ausreichen würde Möglichkeit besteht Gesamtheit Tatgericht entsprechende Überzeugung vermitteln können vgl. Urteil 30 . März NStZ-RR . 3 . Freisprüche zugrunde liegenden Feststellungen haben rechtsfehlerhafter Beweiswürdigung Bestand . Sache ist neuer Verhandlung Entscheidung andere Wirtschaftsstrafkammer Landgerichts zurückzuverweisen . weiteren Staatsanwaltschaft erhobenen verfahrensrechtlichen Beanstandungen kommt mehr . . neue Hauptverhandlung bemerkt Senat Hinblick insoweit unzutreffenden Ausführungen Landgerichts S. : Kognitionspflicht Gerichts bezieht Tat prozessualen Sinn § . Tat Prozessgegenstand gehört gesamte Verhalten Angeklagten Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis Auffassung Lebens einheitlichen Vorgang bildet . kann unabhängig verletzten Strafbestimmung beurteilt werden . Steuerstrafrecht werden Umfang Reichweite prozessualen Tat einschlägigen Blankettvorschrift maßgeblich ausfüllenden Normen Steuerstrafrechts bestimmt vgl. Beschluss 27 . Mai . ist Blick nehmen Steuerhinterziehung § Abs. zugleich Erfolgsdelikt handelt vgl. Urteil 12 . Mai Abs. Steuerhinterziehung . ist Tatvorwurf Steuerhinterziehung auch freisprechenden Urteil festzustellen Urteilsgründen darzulegen Angeklagte gen Inhalt abgegeben hat vgl. Urteil 12 . Mai § Abs. Steuerhinterziehung . Urteilsgründe müssen Revisionsgericht nachprüfbaren Weise erkennen lassen verfahrensgegenständlichen Steuererklärungen enthaltenen Angaben unrichtig unvollständig waren gegebenenfalls Steuerverkürzung gerechtfertigten Steuervorteil geführt haben . beinhaltet Tatgericht nur Anklageschrift Beleg fehlerhafte Angaben angeführten Umstände Blick nehmen hat . Vielmehr muss dann Gang Hauptverhandlung hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte andere Geschehnisse bestehen Unrichtigkeit verfahrensgegenständlichen Steuererklärungen ergeben kann auch Umständen auseinandersetzen . Gegebenenfalls hat Tatgericht entsprechend § Veränderung hinzuweisen . Strafklageverbrauch Freispruchs würde neuen Umstände gestützten Strafverfolgung entgegenstehen . Freispruch kommt schließlich auch dann Betracht Tatgericht festgestellte Verhalten Angeklagten Ordnungswidrigkeitentatbestand leichtfertigen Steuerverkürzung § erfüllt vgl. Urteil 8 . September . Jäger Mosbacher