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3.5 KiB

BESCHLUSS
25
.
April
Strafsache
unerlaubter
Einfuhr
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
u.a.
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
25
.
April
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
6
.
Dezember
wird
Maßgabe
verworfen
Angeklagte
Handeltreibens
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
Mitführung
Schusswaffe
Tateinheit
unerlaubter
Einfuhr
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
schuldig
ist
§
Abs.
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Ergänzend
bemerkt
Senat
:
Verbot
Verwertung
Durchsuchung
Wohnung
Angeklagten
sichergestellten
weismittel
besteht
.
Anordnung
Durchsuchung
§
Bereitschaftsstaatsanwalt
schaft
Kempten
25
.
Dezember
Gefahr
Verzug
§
Abs.
war
rechtens
.
Verkehrskontrolle
Uhr
fiel
Angeklagte
fehlender
Pupillenreaktion
.
freiwilliger
Basis
durchgeführte
Mahsantest
ergab
Hinweise
Tetrahydrocannabinol
Cannabis
Kokain
Amphetamin
.
bestand
zunächst
Verdacht
Straftat
§
StGB
jedenfalls
Ordnungswidrigkeit
gemäß
§
Abs.
StVG
hieraus
auch
Verdacht
Betäubungsmitteldelikts
.
Zuständigkeit
Ermittlungen
zuständigen
Staatsanwaltschaft
folgt
§
Abs.
Gericht
1
.
Instanz
§
.
.
Zuständigkeitsbegründend
sind
also
alternativ
insbesondere
Tatort
Wohnsitz
Aufenthaltsort
Ergreifungsort
.
Allerdings
soll
Richtlinien
Bußgeldverfahren
grundsätzlich
Tatort
zuständige
Staatsanwaltschaft
tätig
werden
Nr.
Abs.
.
einzige
Tatort
war
zunächst
Kempten
.
Dementsprechend
wandte
ermittelnde
Polizeibeamtin
reitschaftsstaatsanwalt
Kempten
.
trug
gemäß
§
Abs.
Satz
Richter
Durchsuchungs-orts
zuständigen
Augsburger
Ermittlungsrichter
erreichbar
sei
Hinblick
Tatort
möglichen
Betäubungsmitteldelikts
Wohnsitz
zuständigen
Augsburger
Bereitschaftsstaatsanwalt
Rücksprache
halten
Durchsuchung
Wohnung
angeordnet
wird
.
Richter
war
unerreichbar
;
Augsburger
Staatsanwalt
ordnete
Wohnungsdurchsuchung
.
Polizeibeamtin
unterrichtete
selbstverständlich
Auftraggeber
zuerst
Sache
befassten
§
Abs.
Bereitschaftsstaatsanwalt
Kempten
Durchsuchung
Gefahr
Verzug
eigener
Zuständigkeit
§
§
Abs.
Abs.
anordnete
dann
Uhr
durchgeführt
wurde
.
richterliche
Anordnung
war
Ermittlungsrichter
ausschließlich
zuständig
§
Abs.
Satz
Voraussetzungen
§
Abs.
Satz
Zuständigkeit
Ermittlungsrichters
Sitz
Staatsanwaltschaft
Untersuchungshandlungen
Amtsgerichtsbezirken
vorlagen
.
Antrag
Ermittlungsrichter
Kempten
kam
Meinung
Beschwerdeführers
Betracht
.
ist
zwar
akzeptabel
Stadt
Größe
Mittagszeit
1
.
Weihnachtsfeiertags
Bereitschaftsrichter
erreichbar
ist
vgl.
;
.
gezielte
Umgehung
Richtervorbehalts
willkürliche
Auswahl
bestimmten
Staatsanwalts
freilich
anderen
Bewertung
hätte
führen
können
Ermittlungsbehörden
willkürliche
Annahme
Gefahr
Verzug
sind
jedoch
ersichtlich
vgl.
BVerfG
Rdn
.
f.
NStZ
.
erforderlichen
Dokumentationen
Annordnung
Durchsuchung
Gefahr
Verzug
vorgenommen
wurden
behauptet
Beschwerdeführer
.
Fehlende
Dokumentation
hätte
allerdings
auch
Verwertungsverbot
geführt
vgl.
NStZ
.
Tatverdacht
lag
.
aktuell
stehend
erkannt
wird
ist
nahe
liegend
verbotene
Drogen
zumindest
auch
Besitz
hat
.
Gerade
Wohnung
besteht
hohes
Maß
Auffindungswahrscheinlichkeit
.
Eile
war
geboten
Beseitigung
Beweismitteln
rechtzeitig
unterbinden
.
Relevanz
Revision
behaupteten
Verwertungsverbotes
ist
abschließend
bemerken
Angeklagte
Urteilsgründe
Aufbewahrung
Betäubungsmittel
eigener
Einlassung
teilweise
gewinnbringenden
Weiterveräußerung
Waffen
Wohnung
Hauptverhandlung
ausdrücklich
eingeräumt
hat
.
Verwertungsverbot
Durchsuchung
gefundenen
Beweismittel
hätte
Verwertungsmöglichkeit
Geständnisses
Auswirkung
.
Wahl
Frau
befindet
Urlaub
ist
Unterschrift
gehindert
.
Hebenstreit