BESCHLUSS 25 . April Strafsache unerlaubter Einfuhr Betäubungsmitteln geringer Menge u.a. 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 25 . April beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 6 . Dezember wird Maßgabe verworfen Angeklagte Handeltreibens Betäubungsmitteln geringer Menge Mitführung Schusswaffe Tateinheit unerlaubter Einfuhr Betäubungsmitteln geringer Menge schuldig ist § Abs. . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Ergänzend bemerkt Senat : Verbot Verwertung Durchsuchung Wohnung Angeklagten sichergestellten weismittel besteht . Anordnung Durchsuchung § Bereitschaftsstaatsanwalt schaft Kempten 25 . Dezember Gefahr Verzug § Abs. war rechtens . Verkehrskontrolle Uhr fiel Angeklagte fehlender Pupillenreaktion . freiwilliger Basis durchgeführte Mahsantest ergab Hinweise Tetrahydrocannabinol Cannabis Kokain Amphetamin . bestand zunächst Verdacht Straftat § StGB jedenfalls Ordnungswidrigkeit gemäß § Abs. StVG hieraus auch Verdacht Betäubungsmitteldelikts . Zuständigkeit Ermittlungen zuständigen Staatsanwaltschaft folgt § Abs. Gericht 1 . Instanz § . . Zuständigkeitsbegründend sind also alternativ insbesondere Tatort Wohnsitz Aufenthaltsort Ergreifungsort . Allerdings soll Richtlinien Bußgeldverfahren grundsätzlich Tatort zuständige Staatsanwaltschaft tätig werden Nr. Abs. . einzige Tatort war zunächst Kempten . Dementsprechend wandte ermittelnde Polizeibeamtin reitschaftsstaatsanwalt Kempten . trug gemäß § Abs. Satz Richter Durchsuchungs-orts zuständigen Augsburger Ermittlungsrichter erreichbar sei Hinblick Tatort möglichen Betäubungsmitteldelikts Wohnsitz zuständigen Augsburger Bereitschaftsstaatsanwalt Rücksprache halten Durchsuchung Wohnung angeordnet wird . Richter war unerreichbar ; Augsburger Staatsanwalt ordnete Wohnungsdurchsuchung . Polizeibeamtin unterrichtete selbstverständlich Auftraggeber zuerst Sache befassten § Abs. Bereitschaftsstaatsanwalt Kempten Durchsuchung Gefahr Verzug eigener Zuständigkeit § § Abs. Abs. anordnete dann Uhr durchgeführt wurde . richterliche Anordnung war Ermittlungsrichter ausschließlich zuständig § Abs. Satz Voraussetzungen § Abs. Satz Zuständigkeit Ermittlungsrichters Sitz Staatsanwaltschaft Untersuchungshandlungen Amtsgerichtsbezirken vorlagen . Antrag Ermittlungsrichter Kempten kam Meinung Beschwerdeführers Betracht . ist zwar akzeptabel Stadt Größe Mittagszeit 1 . Weihnachtsfeiertags Bereitschaftsrichter erreichbar ist vgl. ; . gezielte Umgehung Richtervorbehalts willkürliche Auswahl bestimmten Staatsanwalts freilich anderen Bewertung hätte führen können Ermittlungsbehörden willkürliche Annahme Gefahr Verzug sind jedoch ersichtlich vgl. BVerfG Rdn . f. NStZ . erforderlichen Dokumentationen Annordnung Durchsuchung Gefahr Verzug vorgenommen wurden behauptet Beschwerdeführer . Fehlende Dokumentation hätte allerdings auch Verwertungsverbot geführt vgl. NStZ . Tatverdacht lag . aktuell stehend erkannt wird ist nahe liegend verbotene Drogen zumindest auch Besitz hat . Gerade Wohnung besteht hohes Maß Auffindungswahrscheinlichkeit . Eile war geboten Beseitigung Beweismitteln rechtzeitig unterbinden . Relevanz Revision behaupteten Verwertungsverbotes ist abschließend bemerken Angeklagte Urteilsgründe Aufbewahrung Betäubungsmittel eigener Einlassung teilweise gewinnbringenden Weiterveräußerung Waffen Wohnung Hauptverhandlung ausdrücklich eingeräumt hat . Verwertungsverbot Durchsuchung gefundenen Beweismittel hätte Verwertungsmöglichkeit Geständnisses Auswirkung . Wahl Frau befindet Urlaub ist Unterschrift gehindert . Hebenstreit